Zum Inhalt springen

Benutzer Diskussion:Erbsloeh

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Februar 2010 um 10:10 Uhr durch Alinea (Diskussion | Beiträge) (Zeitungscollage Blaue Vier: aw). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Alinea in Abschnitt Zeitungscollage Blaue Vier

Ich habe dir bei mir geantwortet. // Forrester 22:49, 4. Mär. 2007 (CET) und ich auch --Hejkal @ 22:56, 21. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Man kann darüber Diskutieren, ob das Buch eines Autors zu lesen viel wissen über die Person gibt. Ich für meinen Teil bezweifele, dass ich aus einem Ihrer Bücher erfahre, wo sie zur Schule geangen ist, oder andere Fakten aus ihrem Leben, daher sehe ich ihr Werk nicht als Quelle an. Den Inhalt der Bücher würde ich eher bei WikiSource suchen. --P.C. 09:07, 28. Nov. 2008 (CET)Beantworten

In der Wissenschaft ist der Originaltext immer eine "Quelle erster Ordnung". Daher werden in Wikipedia auch - soweit bekannt - die ISBN-Nummern angegeben, um dem Benutzer die Möglichkeit zu geben, sich die Original-Quelle zu besorgen. Bei den Werken der Helene Böhlau (und vielen anderen) ist das nicht möglich, da sie zum Großteil vergriffen und nicht wieder aufgelegt worden sind. Umso wertvoller ist es, dass Stiftungen etc. diese Werke einscannen und sie im Internet den Forschern zur Verfügung stellen. Dieser Link ist demnach eine äußerst wertvolle Hilfe. --Erbslöh 19:30, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Hugo Schuchard

Der Beruf von Hugo Schuchard wird im Artikel Wasserkraftwerk Welda als Elektroingenieur bezeichnet. Kannst Du etwas über seine genaue Berufsbezeichnung (Ausbildung) schreiben? Danke.--Warboerde 01:02, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Der im Burg-Artikel erwähnte Hugo Schuchard war ein Kaufmann aus Barmen und verstarb bereits 1886. Er ist demnach nicht mit dem Konstrukteur des 1910 erbauten Wasserkraftwerks Welda identisch. Gruß --Erbslöh 11:11, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Gibt es vielleicht einen gleichnamigen Sohn oder Neffen? Es wäre wirklich ein eigenartiger Zufall, wenn im Nachbarort jemand mit gleichem Namen dort als Investor auftritt.--Warboerde 21:07, 12. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Dank für das hartnäckige Nachfragen. Ich habe im Familienarchiv etwas gefunden und mit Beleg in den Artikel Wasserkraftwerk Welda eingebaut. Es handelt sich tatsächlich um den Sohn des Kaufmanns Hugo Schuchard. So habe ich auch den Artikel über die Burg Calenberg gleich mit ausbauen können. Vom Junior befinden sich zahlreiche Briefe aus dem Ersten Weltkrieg im Archiv, jedoch sind diese für das Wasserkraftwerk Welda kaum von Bedeutung. Über seine Ausbildung habe ich leider bisher nichts in Erfahrung bringen können. Herzliche Grüße --Erbslöh 00:27, 13. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für die Infos. Vielleicht hat er in Aachen studiert. (s.a. Archiv der RWTH Aachen Hochschularchiv der RWTH Aachen), der Hochschulstandort ist zumindest für Barmen naheliegend. Wann ist er gestorben? Dies könnte vielleicht das Ende der Aktivitäten erklären. Interessant ist nebenbei bemerkt, dass viele Bewohner aus der Gegend und einige aus Welda nach Wuppertal ausgewandert sind. Vielleicht gibt es hierfür eine Erklärung? Bzgl. der Ortsgeschichte von Calenberg würde ich mich an Herrn Walter Strümper wenden. Er verwaltet dort das lokale Archiv. Herzliche Grüsse--Warboerde 00:51, 13. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Das Sterbedatum läßt sich hier nicht ermitteln, nur wenige persönliche Daten wie Frau und Kinder, die aber für den Artikel irrelevant sind. --Erbslöh 10:06, 13. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Zeitungscollage Blaue Vier

Hallo Erbsloeh, zuerst war ich begeistert über das Foto und habe es noch in Scheyer und Paul Klee eingestellt, dann kamen mir aber urheberrechtliche Bedenken, die Urheber der Fotoporträts betreffend. Die Porträts sind wohl noch nicht gemeinfrei. Ob es bei Zeitungstexten eine andere Sache ist, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht das Bild unter "Urheberrechtsfragen" prüfen lassen? Grüße von -- Alinea 11:53, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Hallo Alinea, es handelt sich hier ja nicht um ein Foto, sondern um fünf Zeitungsrasterdruckausschnitte, die zusammen mit der Zeitungsabbildung die 1925 erstellte Collage ergeben. Selbst wenn man annimmt, dass auf die Original-Einzelfotos, die vor 1925 entstanden sein müssen, noch Urheberrechte bestünden, erreicht die hiesige Wiedergabe nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Jedes Bild für sich ist dafür zu klein.
Auf jeden Fall aber bitte ich Dich, die von Dir eingefügte Abbildung aus dem Galka-Scheyer-Artikel wieder herauszunehmen. Ich hatte sie bereits hineingesetzt, allerdings an anderer Stelle (chronologisch eingeordnet) und größer. Somit ist die Abbildung nun zweimal im Artikel vertreten. Ich habe aber nichts dagegen, wenn die von mir eingefügte Abbildung an den Anfang gesetzt wird. Im Artikel "Die Blaue Vier" ist sie übrigens ebenfalls vertreten. Herzl. Gruß --Erbslöh 12:40, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich werde es bei Galka so machen, wie Du vorschlägst, Erbslöh. Mit Deiner Erklärung zum Foto kann ich noch nicht so ganz konform gehen. Die geringe Auflösungshöhe ist nur bei englisch-amerikanischen Fair-Use-Bildern eine Voraussetzung fürs Einstellen. Fair-Use gibt es bei uns nicht. Das Kunstportal hatte schon mal ein Meinungsbild vorgeschlagen, um die restriktive Handhabung der Wikipedia bei noch geschützen Werken etwas aufzulockern und mit geringer Auflösung ein rechtlich zulässiges "Bildzitat" zu erreichen. Wir sind gescheitert, und das Ergebnis waren (zum Teil schon vorhandene) Bildboxen mit Weblinks im Text und/oder ein Urheberrechtshinweis als Bapperl am Fuß der Artikelseite, die Du vielleicht schon einmal gesehen hast. Auch diese beiden Surrogate haben wir nur nach ermüdenden Diskussionen erreichen können. Wenn Du nicht anfragen magst, kannst Du natürlich auch einach abwarten ;-) Bei Paul Klee beispielsweise habe ich beim Paul-Klee-Zentrum in Bern nachgefragt. Sie wollten ein Künstlerfoto für Wikipedia freigeben, aber als sie erfuhren, dass es dann auch für gewerbliche Zwecke kostenlos nutzbar sei, kam das "No". Viele Grüße von -- Alinea 13:10, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Kommentar: Die Literatur, Ausst. Kat. Bern 1997 und Wünsche 2006 zeigt die gleiche Fotokollage, zu erkennen an den rudimentären handschriftlichen Bemerkungen der Galka. In beiden Publikationen gibt es keinen Fotonachweis. Ich gehe davon aus, Galka schickte Reproduktionen von der Kollage nicht nur an ihre vier Könige. Auf jeden Fall gibt es an verschiedenen Stellen Reproduktionen. Meine verdanke ich Clemens Weiler. Eine Weiterverwendung ist somit unbedenklich. Beste Grüße Dr. Bernd Fäthke 18:56, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Es geht ja um die Porträts von verschiedenen Fotografen, die darauf abgebildet sind. Das Urheberrecht ist so ein schwieriges Feld ... Die genannten Kataloge haben möglicherweise kein Honorar bezahlt, weil sie nicht wussten, an wen. Üblicherweise wird dann ein Vermerk im Buch aufgenommen, der Rechteinhaber möge sich melden. Vielleicht gehts ja gut. Viele Grüße -- Alinea 19:09, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Unter der Beschreibung des Bildes steht als Nutzungs- und Urberrechtsinhaber Erbslöh, was ja nicht stimmen kann. Der Urheber ist dann wohl ein Collagist des "San Francisco Examiner", der gefragt oder ungefragt diese Photoportraits nutze? Ich kenne die Gepflogenheiten des damiligen Urheberrechts in den USA nicht, aber wenn der gegebenenfalls darunterstehende Artikel eine Begebenheit des Zeitgeschehens wiedergibt, so wären die Portraits nach heutigem Recht in Deutschland für eine Zeitungsveröffentlichung erlaubt gewesen, soweit ich informiert bin. Die Brücke – Urheberrechte USA-Urheberrechte D – scheint zunächst zu verdutzen, denke aber, daß das amerikanische Recht ja irgendwie auf das deutsche Recht übertragen werden muß und durch eine Nutzungsmöglichkeit oder Nicht-Nutzungsmöglichkeit in Deutschland und speziell in de:WP ja auch irgendwie abgeglichen werden muß, indem wir im Gegensatz zu USA und der en:WP vieles nicht Nutzen dürfen, was in USA genutzt werden darf. Selbst dann nicht, wenn es Werke deutscher Künstler sind, die in den meisten Fällen in en:WP frei sind durch fair-use, aber eben in de:WP nicht, was ich nicht so sehr gerecht finde und mir deshalb, wie Alinea oben, gleichfalls diese Bildzitate zum Ausgleich wünschen würde, um auch irgendwie die Waage der Gerechtigkeit wieder auf 0 zu setzen. Grüße --Thot 1 19:53, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten
@Thot 1: Unsere oben geführte Diskussion bezog sich auf die Portrait-Wiedergaben und nicht auf die Collage. Um diese herzustellen, hat jemand eine Ausgabe der amerkanischen Zeitung mit der abgebildeten Schlagzeile genommen und auf diese Zeitungsseite bereits andersweitig gerasterte und gedruckte Portraitfotos aufgeklebt. Ein "Collagist" der Zeitung war demnach nicht involviert und hat auch keinerlei Rechte an den Portraitabbildungen. Ein Archiv kann gleichwohl Rechte haben. Näheres hierzu kann am besten Dr. Fäthke erläutern, der hier entsprechende Erfahrungen hat. Nach dem deutschen UrhG, § 72, (3), endet das Urheberrecht für Fotografien "fünfzig Jahre nach Erscheinen des Lichtbildes", im vorliegenden Falle also spätestens 1975.
@Alina: Ich habe die Abbildung im Galka-Artikel vergrößert dargestellt, sie hing so verloren und traurig neben dem Inhaltsverzeichnis. Sollte das den Wikipedia-Richtlinien widersprechen (Du kennst Dich da viel besser aus als ich), so revertiere es bitte. Herzliche Grüße aus dem Deistervorland! --Erbslöh 20:47, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Sorry, ich habe die Vergrößerung revertiert, sie entspricht nicht den Regeln. Mit Browserproblemen müssen wir uns ständig rumschlagen. Also immer nur "miniatur" oder "hochkant" plus Vergrößerungs- oder Verkleinerungsfaktor wählen, da IE und Firefox et al. unterschiedlich darstellen, also keine Pixel einbringen. Eine Stellung des Bildes neben das Inhaltsverzeichnis bewirkt bei einer PDF-Version eine Layoutstörung, da das Inhaltsverzeichnis im PDF leider entfällt. Es wäre mir neu, dass fotografische Aufnahmen bereits nach 50 Jahren gemeinfrei wären, die Rechte enden nach 70 Jahren pma (ich bin nur zu faul, dass jetzt per Link zu dokumentieren). Entsprechende Erfahrungen habe ich mit meinem Coautor bei Virginia Woolf machen müssen. Der Fotograf Beresford ist erst seit dem letzten Jahr gemeinfrei, vorher musste ein Gemälde von Roger Fry in der Einleitung stehen. Grüße zum Abend -- Alinea 21:37, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Danke für die Aufklärung in Sachen Vergrößerung. Hier der wörtliche Auszug aus dem Urheberrecht:
§ 72 Lichtbilder.(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
Gute Nacht! --Erbslöh 22:48, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Guten Morgen, das ist richtig für Lichtbilder (ohne Schöpfungshöhe). Für Lichtbildwerke gelten wie bei Kunstwerken 70 Jahre pma, siehe hier. Fotoporträts von Künstlern sind in der Regel Lichtbildwerke. Alles kompliziert ;-) Viele Grüße -- Alinea 09:10, 24. Feb. 2010 (CET)Beantworten