kaiserlich und königlich
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Die Bezeichnung kaiserlich und königlich (abgekürzt k. u. k. oder k.u.k., manchmal auch k. & k.) fand zur Zeit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie ab 1867 (vom Ausgleich mit dem Königreich Ungarn an) für gemeinsame Einrichtungen beider Reichshälften Verwendung. Sie ist nicht mit der Bezeichnung k.k. zu verwechseln.
Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) für den Titel Apostolischer König von Ungarn; beide Titel trug der Monarch aus dem Hause Habsburg-Lothringen. Das u zwischen den zwei ks wird trotz der verkürzten Form voll ausgesprochen. Die korrekte Aussprache ist „k[a] und k[a]“ und nicht „k[a] u k[a]“.
Kennzeichen der Doppelmonarchie
- Der Monarch selbst führte das Prädikat nicht, wurde aber formal (in Kurzform) als seine Majestät der Kaiser und König bezeichnet.
- Die Erzherzoge und Erzherzoginnen waren mit dem Prädikat k.u.k. Hoheit ausgestattet.
- Das Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußeren, der Minister und die Vertretungen (Gesandtschaften, Konsulate) im Ausland wurden als k.u.k. bezeichnet.
- Das Reichsfinanzministerium und sein Minister waren k.u.k.. (Das Ministerium war ausschließlich für die Finanzierung der gemeinsamen Angelegenheiten zuständig; in beiden Reichshälften bestanden eigene Finanzministerien für deren Angelegenheiten.)
- Die gemeinsame Kriegsmarine wurde offiziell als k.u.k. bezeichnet.
- Das gemeinsame Heer wurde auf ungarischen Wunsch seit 1889 als k.u.k. geführt. Bis dahin war regelwidrig die Bezeichnung k.k. verwendet worden. (Die Bezeichnung k.u.k. Armee wurde nur im Krieg eingesetzt.)
Kennzeichen getrennter Institutionen
Die Abkürzung k.u.k. wird heute oftmals mit der Abkürzung k.k. verwechselt, ist aber staatsrechtlich klar von dieser zu unterscheiden; k.k. (kaiserlich-königlich), zuvor für Einrichtungen des Gesamtstaates verwendet, bezeichnete seit 1867 nur die Behörden und staatlichen Einrichtungen der westlichen Reichshälfte der Monarchie, des kaiserlichen Österreich (Cisleithanien). Bei dieser Abkürzung steht das zweite k. (königlich) für die Königstitel der Habsburger, vor allem als König von Böhmen. Der Monarch trug in Altösterreich außerdem den Titel des König von Dalmatien und von Galizien und Lodomerien sowie den Ehrentitel König von Jerusalem.
Die Institutionen der ungarischen Reichshälfte (Altungarn oder Transleithanien) wurden mit der Abkürzung m.k. (magyar királyi) oder k.u. (königlich ungarisch) bezeichnet. Der Monarch trug in Altungarn weiters den Titel König von Kroatien und Slawonien.
Vorgeschichte
1804–1867 bestand nur die Abkürzung k.k. (für den Begriff kaiserlich-königlich). Das erste k. bezog sich bis 1806 auf die beim Hause Österreich liegende Würde des erwählten römischen Kaisers, das zweite auf das Königtum der Habsburger in den Ländern der Stephans- und der Wenzelskrone und in den sonstigen Königreichen. Seit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation bezog sich das erste k. auf den durch Franz II./I. im Jahre 1804 angenommenen Titel eines Erbkaisers im Kaisertum Österreich.
Nachleben
Die k. u. k. Monarchie wird gelegentlich als „Kakanien“ bezeichnet, das Leben in ihr als „kakanisch“. Damit verbindet man unter anderem die Baukunst in den Städten, die bunten militärischen Uniformen, die Vielsprachigkeit des Staates, das Gesellschaftsleben der damaligen Zeit und die Kaffeehaustradition. Der Begriff wurde – nach dem Untergang der Monarchie – von Robert Musil in seinem Roman Der Mann ohne Eigenschaften geprägt; er findet sich im Österreichischen Wörterbuch und im Duden.
Die Bezeichnungen in den anderen Sprachen der Monarchie
deutsch | tschechisch | ungarisch | polnisch |
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k. u. k. | c. a k. – císařský a královský | cs. és kir. – császári és király | C. i K. – cesarsko i królewski |
k.k. | c.k. – císařsko-královský | cs. kir. – császári-királyi | C. K. – cesarsko-królewski |
k.u. | král. uher. – královský uherský | m. kir. – magyar királyi | królewski węgierski |