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Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

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Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein als Oberbehörde des Bundes hat das Branntweinmonopol zu verwalten, das seinem Inhalt nach eine nationale Marktordnung für Ethylalkohol mit agrar- und sozialpolitischen Zielsetzungen, seiner Form nach ein Finanzmonopol gemäß den Artikeln 105, 106 und 108 des Grundgesetzes ist. Ihre Hauptaufgaben sind die Übernahme des im Monopolgebiet hergestellten Agrar­ Alkohols aus den Brennereien sowie die Reinigung und Verwertung dieses Alkohols.