Wikipedia:Meinungsbilder/Entsperrrichtlinie nach Adminsperre
Dieses Meinungsbild ist in Vorbereitung und startet am 13. März.
Dieses Meinungsbild soll die Grundzüge einer Richtlinie etablieren, die ein Entsperrverfahren nach Adminsperren ermöglicht. Dabei soll auch die Frage des erforderlichen Stimmenanteils für eine Entsperrung geklärt werden.
Hintergrund
Bislang ist Ausgestaltung des Entsperrverfahrens nicht geregelt und der notwendige Stimmenanteil (für/gegen die Entsperrung), der zu einer Entsperrung führt, strittig. Die Frage wurde bei Entsperranträgen wie die Benutzerentsperrung Brummfuss kontrovers diskutiert und nie gelöst. Zum Thema Entsperrverfahren gab es im letzten Jahr die Meinungsbilder Benutzersperren - Entsperrverfahren nach Adminentscheid und Entsperrrichtlinie2, die beide nicht die erforderliche Mehrheit erhielten.
Ein mögliches Entsperrverfahren nach einem Benutzersperrverfahren wird hier nicht geregelt.
Die bereits erfolgten Entsperrverfahren und die Meinungsbilder zeigen, dass Regelungsbedarf besteht, obwohl jeder User sich nach einer Sperre einen neuen Account zulegen könnte.
Die in diesem Meinungsbild vorgeschlagenen Stimmenanteile wurden in dieser Umfrage ermittelt. Die durchschnittlich geforderte Entsperrmehrheit betrug 52 %. Der Median lag bei 55 %. Die absolute Mehrheit der Teilnehmer stimmte für einen Stimmenanteil zwischen 45 und 55 %. Eine Mehrheit für einen bestimmten Stimmenanteil zeichnete sich dort nicht ab.
Verfahren
Das vorliegende Meinungsbild ist zweistufig. Jeder Benutzer sollte sowohl unter 1. als auch unter 2. jeweils eine Stimme vergeben.
- Zuerst wird in Teil 1 zur Sache abgestimmt. Stimmen mehr als die Hälfte der abstimmenden Benutzer für den Text der Richtlinie, wird sie umgesetzt, sofern das Meinungsbild als formal korrekt anerkannt wird.
- Diejenigen, die das Sperrverfahren befürworten, können bei ihrer Stimmabgabe zwei der angebotenen Präferenzen für den geforderten Stimmenanteil abgeben. Insgesamt stehen drei Stimmenanteile für eine Entsperrung zur Wahl
- A = 45 Prozent
- B = 50 Prozent + 1 Stimme
- C = 55 Prozent.
- Erreicht eine der Optionen A, B oder C die absolute Mehrheit der Pro-Stimmen, wird diese Option umgesetzt. Andernfalls scheidet die Option mit den wenigsten Stimmen aus. Ihre Zweitoptionen werden wie bei einer Stichwahl ausgewertet und den beiden verbliebenen zugerechnet. Es gewinnt die Option, die die absolute Mehrheit erreicht. Ja-Stimmen ohne Präferenz oder mit anderer Präferenz sind gültig, können bei der Ermittlung des erforderlichen Stimmenanteils jedoch nicht berücksichtigt werden.
- Diejenigen, die das Sperrverfahren befürworten, können bei ihrer Stimmabgabe zwei der angebotenen Präferenzen für den geforderten Stimmenanteil abgeben. Insgesamt stehen drei Stimmenanteile für eine Entsperrung zur Wahl
- Dann wird unter Punkt „2. Qualitätskontrolle“ über das Meinungsbild selbst abgestimmt. Stimmen mehr als die Hälfte der abstimmenden Benutzer für das Meinungsbild, gilt es als akzeptiert und gelangt zur Auswertung. Siehe Rechenbeispiel
Wichtige Hinweise: 1. Die absolute Mehrheit wird für ausreichend erachtet, da es bislang kein etabliertes Verfahren gibt. 2. User die die Entsperrrichtlinie befürworten werden gebeten, zwei der drei angebotenen Präferenzen für den erforderlichen Stimmenanteil anzugeben.
Sollte ein Gleichstand zwischen zwei Optionen herrschen, wird das Meinungsbild um 1 Woche verlängert.
Antrag
Folgender Text möge als Grundgerüst einer Entsperrrichtlinie nach Adminsperre angenommen werden.:
Text der vorläufigen Richtlinie "Entsperrung nach Adminsperre"
Durch Adminentscheid gesperrte Benutzer haben unter festgelegten Bedingungen die Möglichkeit, ihre Sperre von der Communitiy überprüfen zu lassen.
Die Regeln
- Nur der gesperrte Benutzer (zum Beispiel per Neuanmeldung unter dem alten Namen mit Zusatz) kann ein Entsperrverfahren initiieren. Die Identität dieses Accounts ist auf der Diskussionsseite des Gesperrten zu bestätigen, und mit diesem dürfen nur Bearbeitungen vorgenommen werden, die im direkten Zusammenhang zum Entsperrverfahren stehen.
- Ein Entsperrverfahren kann nur angestrengt werden nach Sperre durch Administrator-Entscheidung und erfolgloser Sperrprüfung.
- Entsperranträge können einmalig pro gesperrtem Konto vorgelegt werden.
- Ein Entsperrverfahren ist nur möglich bei Benutzern, deren Blockade zum Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens noch mindestens 3 Wochen andauert.
- Für die Annahme und Ausführung des Entsperrverfahrens sind 5 allgemein stimmberechtigte Antragssteller innerhalb von 48 Stunden notwendig.
- Der sperrende Administrator soll Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
- Beginn, Dauer und und Abstimmungsverfahren entsprechen dem bei einer regulären Benutzersperrung gültigen Verfahren.
- Auswertung: Das Entsperrverfahren war erfolgreich (d. h. führt zur Entsperrung), wenn mindestens xxxx Prozent der Benutzer für eine Entsperrung gestimmt haben.
Abstimmung
Stimmberechtigung zu diesem Meinungsbild überprüfen
1. Abstimmung über die Entsperrrichtlinie
Zustimmung
Die Entsperrrichtlinie soll in der vorgeschlagenen Form umgesetzt werden. Bitte die bevorzugte Reihenfolge der drei Optionen A = 45%, B = 50% + 1 Stimme oder C = 55% angeben! (also zB: A-C-B -- Signatur)
Ablehnung (Status quo)
Es soll entweder überhaupt keine Entsperrrichtlinie geben oder jedenfalls nicht die vorgeschlagene.
Enthaltung (nicht gezählte Stimmen)
2. Qualitätskontrolle des Meinungsbildes
Ich akzeptiere die Durchführung dieses Meinungsbildes.
Zustimmung
Dieses Meinungsbild ist formal in Ordnung und soll durchgeführt werden.
Ablehnung
Dieses Meinungsbild soll (aus den ggf genannten Gründen) nicht durchgeführt werden.