Kreistag
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Der Kreistag ist in Deutschland die Volksvertretung innerhalb der Kreise bzw. Landkreise. Im Bereich der Kommunalverfassung ist der Kreistag stets das Hauptorgan des (Land)Kreises.
Den Vorsitz im Kreistag führt je nach Bundesland der Landrat oder Oberkreisdirektor oder der Kreispräsident.
Während die norddeutsche Kommunalverfassung den Landrat als ehrenamtlichen Vorsitzenden des Kreistages vorsieht, haben schließlich die letzten beiden Länder, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, diese Regelung inzwischen (NRW: 1994, Niedersachsen: 1996) abgeschafft.
Der Kreistag kann für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Wichtigster Ausschuss ist der Kreisausschuss.