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Inbetriebnahme

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Inbetriebnahme ist nach der Maschinenrichtlinie[1] die erstmalige Nutzung einer Maschine oder einer Anlage durch den Betreiber. Sie darf erst erfolgen, wenn sie den Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien entspricht und durch die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nachgewiesen und dokumentiert worden ist.

Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitsverordnung.

Einzelnachweise

  1. Protokoll des Rates zur EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG vom 14. Juni 1989


  • weitere Definition Inbetriebnahme [1]