kaiserlich-königlich
Die Bezeichnung kaiserlich-königlich (kurz: k. k.) stand im Kaisertum Österreich bis zum Österreichisch-Ungarischen Ausgleich im Jahr 1867 für die Behörden und staatlichen Einrichtungen des gesamten Reiches. Danach, in der nunmehrigen Österreichisch-Ungarischen Monarchie, bezog sich die Abkürzung k. k. nur mehr auf die westliche Reichshälfte (Cisleithanien, Altösterreich) der ab 1867 als Doppelmonarchie bezeichneten Realunion.
Das erste k. (kaiserlich) stand für den Titel Kaiser von Österreich, das zweite k. (königlich) stand ab 1867 für den Titel König von Böhmen, den der Kaiser in Personalunion führte.
Diese Abkürzung k.k. wird heute oftmals mit der Abkürzung k.u.k. verwechselt, ist aber staatsrechtlich klar von dieser zu unterscheiden: k. u. k. (kaiserlich und königlich) bezeichnete nur die gemeinsamen Behörden und staatlichen Einrichtungen beider Reichshälften, insbesondere die Gemeinsame Armee. Bei dem den entsprechenden Begriffen und Namen vorangestellten k.u.k. steht das zweite k. (königlich) für den Titel König von Ungarn des habsburgischen Monarchen.