Eigentümergemeinschaft
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Als Eigentümergemeinschaft werden die Eigentümer einer Eigentums-Wohnanlage bezeichnet. Sie hat u.a. über Veräußerungen, Renovierungen, die Verwendung der Finanzmittel und u.U. über die Entziehung des Eigentums zu bestimmen. Hierzu wird mindestens Jährlich eine Eigentümerversammlung einberufen. Details hierzu sind in der jeweiligen Teilungserklärung geregelt.