Zum Inhalt springen

Pastor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 25. Februar 2010 um 12:01 Uhr durch Zaphiro (Diskussion | Beiträge) (Pastor bei den Katholiken). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Pastor bzw. Pastorin (lat.: pastor Hirte) ist die Bezeichnung für Geistliche im Dienst der Kirchengemeinde. In der evangelischen und seltener in der katholischen Kirche ist die Bezeichnung Pastor ein Titel für den Pfarrer.

Etymologie

Die Bezeichnung Pastor wurde im 14. Jahrhundert aus dem kirchenlateinischen pastor (Seelenhirte) als Titelbezeichnung für den Geistlichen einer Gemeinde eingeführt und wird nach der Reformation meist für evangelische Geistliche verwendet. In manchen Gegenden der Eifel, des Westerwalds, des Sauerlands und am Niederrhein wird im Dialekt zwischen dem auf der ersten Silbe betonten (evangelischen) P'astor und dem auf der zweiten Silbe betonten katholischen Past'or (mundartlich auch gesprochen: Past'ur) unterschieden. Im Westerwald werden auch katholische Pfarrer als Pastoren bezeichnet.[1] Im engeren Sinne ist der Pastor der erste Prediger oder Seelsorger einer protestantischen Gemeinde. [2]

Die Bezeichnung Pastor (oft als Paster ausgesprochen) wird vor allem in Norddeutschland und weiten Teilen des mitteldeutschen Raums verwendet, während in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz die Bezeichnung "Pfarrer" vorherrschend ist.

Pastor bei den Protestanten

Norwegischer Evangelischer Pastor bei der Konfirmation

Die Amtsbezeichnung, die ordinierte Theologen mit zwei kirchlichen Examina im kirchlichen Dienst tragen, heißt Pfarrer (s. z.B. §26 des Pfarrergesetzes der VELKD), jedoch steht es den Landeskirchen kirchenrechtlich frei, eine andere Amtsbezeichnung (d.h. die Amtsbezeichnung "Pastor(in)") festzulegen. In anderen Gegenden ist nur die amtliche Dienstbezeichnung Pfarrer üblich. Geistliche im Probedienst, denen keine Pfarrstelle, sondern nur die Verwaltung einer solchen übertragen werden kann, tragen in einigen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland die Amtsbezeichnung Pfarrverwalter oder Pfarrverwalterin, in anderen dieselbe Amtsbezeichnung wie Pfarrer auf Lebenszeit. Nicht verbeamtete (und damit zumeist auch nicht ordinierte) Geistliche mit voller Ausbildung werden als "Kandidaten des Predigtamtes" (KdP) bezeichnet, auch wenn sie die Vertretung einer Pfarrstelle wahrnehmen. Ein ordinierter Geistlicher ohne Pfarrstelle im Gemeindedienst trägt, soweit er keine höherrangigen Amtsbezeichnungen (z.B. Superintendent, Propst, Landesbischof) führt, weiterhin seine vorherige Amtsbezeichnung.

Auch die meisten evangelischen Freikirchen in Deutschland nennen ihre Geistlichen Pastor/Pastorin, soweit sie nicht Bischof oder Superintendent sind. In der Schweiz werden in den evangelischen Freikirchen die Geistlichen ebenfalls Pastor bzw. Pastorin oder Pfarrer bzw. Pfarrerin genannt.

In evangelischen Kirchen gibt es keine eigene Priesterweihe, da alle Gläubigen als Priester gelten (d. h. Person mit direktem Zugang zu Gott und insbesondere der Vollmacht, Vergebung der Sünden zuzusprechen; "Priestertum aller Gläubigen").

Pastor bei den Katholiken

In der katholischen Kirche ist Pastor eine nur regional gebräuchliche Bezeichnung für den Pfarrer, der eine Pfarrgemeinde leitet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm. 16 Bde. [in 32 Teilbänden]. Leipzig: S. Hirzel 1854-1960. -- Quellenverzeichnis 1971.online
  2. Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 471. online auf zeno.org
Wiktionary: Pastor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
  • [1] Pfarrergesetz der VELKD (PDF-Datei; 182 kB)
  • [2] Anwendungsgesetz der Landeskirche Mecklenburgs (PDF-Datei)
  • [3] Ergänzungsgesetz zum Pfarrergesetz der Landeskirche Hannovers