Immobilienfachwirt
Der Immobilienfachwirt ist eine wirtschaftszweigbezogene, kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die mit einer öffentlich-rechtlich anerkannten Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.
Arbeitsgebiete und Aufgaben
Immobilienfachwirte sind qualifiziert für Aufgaben und Funktionen auf der Ebene des mittleren Managements in Immobilienunternehmen und in immobilienwirtschaftlichen Organisationseinheiten von Unternehmen anderer Branchen oder in selbstständiger Tätigkeit.
Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende Fertigkeiten können Immobilienfachwirte insbesondere folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen:
- Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte
- Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle
- Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken. Dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.
Fortbildung
Immobilienfachwirte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung sowie einen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt erworben haben, der sie zu folgenden Fachinhalten befähigt:
- Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
- Immobilienbewirtschaftung
- Bauprojektmanagement
- Unternehmenssteuerung und Kontrolle
- Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
- Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung.
Fortbildungsdauer
Die Fortbildung zum Immobilienfachwirt umfasst gemäß IHK-Rahmenstoffplan ca. 550 Unterrrichtsstunden[1] und wird von Weiterbildungsanbietern sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend zwischen drei und 24 Monaten angeboten. Zudem werden auch Fernlehrgänge als Vorbereitung auf die IHK-Prüfung angeboten.
Prüfende Einrichtung
IHKn können als zuständige Stelle für die Bereiche Industrie, Handel und Dienstleistung Fortbildungsprüfungsordnungen nach § 54 BBiG erlassen. Dies ist für die "Immobilienfachwirte (IHK)" bis 1998 der Fall gewesen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF hat am 23. Dezember 1998 mit der Verordnung über die Prüfung zum "Geprüften Immobilienfachwirt" (BGBl. 1998 Teil 1 S. 4060 ff.) eine bundeseinheitliche Nachfolgeregelung gem. § 53 BBiG erlassen. Nach knapp zehn Jahren ist die Verordnung novelliert worden und am 25. Januar 2008 wiederum als Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin" (BGBl. 2008 Teil 1 Nr. 4 S. 117 ff.) neu erlassen worden. Bundesweit bieten zahlreiche IHKn die Prüfung zum Immobilienfachwirt an[2].
Prüfungszulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf in der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Immobilienwirtschaft haben.
Prüfungsdurchführung und Abschluss
Durch die Prüfung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer wird festgestellt, ob folgende wesentliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vorhanden sind:
- Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte
- Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle
- Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen.
Nach erfolreich abgelegter Prüfung vergibt die prüfende Industrie- und Handelskammer den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum Geprüften Immobilienfachwirt (IHK) / Geprüfte Immobilienfachwirtin (IHK).
Finanzielle Fördermöglichkeiten
Teilnehmer können zur Förderung der Fortbildungskosten und Prüfungsgebühren Leistungen über das Meister-BAföG beantragen.
Einzelnachweise
- ↑ IHK-Weiterbildungsprofil: Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
- ↑ IHK-Weiterbildungsportal: Prüfungssuche