Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2
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Grönländische Briefmarken
Ich habe eine Frage zu Briefmarken. Deutsche Briefmarken sind ja frei. Gilt das auch für ausländische Marken? Konkret, ich habe 2 Schiffsartikel zu grönländischen Schiffen geschrieben. Zu den Schiffen gibt es jeweils eine grönländische Briefmarke. Kann ich die ohne weiteres scannen, hochladen und verwenden? Kennt sich da jmd aus? Gruß --Hannibal21 18:11, 8. Feb. 2010 (CET)
- Da gehen die Meinungen auseinander. Es geht keinesfalls auf Commons. Gem. Landgerichts München (AZ 21 S 20861/86) sind deutsche Briefmarken gemeinfrei. Da Grönland nicht mehr Mitglied der EU ist, sind deren Briefmarken aufgrund des Schutzfristenvergleichs gemeinfrei. --Marcela
18:32, 8. Feb. 2010 (CET)
- Für Nicht-Juristen: D.h. also, solange ich die Datei auf die deutschsprachige Wikipedia beschränke und nur in diesem Projekt hochlade, ist das demnach okay? --Hannibal21
18:42, 8. Feb. 2010 (CET)
- Unter welcher Lizenz, bzw Freigabe stelle ich die Datei ein? Wie eine deutsche Briefmarke? --Hannibal21
18:45, 8. Feb. 2010 (CET)
- So schätze ich das ein. Aber vielleicht hat ja noch jemand eine andere Meinung. --Marcela
18:46, 8. Feb. 2010 (CET)
- Da hat aber jemand Schutzfristenvergleich nicht im geringsten verstanden. Amtliche Werke iSd UrhG sind alle - auch ausländische oder supranationale - Werke, da bräuchte man keinen Schutzfristenvergleich. Bei Briefmarken ist die Frage aber immer Abs. 1 oder Abs. 2 - amtliches Werk wegen der Veröffentlichung im Amtsblatt oder schon aus der Natur der Sache amtliches Werk. Grönländer sind aber sowieso EU-Bürger. 82.113.106.24 21:36, 8. Feb. 2010 (CET) Oder um es genauer zu sagen, es ist umstritten, ob Grönländer gemäß Art. 204 AEUV EU-Bürgern gleichgestellt sind, wenn keine abweichenden Regelungen im EU-Grönland-Sondervertrag getroffen sind. Oder ob sie EU-Bürger sind, für die aber aus dem EU-Grönland-Sondervertrag abweichende Rechtsstellungen folgen können.
- Grönland ist seit 1985 nicht mehr in der EU. --Marcela
23:10, 8. Feb. 2010 (CET)
- Und? Die niederländischen Karibikgebiete sind auch nicht EU und trotzdem sind die alle EU-Bürger. Die einzigen Nicht-EU-Bürger, die gleichzeitig Bürger eines EU-Staates sind, sind Åländer und Färinger und ein paar Nebengebietler der britischen Krone. Genaue Auflistung siehe: De Groot: Zum Verhältnis der Unionsbürgerschaft zu den Staatsangehörigkeiten in der Europäischen Union. Und selbst bei Nichtunionsbürgern mit dänischer Staatsbürgerschaft würde § 120 UrhG immer noch passen, da die Reichsbürger Dänemarks alle dänische Staatsbürger sind, im Außenverhältnis gibt es da keinen Unterschied zwischen Grönländern und Festlanddänen. 82.113.106.24 08:40, 9. Feb. 2010 (CET)
- Grönland ist seit 1985 nicht mehr in der EU. --Marcela
- Da hat aber jemand Schutzfristenvergleich nicht im geringsten verstanden. Amtliche Werke iSd UrhG sind alle - auch ausländische oder supranationale - Werke, da bräuchte man keinen Schutzfristenvergleich. Bei Briefmarken ist die Frage aber immer Abs. 1 oder Abs. 2 - amtliches Werk wegen der Veröffentlichung im Amtsblatt oder schon aus der Natur der Sache amtliches Werk. Grönländer sind aber sowieso EU-Bürger. 82.113.106.24 21:36, 8. Feb. 2010 (CET) Oder um es genauer zu sagen, es ist umstritten, ob Grönländer gemäß Art. 204 AEUV EU-Bürgern gleichgestellt sind, wenn keine abweichenden Regelungen im EU-Grönland-Sondervertrag getroffen sind. Oder ob sie EU-Bürger sind, für die aber aus dem EU-Grönland-Sondervertrag abweichende Rechtsstellungen folgen können.
- So schätze ich das ein. Aber vielleicht hat ja noch jemand eine andere Meinung. --Marcela
- Für Nicht-Juristen: D.h. also, solange ich die Datei auf die deutschsprachige Wikipedia beschränke und nur in diesem Projekt hochlade, ist das demnach okay? --Hannibal21
- Briefmarken sind gemeinfrei weil sie amtlich bekannt gemacht wurden (wahrscheinlich Nachrichtenblatt Finanzministerium), also nach § 5 Abs. 1 Urhg. Das steht in dem von Ralf zitierten Urteil (das übrigens relativ umstritten ist). D.h. aber nicht das alle Briefmarken auf der Welt gemeinfrei sind, sondern nur solche die auch amtlich bekannt gemacht wurden. Und solange nicht nachgewiesen ist, dass grönländische Briefmarken amtlich bekannt gemacht werden ist der Upload nicht erwünscht. --Isderion 04:49, 9. Feb. 2010 (CET)
- Qh weh.. Juristen! Könntest Du einem Laien erklären, was genau mit "amtlich bekannt gemacht" gemeint ist? Und wo muss die Bekanntmachung erfolgt sein? In Deutschland oder in dem Ursprungsland. In meinem Fall wurde die Herausgabe der Serie in einem Mitteilungsblatt der Grönland Post bekanntgegeben. --Hannibal21
11:44, 9. Feb. 2010 (CET)@ Ralf: Ich wußte nicht, dass ich hier in ein Binennest stoße, hätte ich mir aber denken können ;-). Im Rahmen der Diskussion bin ich gerade auf diesen Archivbeitrag gestoßen. Leider wird dort kein Hinweis darauf gegeben, ob ihr da irgendetwas klären konntet. Ist das Thema seinerzeit im Sand verlaufen? --Hannibal21
11:58, 9. Feb. 2010 (CET)
- Qh weh.. Juristen! Könntest Du einem Laien erklären, was genau mit "amtlich bekannt gemacht" gemeint ist? Und wo muss die Bekanntmachung erfolgt sein? In Deutschland oder in dem Ursprungsland. In meinem Fall wurde die Herausgabe der Serie in einem Mitteilungsblatt der Grönland Post bekanntgegeben. --Hannibal21
- Da bis jetzt noch niemand auf Amtliche Briefmarke (Deutschland) verlinkt hat, mach ich das mal. "Amtliche Bekanntmachung" ist § 5 Abs. 1 entnommen. Meist erfolgen amtliche Bekanntmachungen in einem Amtsblatt (manchmal auch Nachrichtenblatt des xy-Ministeriums/Behörde genannt). Soweit zu Deutschland. In deinem Fall muss die Briefmarke im Ursprungsland amtlich bekanntgemacht worden sein. Ob eine Veröffentlichung im "Mitteilungsblatt der Grönland Post" reicht, kann ich dir leider auch nicht sagen. :( Kriterien könnten sein, wieviel "Behörde" denn in der Grönland Post steckt, bzw. was die Beziehung zwischen Staat und Grönland Post ist (in Deutschland fungiert z.B. das BMF als Herausgeber für Briefmarken). Wie du siehst und auch schon selbst festgestellt hast, relativ viel Grauzone. :) --Isderion 02:02, 12. Feb. 2010 (CET)
Üblicherweise akzeptieren wir hier amtliche ausländische Briefmarken --134.130.68.65 18:23, 9. Feb. 2010 (CET)
Screen-Shots für Fotoerlaubnis
Ich bin ja Flickr-Mitglied und suche ab und zu Bilder für hier. Als Antwort bekomme ich meistens eine Erlaubnis. Um den Urhebern die Arbeit zu erleichtern würde ich gerne immer Screen-Shots der Antwort an das Permission-Team schicken. Wäre es so möglich? Danke! -- AlofokMLUVIT! 17:12, 10. Feb. 2010 (CET)
- Ich glaube, das fragst Du besser beim Supportteam direkt. Ich habe das aber bisher immer so gehandhabt, daß ich die Benachrichtigungs-E-Mail von Flickr ans OTRS weitergeleitet habe und – falls weitere Nachrichten zum Verständnis nötig waren – die per C & P angefügt habe. Das gab keine Probleme. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 17:37, 10. Feb. 2010 (CET)
- Ja, das wäre das gängige Vorgehen. Weiterleiten was vorhanden ist (mit kurzem Kommentar zum Bildnamen auf Wikipedia u.Ä.), das Support-Team wird dann u.U. eine Mail mit Bitte um Bestätigung an den Urheber senden oder ggf. bei ihm nachhaken, wenn etwas unklar ist. —Pill (Kontakt) 23:18, 13. Feb. 2010 (CET)
Vorschlag für eine Änderung der Richtlinie bezüglich einfacher Lichtbilder
Nachdem ST dem Vorschlag der IP 134.usw. zugestimmt hat, würde ich folgende Ergänzung von WP:BR vorschlagen. Es müsste ein entsprechender Baustein geschaffen und ein möglicher Missbrauch in der DÜP überprüft werden.
" Einfache Lichtbilder (§ 72 UrhG)
Die deutschsprachige Wikipedia geht davon aus, dass es nicht möglich ist, bei den meisten Arten von Fotos hinreichend sicher zwischen einfachen Lichtbildern (§ 72 UrhG) und Lichtbildwerken (§ 2 UrhG) zu unterscheiden, siehe Darstellung im Artikel Lichtbildwerk. Bei Fotos nach 1922 ist also in der Regel darzulegen, dass der Urheber/Lichtbildner 70 Jahre tot ist, auch wenn bei dieser Regelung womöglich viele Bilder, die als einfache Lichtbilder bereits gemeinfrei sind, in der Wikipedia aus pragmatischen Gründen als geschützt betrachtet werden.
Diese Sichtweise erscheint jedoch für einen eng begrenzten Kreis von Ausnahmen nicht angemessen, nämlich dort, wo der Gestaltungsspielraum vergleichbar der Reproduktion zweidimensionaler Vorlagen eindeutig zu gering ist. Es ist in diesen Fällen das Vorliegen der Voraussetzungen der Gemeinfreiheit nach § 72 UrhG nachzuweisen, was üblicherweise durch Angabe eines Abdrucknachweises, der älter als 50 Jahre ist, erfolgt. Beispiel: Am 1. Januar 2010 sind alle einfachen Lichtbilder gemeinfrei, die 1959 oder früher abgedruckt wurden. Die Regelung gilt ausschließlich für folgende Bildgattungen:
- Grenzfälle der Regelung für zweidimensionale Vorlagen, wenn Aufsichtfotos vorliegen (einzelne Münzen/Medaillen, einzelne Orden/Ehrenzeichen, flache Reliefs, Gemälde mit breiterem dreidimensionalen Rahmen usw.)
- Röntgenbilder, Aufnahmen durch ein Mikroskop oder vergleichbare Apparaturen, denen die "Individualität" abgeht.
Die Bilder sind mit dem Baustein ... zu kennzeichnen." --Historiograf 17:26, 11. Feb. 2010 (CET)
- Beispiel für danach verwendbare Münzfotos Tafel 1-7 in http://dl.maekeler.eu/nst/hatz-anfaenge-des-muenzwesens.pdf --Historiograf 20:42, 11. Feb. 2010 (CET)
- +1. 82.113.121.248 18:01, 11. Feb. 2010 (CET)
- Als Schweizer seh ich hier natürlich keine Probleme (Bei uns in der Schweiz herrscht eh Umkehrung des Beweislage = solange keine schöpferische Tätikkeit bewisen werden kann, ist von keinem Lichtbild-Schutz auszugehen). Gerade hier bei Medaillen und Orden, seh ich die Anwendung des Schutzes als Lichtbild als angemessenes Vorgehen. -- Bobo11 20:49, 11. Feb. 2010 (CET)
- Was für ein Lichtbild-Schutz, Bobo? Gibt es in der Schweiz nicht (wenn kein Schutz als Werk, dann mangels gesonderten Schutzes für "Lichtbilder" gar kein Schutz, siehe Bundesgerichtsentscheid Wachmann Meili, d.h. nach Schweizer Recht sind sogar unkreative Fotos, die Personen zeigen, nicht schutzfähig). Mit Historiografs Vorschlag bin ich im übrigen einverstanden. Bei Fotos der von ihm genannten Gattungen ist davon auszugehen, dass sie nach der deutschen Auffassung nur als einfache Lichtbilder geschützt waren und daher schon 50 Jahre nach der Veröffentlichung (nicht p.m.a.) gemeinfrei werden - nach Schweizer Recht ist so etwas eh schon von Anfang an überhaupt nicht geschützt. Gestumblindi 22:29, 11. Feb. 2010 (CET)
- UPS da fehlte ein K. Bobo11 22:31, 11. Feb. 2010 (CET)
- Was für ein Lichtbild-Schutz, Bobo? Gibt es in der Schweiz nicht (wenn kein Schutz als Werk, dann mangels gesonderten Schutzes für "Lichtbilder" gar kein Schutz, siehe Bundesgerichtsentscheid Wachmann Meili, d.h. nach Schweizer Recht sind sogar unkreative Fotos, die Personen zeigen, nicht schutzfähig). Mit Historiografs Vorschlag bin ich im übrigen einverstanden. Bei Fotos der von ihm genannten Gattungen ist davon auszugehen, dass sie nach der deutschen Auffassung nur als einfache Lichtbilder geschützt waren und daher schon 50 Jahre nach der Veröffentlichung (nicht p.m.a.) gemeinfrei werden - nach Schweizer Recht ist so etwas eh schon von Anfang an überhaupt nicht geschützt. Gestumblindi 22:29, 11. Feb. 2010 (CET)
Länderspezifische CC-Lizenzvorlagen
Weshalb gibt es hier die Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0 D-spezifisch (Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0/de), aber nicht A-spezifsch oder CH-spezifisch? Auf Commons gibt es solche Lizenzvorlagen, beispielsweise Commons:Template:Cc-by-sa-2.0-at oder Commons:Template:Cc-by-sa-2.5-ch. --Leyo 23:19, 11. Feb. 2010 (CET)
- Meines Erachtens spricht nichts dagegen, hier auch die speziell auf A und CH angepassten Versionen der CC-BY-SA als Vorlagen einzubauen. Es ist ja anzunehmen, dass ein Österreicher oder Schweizer Urheber lieber die für sein Land genau passende CC-BY-SA-Fassung wählen möchte, wenn ihm das ermöglicht wird, und für uns auch nicht komplizierter. It's a wiki - mach doch einfach ;-) Gestumblindi 23:29, 11. Feb. 2010 (CET)
- Weil wir in der deutschen Wikipedia sind. :) Wir hatten übrigens schonmal Linzenzvorlagen für Minderheiten (z.B. Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5/ch oder Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.0/at) aber die wurden gelöscht. Hintergrund war, dass WP:LFB möglichst schlank gehalten werden soll und man Bilder eh gleich in Wikimedia Commons hochladen soll. --Isderion 01:24, 12. Feb. 2010 (CET)
- Hm, sicher ist es besser, wenn Bilder gleich auf Wikimedia Commons hochgeladen werden. Und CC-BY-SA ist dort ja akzeptiert. Trotzdem gibt es auch Bilder, die auf Commons nicht hochgeladen werden können (beispielsweise akzeptiert die deutschsprachige Wikipedia CC-BY-SA-Bilder von Nutzern aus deutschsprachigen Ländern, die unter Berufung auf die Panoramafreiheit in Ländern angefertigt wurden, in welchen keine solche Regelung existiert, Commons aber nicht). Wenn man nun also als Schweizer oder Österreicher ein Bild hochladen will, das auf Commons nicht geht, warum sollte man dann nicht die Möglichkeit haben, dies unter der für die jeweilige Rechtsordnung wirklich passenden Lizenzfassung zu tun? Insofern denke ich, dass die Schnellöschung von Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5/ch (im Oktober 2008) als "nicht benötigtes Lizenzbapperl" wohl voreilig war. (Für die Schweiz ist übrigens immer noch 2.5 aktuell, für Österreich gibt es mittlerweile eine angepasste 3.0) Gestumblindi 03:34, 12. Feb. 2010 (CET)
- Hinweis: Heute mittag hat jemand Vorlage:Bild-CC-by-sa/3.0/at angelegt und verwendet. ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:31, 12. Feb. 2010 (CET)
- Hm, sicher ist es besser, wenn Bilder gleich auf Wikimedia Commons hochgeladen werden. Und CC-BY-SA ist dort ja akzeptiert. Trotzdem gibt es auch Bilder, die auf Commons nicht hochgeladen werden können (beispielsweise akzeptiert die deutschsprachige Wikipedia CC-BY-SA-Bilder von Nutzern aus deutschsprachigen Ländern, die unter Berufung auf die Panoramafreiheit in Ländern angefertigt wurden, in welchen keine solche Regelung existiert, Commons aber nicht). Wenn man nun also als Schweizer oder Österreicher ein Bild hochladen will, das auf Commons nicht geht, warum sollte man dann nicht die Möglichkeit haben, dies unter der für die jeweilige Rechtsordnung wirklich passenden Lizenzfassung zu tun? Insofern denke ich, dass die Schnellöschung von Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.5/ch (im Oktober 2008) als "nicht benötigtes Lizenzbapperl" wohl voreilig war. (Für die Schweiz ist übrigens immer noch 2.5 aktuell, für Österreich gibt es mittlerweile eine angepasste 3.0) Gestumblindi 03:34, 12. Feb. 2010 (CET)
- Wie gesagt, ich finde das grundsätzlich richtig. Zumindest eine Schweizer Vorlage sollte man dann aber auch noch machen. Und beide auf der Übersichtsseite mit den Lizenzvorlagen einbinden. FritzG, der die damaligen beiden Vorlagen gelöscht hatte, hat inzwischen auf meine Anfrage sinngemäss geantwortet, dass er sich damit nicht auskennt und nur eine Anfrage umgesetzt hatte. Zur Vorgeschichte findet man hier etwas... der inzwischen leider nicht mehr aktive Benutzer Forrester, dessen Arbeit im Bereich der Lizenzvorlagen ich grundsätzlich sehr schätze, hat auf Basis des vorhandenen Bestandes an Bildern argumentiert, um Übersichtlichkeit bei den Lizenzvorlagen zu schaffen - weniger als fünfzigmal verwendet = Umzug der Bilder nach Commons und Löschung der hiesigen Lizenzvorlage. Selbstverständlich ist es völlig richtig, alle Bilder, die nach Commons können, dort hochzuladen bzw. dorthin zu verschieben; "lokal" sollte hier eh so wenig wie möglich hochgeladen werden - eigentlich ausschliesslich Bilder, die auf Commons aus rechtlichen Gründen (Panoramafreiheit, Schöpfungshöhe von Logos etc.) nicht akzeptiert werden, hier aber aufgrund der Gegebenheiten in den deutschsprachigen Staaten möglich sind. Forresters Aussage "Wir sollten Parallelstrukturen so weit wie es geht vermeiden" ist auch durchaus zuzustimmen. Allerdings fragt sich: wie weit "geht es"? Nochmal, man sollte es Urhebern aus der Schweiz und aus Österreich m.E. auch hier ermöglichen, die für sie passendste CC-BY-SA auszuwählen, da nicht alles potentiell hier Akzeptierte auch auf Commons akzeptiert wird. Gegenwärtig wählen sie in einem solchen Fall wohl die CC-BY-SA Deutschland, da ihnen keine passendere angeboten wird. Das ist nicht optimal. Zwei zusätzliche Lizenzbausteine (A und CH) sind meines Erachtens vertretbar und schaffen nicht die von Forrester bekämpfte Unübersichtlichkeit. Wenn niemand etwas dagegen hat, werde ich also auch die CH-Vorlage anlegen und zusammen mit der bereits angelegten österreichischen bei den Lizenzbausteinen aufführen. Gestumblindi 17:30, 13. Feb. 2010 (CET)
- Der zweite Teil deines Statements ist Spekulation. Genauso gut könnten sie ja die unported-Version verwenden. ;) Hat die Vergangenheit dann eigentlich nicht bewiesen, dass es gar keine tatsächliche Nachfrage (d.h. für Fälle die nicht nach Commons können) nach dem Baustein gibt. Ansonsten hätte man ja nicht alle nach Commons verschieben können und den Baustein hier löschen können. Und ich wette, falls der Baustein hier eingeführt wird, steht er in über 90 % der Fälle bei Bildern, die man nach Commons verschieben kann (oben ist ja schon das erste Beispiel).
- Wenn du aber glaubst, dass die tatsächlich nötig sind, dann leg sie halt an (Jedem Tierchen sein Pläsierchen und jedem Land sein Linzenzbapperl :)). Wir müssen halt aber weiterhin darauf schauen, das wir es mit der Anzahl der Vorlagen nicht einreißen lassen (mit zwei fing's an, dann waren' vier und nach weiteren 6 war's eh schon nicht mehr übersichtlich, deswegen haben dann die zusätzlichen 16 auch nicht mehr gestört :)). Außerdem sollten wir uns darüber einig sein, dass die zwei Lizenzen nicht als Standardlizenz in Spezial:Hochladen auftauchen. --Isderion 02:49, 14. Feb. 2010 (CET)
Copyright laut Quelle abgelaufen. Welche Lizenz?
Hallo, ich würde gerne dieses Bild verwenden. Laut der Quelle ist die Lizenz abgelaufen. Unter welche Lizenz stell ich das dann online und hier oder in commons? --WortWusel 20:57, 12. Feb. 2010 (CET)
- Mir ist unklar, warum die Schutzfrist abgelaufen sein soll. Das Foto stammt von 1939. Gemeinfrei wäre es nach Crown Copyright, wenn es von einem Beamten oder Soldaten der Krone im Dienst aufgenommen worden wäre. Aber dafür gibt es doch gar keine Anhaltspunkte. Wenn das ein beliebiger ziviler Fotograf war, laufen die Urheberrechte nach britischem und soweit ich weiß auch kanadischem Recht noch. Ohne weitere Belege halte ich das Bild nicht für verwendbar. --h-stt !? 23:10, 12. Feb. 2010 (CET)
- Die Angabe Schutzfrist abgelaufen stammt ja nicht von mir sondern von der Webseite s.a. hier. Das ist immerhin das Kanadische Staatsarchiv. Weshalb sollte ich an ihren Angaben zweifeln? Sind was das angeht ja keine Laien. Laut [1] hat das Copyright an dem Bild der Besitzer des Negativs und das liegt im Archiv. --WortWusel 23:46, 12. Feb. 2010 (CET)
Kanadisches Copyright läuft 50 Jahre pma und Fotos vor 1949 sind in Kanada frei [2] und wie wir hier immer mal wieder betont haben, ist das Bild dann in de zu verwenden, weil es nämlich in DACH gemeinfrei ist (Schutzfristenvergeich zum tausendsten). Dass Ralf damit Probleme hat, geschenkt, aber H-stt? --FrobenChristoph 23:54, 12. Feb. 2010 (CET)
- Nee, nicht Probleme. Ich vergesse das immer wieder ;) --Marcela
00:34, 13. Feb. 2010 (CET)
Resumee? Upload auf commons? Und dann wär da noch die Lizenzfrage. Einfach PD? --WortWusel 00:38, 13. Feb. 2010 (CET) Ich denke so sollte es passen, oder? --WortWusel 01:11, 13. Feb. 2010 (CET)
- Das Bild ist in Kanada gemeinfrei. Aber: Sowohl die Firma (en:Stewart Bale), die das Bild angefertigt hat als auch Ort der Anfertigung sind laut Bildbeschreibung in Liverpool zu lokalisieren. Für die Commons wäre UK-Recht (70pma) anwendbar und in DA werden Briten als Inländer gezählt, also auch 70 pma. Löschen. Kragenfaul-
10:27, 13. Feb. 2010 (CET)
- Das Bild ist in Kanada gemeinfrei. Aber: Sowohl die Firma (en:Stewart Bale), die das Bild angefertigt hat als auch Ort der Anfertigung sind laut Bildbeschreibung in Liverpool zu lokalisieren. Für die Commons wäre UK-Recht (70pma) anwendbar und in DA werden Briten als Inländer gezählt, also auch 70 pma. Löschen. Kragenfaul-
- Ditto, ist PD in Kanada, nicht auf Commons oder DACH. Nur kurze Anmerkung zu der Meinung oben, es sei PD weil sich das Negativ irgendwo in Kanada befindet und im Besitz des Archivs ist. Darum geht es gar nicht. Im kanadischen Gesetz steht nämlich - zitiert nach en.WP ([3] weil einfacher, da auch Quelle) "...who was either the owner of the initial negative or other plate at the time when that negative or other plate was made ... In contemporary terms, this means that the author of a photograph is usually the person who owns the film in the film camera, or whoever owns the digital camera...." usw. (Hervorh. von mir) - und das war immer Stewart Bale. -jkb- 10:55, 13. Feb. 2010 (CET)
- Ich kann die Behauptung, dass das Bild PD sein soll, nach wie vor nicht nachvollziehen. --h-stt !? 11:05, 14. Feb. 2010 (CET)
- Ist es ja auch nicht. PD ist es nur in Kanada bzw. internetmäßig nur auf Servern die in Kanada gehosted werden. Man darf sich das Bild auch anschauen. Aber man kann es nicht downloaden und verwenden, falls man sich nicht in Kanada befindet. (Insofern ist die Behauptung des Archivs, "Copyright: Expired" irreführend, klar.) Auf ähnlichen Konstruktionen gibt es pre-1923-Texte auf Oldwikisource (s. oldwikisource:Template:PD-US-1923-abroad) oder Texte mit 50 Jahre pma auf wikilivres:Hauptseite. Gruß -jkb- 11:41, 14. Feb. 2010 (CET)
Fotos im inneren von Gebäuden
Für den Artikel Gymbay würde ich gerne Fotos von einer Büste, eines Ehrenmahls und einer Gedenktafel machen, alles ist im inneren des Gebäudes. Das ich die Genehmigung vom Schulleiter bekomme, da bin ich mir sicher, aber wie sieht mit dem Urheberrecht der Künstler aus? Und ist der Schulleiter überhaupt die richtige Ansprechperson bzw. kann er mir die Erlaubnis geben? Die Gedenktafel ist von 1921, das Ehrenmahl von 1957 bzw. 1966 und die Büste ist erst seit 4-5 Jahren da. --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 20:58, 12. Feb. 2010 (CET)
- (Gedenktafel von 1921) Edmund Nolden (16/06/1856–† Zweiter Weltkrieg (wahrscheinlich))
- (Ehrenmal von 1957) Hellmuth Grüttefien (04/07/1915–)
- welche Büste?
--Atamari 21:15, 12. Feb. 2010 (CET)
- Im Gebäude steht noch eine Armin T. Wegner-Büste (muss noch in den Artikel ;) ) (ist übrigens erst von 2007) siehe auch hier(recht weit unten). --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 21:20, 12. Feb. 2010 (CET)
- ok, mein Buch ist von 1991. Büste ist von Alice Melikian --Atamari 21:29, 12. Feb. 2010 (CET)
- Das (urheberrechtliche) Problem bei dieser Sache ist, daß Du Dich nicht auf die Panoramafreiheit berufen kannst, das heißt, Du brauchst für jedes Kunstwerk, daß Du im Gebäude fotografierst, eine Freigabe des Künstlers (bzw. Nutzungsrechteinhabers, z. B. seiner Erben). Einzige Ausnahme: Wenn der Künstler vor mehr als 70 Jahren gestorben ist, ist das Kunstwerk gemeinfrei. Die Genehmigung des Schulleiters dürfte urheberrechtlich keine Relevanz haben. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:23, 12. Feb. 2010 (CET)
- PS: Mehr auch im Artikel unter Panoramafreiheit#Innenaufnahmen ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:24, 12. Feb. 2010 (CET)
- Supi, das heiß, entweder rausfinden, wann der Herr Nolden gestorben ist oder Enkel/Erben finden, und beim Hernn Grüttefien auch, der könnte allerding auch noch leben. Die Büste, ok, da kann man das vllt. per Mail oder so machen. Seh ich das richtig? --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 21:39, 12. Feb. 2010 (CET)
- Nicht entweder ... oder, im Zweifelsfall sowohl als auch :-/
- Bei einem aktuellen Künstler kannst Du natürlich eine Freigabe per Mail einholen und diese dann ans Supportteam weiterleiten.
- Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:42, 12. Feb. 2010 (CET)
- *Jubel* Dankeschön für deine schnellen Antworten. Ich werd´ mal sehen, was sich machen lässt. Jeden verdammten Tag lauf ich an diesen drei blöden Dinger vorbei, aber mal ein Foto zu machen für ´nen WP-Artikel ist ohne ´n Haufen Arbeit nicht drin. Achso, die Büste wurde von einer Bildhauerin aus L.A. erstellt, greift da das deutsche oder das US-amerikanische Urheberrecht? *seufz* --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 21:51, 12. Feb. 2010 (CET)
- Auch wenn die Dame Amerikanerin ist, reicht es aus, wenn Sie Dir eine ganz normale Freigabe mailt. Das deutsche und das amerikanische Urheberrecht dürften sich sowieso in Punkto Freigabe auch nicht groß unterscheiden, wobei ich mich mit ausländischem Recht überhaupt nicht auskenne. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:54, 12. Feb. 2010 (CET)
- Ok. Ich danke dir. Morgen geh ich auf Schatzsuche ;). --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 22:07, 12. Feb. 2010 (CET)
- Auch wenn die Dame Amerikanerin ist, reicht es aus, wenn Sie Dir eine ganz normale Freigabe mailt. Das deutsche und das amerikanische Urheberrecht dürften sich sowieso in Punkto Freigabe auch nicht groß unterscheiden, wobei ich mich mit ausländischem Recht überhaupt nicht auskenne. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:54, 12. Feb. 2010 (CET)
- *Jubel* Dankeschön für deine schnellen Antworten. Ich werd´ mal sehen, was sich machen lässt. Jeden verdammten Tag lauf ich an diesen drei blöden Dinger vorbei, aber mal ein Foto zu machen für ´nen WP-Artikel ist ohne ´n Haufen Arbeit nicht drin. Achso, die Büste wurde von einer Bildhauerin aus L.A. erstellt, greift da das deutsche oder das US-amerikanische Urheberrecht? *seufz* --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 21:51, 12. Feb. 2010 (CET)
- Supi, das heiß, entweder rausfinden, wann der Herr Nolden gestorben ist oder Enkel/Erben finden, und beim Hernn Grüttefien auch, der könnte allerding auch noch leben. Die Büste, ok, da kann man das vllt. per Mail oder so machen. Seh ich das richtig? --Wahresmüsli Hierkannst du deine Milch dazugeben 21:39, 12. Feb. 2010 (CET)
Lizenzverstoß durch Docupedia
Nur mal zur Info: http://archiv.twoday.net/stories/6186800/ Ist ein unfreies Wiki, das sich nicht an CC hält --FrobenChristoph 23:56, 12. Feb. 2010 (CET)
Bild von Flickr
Ich hätte eine kurze Frage, da mir bekannt ist, dass einige Bilder von flickr auch bei Commons zugelassen sind. Wie sieht das mit diesem Bild aus: [4] ? Danke, Jerchel 17:43, 13. Feb. 2010 (CET)
- Da steht recht eindeutig: Alle Rechte vorbehalten. Daher kannst du es hier nicht verwenden. --Succu 17:47, 13. Feb. 2010 (CET)
- Du kannst höchstens den Autor kontaktieren, ob er die Lizenz auf eine CC-BY oder CC-BY-SA ändert (auf flickr möglich). Grüße --Carport (D i s k) (±) 17:58, 13. Feb. 2010 (CET)
Urkunde aus dem 11. Jahrhundert
Hallo, ich möchte gerne für den Ausbau des Artikels Bischberg die Urkunde mit der Ersterwähnung der Ortes abbilden. Ein Bild habe ich auch schon gefunden, siehe [5] (großes Bild). Der Urheber (anscheinend Kaiser Heinrich II.) ist offensichtlich schon über 70 Jahre tot. Ist es damit lizenzkonform, wenn ich das Bild unter der Lizenz {{PD-old}}
hochlade? Oder gibt es Probleme mit dem Urheberrecht für den Scan? Grüße --Carport (D i s k) (±) 18:06, 13. Feb. 2010 (CET)
- Da eignet sich die Steinzeit-Lizenz
{{PD-old}}
aus. Der Scan hat keine Schöpfungshöhe, meiner Meinung nach. Am Besten in diesem Falle ist aber diese: 100+ Jahre alt-- AlofokMLUVIT! 18:11, 13. Feb. 2010 (CET)- Ist hochgeladen, vielen Dank (Datei:Bischberg Urkunde.JPG) Grüße --Carport (D i s k) (±) 18:28, 13. Feb. 2010 (CET)
- Da eignet sich die Steinzeit-Lizenz
- PD-old halte ich für problematisch. Wegen des Siegels ist hier die 2D-Regel eigentlich nicht anwendbar, siehe Wikipedia:Bildrechte#Nicht schützbare Fotos (Reproduktionen) – 2-D-Regel. Allerdings ist gerade die Abbildung des Siegels in diesem Fall besonders schwach ausgefallen. Wie ist das zu beurteilen? --FordPrefect42 18:52, 13. Feb. 2010 (CET)
- Die Reproduktion würde wahrscheinlich auch etwa so aussehen, wenn man sie mit einem Flachbettscanner gemacht hätte, oder? Dann wäre sie wohl nicht schutzfähig... Gestumblindi 19:01, 13. Feb. 2010 (CET)
- Wenn ich mir das Siegel anschaue, dann kommt auf einer Seite ein Schatten. Indiz für einen Scanner. -- AlofokMLUVIT! 19:07, 13. Feb. 2010 (CET)
- Wenn man also davon ausgehen kann, dann empfiehlt es sich wohl, auf Commons noch commons:Template:PD-scan hinzuzufügen, damit der Fall klar ist. Gestumblindi 19:27, 13. Feb. 2010 (CET)
- Hinzugefügt. Grüße --Carport (D i s k) (±) 19:39, 13. Feb. 2010 (CET)
Hat das Bild die für de.wikipedia benötigte Schöpfungshöhe? Für meine Arbeit als Commons-Admin habe ich vor, es zu löschen, da es urheberrechtlich geschützt ist und die Schöpfungshöhe für Commons erreicht, siehe Commons:Deletion requests/File:BBC owl.svg. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob man es nicht hier unter {{BildSH-Markenrecht}} hochladen könnte, denn es wird in einem Artikel benutzt. --The Evil IP address 18:58, 13. Feb. 2010 (CET)
- Wer der Meinung ist, dass SH gegeben ist, muss das begründen. Das gilt auch für Commons. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:04, 13. Feb. 2010 (CET)
- @Caddy es war in den 80ger Jahre das Markenzeichen, nur nicht ganz richtig nachgezeichnet, hier auf diesem Foto rechts sieht man das Orginal Datei:BBC_Micro.jpeg. Denke mal kein Verlust wenn es gelöscht würde, wenn sollte es auch so gezeichnet werden das es dem Orginal entspricht so aber ohne Wert. --Elab 19:22, 13. Feb. 2010 (CET)
- Das ist aber immer noch noch keine Begründung, wo die SH sein soll... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:26, 13. Feb. 2010 (CET)
- Wer behauptet die nicht zu sehen, lügt, ist blind oder blöd. 82.113.106.24 22:03, 13. Feb. 2010 (CET)
- Ok, danke, dann ist es wohl nicht notwendig, sie hier hochzuladen. SH liegt denk ich definitiv vor, das ist schließlich eine Zeichnung einer Eule, nicht simpler Text oder Geometrie. --The Evil IP address 23:48, 13. Feb. 2010 (CET)
- Wer behauptet die nicht zu sehen, lügt, ist blind oder blöd. 82.113.106.24 22:03, 13. Feb. 2010 (CET)
- Das ist aber immer noch noch keine Begründung, wo die SH sein soll... -- Chaddy · D·B - DÜP 20:26, 13. Feb. 2010 (CET)
- Die Löschung war voreilig... Bitte lade das Logo wenigstens hier wieder hoch, es hat nämlich keine SH. @IP: Wenn man keine Ahnung hat, ... du weißt schon... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:00, 14. Feb. 2010 (CET)
Keine SH. Wir sollten uns angewöhnen, in solchen Fällen nicht einfach unbelegte Bauchaussagen zur SH zu treffen. Wer SH sieht, muss hinreichend ausführlich begründen, wieso ein deutliches Überragen gegeben ist. Ich seh da beim besten Willen kein Überragen der durchschnittlichen Leistungen eines Designers --FrobenChristoph 19:47, 14. Feb. 2010 (CET)
Texteinfügung in Zweite Lautverschiebung urheberrechtlich okay?
einmal Versuche ich es noch ... --Saibo (Δ) 16:57, 14. Feb. 2010 (CET)
Von Benutzer:AKGF77 wurde ein langer (fachlich anscheinend korrekter und sehr behaltenswerter) Textabschnitt hinzugefügt.
Ich sprach mit AKG77 auf Benutzer_Diskussion:AKGF77#Zweite Lautverschiebung darüber aus vorerst fachlichen Gründen. Mehr oder weniger durch Zufall wurde allerdings folgendes klar: AKG77 schreibt: "Der Text wurde von den Studenten für die Wikipedia geschrieben. Allerdings wussten sie nicht wie er "technisch" umzusetzen ist. Da bin ich auf Anfrage des Dozenten eingesprungen, wenn ich auch nur rudimentäre Wikipedia-Erfahrung habe"
(Weitere Erläuterungen siehe bitte auf der Benutzer-Disk.; auch ein Kommentar von Benutzer:El bes ganz unten)
Mir ist nicht klar, ob es in der aktuellen Form okay ist. Z.B. weil sich die Studenten evtl. ja nicht bewusst waren, dass sie durch die Veröffentlichung in der Wikipedia einer Verwendbarkeit überall nach GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de zustimmen. Viele Grüße und Dankeschön! --Saibo (Δ) 21:11, 7. Feb. 2010 (CET)
- Ich sehe da ehrlich kein Problem. Die Aufarbeitung des Stoffs in der Form, wie sie jetzt im Artikel steht, kriegen Germanisten schon im Grundstudium genau so präsentiert. Der Text ist also eher eine Faktensammlung, wo einzelne Autoren nur bedingt schöpferisch tätig werden können. Insofern haben hier einige das, was jeder Germanist während des Studiums vorgesetzt bekommt, zusammengetragen und einer hat es dann in Wiki-Form gegossen. Solange keiner ein Buch abgeschrieben hat, ist der Text imho ok, auch weil die eigene schöpferische Leistung jedes Einzelnen wohl sehr gering ist. --Paulae 12:03, 15. Feb. 2010 (CET)
Filmlogo The Village
Hat dieses Filmlogo Schöpfungshöhe (wenn man das Foto darunter wegschneidet)? Könnte man es also mit der Vorlage:Bild-LogoSH hier hochladen? --Katimpe 00:12, 15. Feb. 2010 (CET)
- Ja, das Logo selbst kann man hochladen. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:40, 15. Feb. 2010 (CET)
Bilderwunsch Schultereisen
Hallo zusammen, hat dieses Zunftwappen der Schornsteinfeger Schöpfungshöhe? --Flominator 10:45, 15. Feb. 2010 (CET)
- Eher nein, da es sich ja um Symbolbilder für die Heradlik handelt. Desweitern ist ein Zunftwapen in der Regel doch mehrere 100 Jahre alt. Von daher würde auch pd-alt gehen. Bobo11 10:53, 15. Feb. 2010 (CET)
Noten aus James Bond Theme
Hi, wir würden gern das Bondthema im entsprechenden Artikel anbringen, sind uns aber nicht sicher, ob die Darstellung einiger Noten dem Copyright gerecht wird. Die Diskussion ist hier zu finden. --ðuerýzo ?! 11:19, 15. Feb. 2010 (CET)
- Service: es geht um die Anwendung des Zitatrechts auf ein Notenincipit von ca. 6 Takten Länge, und auch dieses nur in der Melodiestimme, nicht im vollständigen musikalischen Satz. (Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hier Probleme mit der Anerkennung als Kleinzitat geben sollte.) --FordPrefect42 12:59, 15. Feb. 2010 (CET)
- Hinweis: Schau mal auf WP:BR#Bildzitate: Auch wenn ein Bildzitat rechtlich möglich ist, so sollte man doch davon absehen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:26, 15. Feb. 2010 (CET)
- Kennst du Wikipedia:Musikrechte? Ich kenn's nicht, war mir immer suspekt, aber wahrscheinlich ist gerade eine gute Gelegenheit um darauf zu verlinken. :) --Isderion 13:51, 15. Feb. 2010 (CET)
- Hinweis: Schau mal auf WP:BR#Bildzitate: Auch wenn ein Bildzitat rechtlich möglich ist, so sollte man doch davon absehen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 13:26, 15. Feb. 2010 (CET)
Elastolin-Figuren
Wie sind Elastolinfiguren urheberrechtlich zu bewerten. Ich habe da im Ruhr Museum ein besonders entlarvendes Ensemble fotografiert, möchte mich aber vor dem hochladen absichern. Hier ein bereits von anderer Seite hochgeladenes, harmloses Beispiel.--Wuselig 15:11, 15. Feb. 2010 (CET)
- Auf den Commons werden die als Derivate works in der Regel gelöscht: (zB: commons:Commons:Deletion requests/File:Elastolin figures.JPG). Nach deutschem Recht gilt für die Figuren als „angewandter Kunst“ wegen der Möglichkeit des Geschmackmusterschutzes ein sehr beschränkter Urheberrechtsschutz, ausschließlich bei Gestaltungen, die einen höheren schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad als der Durchschnitt aufweisen. Das von dir verlinkten Beispiel ist nmM nicht urheberrechtlich geschützt, bei anderen Figuren kann das aber doch der Fall sein. Das ist eine Einzelfallentscheidung, die im Zweifel in der persönlichen Willkür des entscheidenen Richters liegt. 82.113.121.248 16:20, 15. Feb. 2010 (CET)
- Die meisten der Figuren des kleinen Aufmarsches tragen keine individuellen Züge. Nur eine Figur im Hintergrund des Bildes - übrigens die einzige Figur mit beweglichem rechten Arm - ist an Haar- und Barttracht eindeutig zu identifizieren. Ich gehe noch mal in mich, auch aus geschmacklichen Gründen. --Wuselig 10:32, 16. Feb. 2010 (CET)
Fotos aus Museen
Ich habe vor einiger Zeit im Verkehrsmuseum des Deutschen Museums in München ein paar schöne Fotos von Exponaten gemacht. Jetzt hätte ich Verwendung für ein Logo, dass auf einer alten Eisenbahn zu sehen ist (nur das Logo, nicht die Bahn selber). Gehe ich recht in der Annahme, dass ich den Upload unterlassen sollte, da Fotos im Museum laut Aushang "nur für den privaten gebraucht" erlaubt sind? --kingofears→ ¿Disk? 野球 15:26, 15. Feb. 2010 (CET)
- Die WMF (Betreiber der Wikipedia) hat eine klare Einstellung zu Versuchen mittels Hausrecht Fotorechte zu verzerren. Sie ignoriert solche Einschränkungen einfach. Allerdings könnte deine Besuchervertrag mit dem Museum dich verpflichten, die gemachten Fotos nur privat zu nutzen, was aber eher unwahrscheinlich ist. Hochladen kannst du die Bilder aber, vielleicht solltest du aber nicht als Urheber der Bilder kenntlich sein. Kragenfaul-
16:12, 15. Feb. 2010 (CET)
- Ich interpretiere das so, dass eine IP das Foto hochladen wird und dabei nicht den Ort der Aufnahme erwähnt. Korrekt? --kingofears→ ¿Disk? 野球 16:20, 15. Feb. 2010 (CET)
- Anhand Deiner IP bist du sehr gut lokalisierbar und individualisierbar; das ist die Geschäftsidee der P2P-Abmahnindustrie. Ich würde mich einfach als Benutzer:Verkehrsmuseumsbesucher1 neu anmelden und das Bild als dieser hochladen. Vorher aber die Metadaten der Exif frisieren [kann jedes Freeware-Fototool], da wird nämlich die einmalige Seriennummer deiner Kamera gespeichert. 82.113.121.248 16:24, 15. Feb. 2010 (CET)
- Na ja, das klingt ja schon sehr nach illegaler Tätigkeit. Das möchte ich ja auch nicht unbedingt... Schaun mer mal --kingofears→ ¿Disk? 野球 16:26, 15. Feb. 2010 (CET)
- Illegal ist das nicht, der Vorschlag der IP ist auch etwas Panikmachend, aber es gibt auch Museen, die entgegen der Rechtslage mal eine Abmahnung versuchen - die P2P-Abmahner erwecken ja teilweise auch den Eindruck von gewerbsmäßigem Betrug. Kragenfaul-
16:31, 15. Feb. 2010 (CET)
- Illegal ist das nicht, der Vorschlag der IP ist auch etwas Panikmachend, aber es gibt auch Museen, die entgegen der Rechtslage mal eine Abmahnung versuchen - die P2P-Abmahner erwecken ja teilweise auch den Eindruck von gewerbsmäßigem Betrug. Kragenfaul-
- Na ja, das klingt ja schon sehr nach illegaler Tätigkeit. Das möchte ich ja auch nicht unbedingt... Schaun mer mal --kingofears→ ¿Disk? 野球 16:26, 15. Feb. 2010 (CET)
- Anhand Deiner IP bist du sehr gut lokalisierbar und individualisierbar; das ist die Geschäftsidee der P2P-Abmahnindustrie. Ich würde mich einfach als Benutzer:Verkehrsmuseumsbesucher1 neu anmelden und das Bild als dieser hochladen. Vorher aber die Metadaten der Exif frisieren [kann jedes Freeware-Fototool], da wird nämlich die einmalige Seriennummer deiner Kamera gespeichert. 82.113.121.248 16:24, 15. Feb. 2010 (CET)
- Ich interpretiere das so, dass eine IP das Foto hochladen wird und dabei nicht den Ort der Aufnahme erwähnt. Korrekt? --kingofears→ ¿Disk? 野球 16:20, 15. Feb. 2010 (CET)
Locus classicus: Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum, besser als Recht am Bild der eigenen Sache --FrobenChristoph 16:45, 15. Feb. 2010 (CET)
- Es gibt ja auch Museen, die es sehr gerne sehen, wenn man in ihnen für die Wikipedia/Wikimedia Commons fotografiert... Gestumblindi 00:33, 16. Feb. 2010 (CET)
Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg nach de.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 23:32, 15. Feb. 2010 (CET)
- So geschehen. ich bitte um eine weitere Prüfung der Übertragung. --Guandalug 00:32, 16. Feb. 2010 (CET)
Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg auch nach en.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:12, 16. Feb. 2010 (CET)
- Das muss ein en - Admin machen, bitte dort beantragen. --Guandalug 10:14, 16. Feb. 2010 (CET)
Bitte die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg auch nach es.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:22, 16. Feb. 2010 (CET)
- Nein. --Guandalug 10:40, 16. Feb. 2010 (CET)
- Warum? --88.76.18.70 10:41, 16. Feb. 2010 (CET)
- Weil das - analog zum oberen Antrag - auf es beantragt werden muss? Gilt für jeden weiteren Wunsch entsprechend. Hier nur deWP. --Guandalug 10:44, 16. Feb. 2010 (CET)
- Weil es.wikipedia.org den lokalen Upload von Bildern nicht duldet? --88.76.18.70 10:46, 16. Feb. 2010 (CET)
- Auf es. gibts schon lange keinen lokalen Upload mehr. --Marcela
10:48, 16. Feb. 2010 (CET)
- Dann gehts schon mal gar nicht. --Guandalug 10:50, 16. Feb. 2010 (CET)
- Auf es. gibts schon lange keinen lokalen Upload mehr. --Marcela
- Weil es.wikipedia.org den lokalen Upload von Bildern nicht duldet? --88.76.18.70 10:46, 16. Feb. 2010 (CET)
- Weil das - analog zum oberen Antrag - auf es beantragt werden muss? Gilt für jeden weiteren Wunsch entsprechend. Hier nur deWP. --Guandalug 10:44, 16. Feb. 2010 (CET)
- Warum? --88.76.18.70 10:41, 16. Feb. 2010 (CET)
- Zum Hintergrund auch: n:Google wegen Doodle zum Australia Day in der Kritik und dort genannte Fundstellen. --Matthiasb 10:30, 16. Feb. 2010 (CET)
Presseportal
Zufällig bin ich auf folgenden Link gestoßen: Skoda bietet honorarfreies Bildmaterial zum Modell Superb Combi. Kann man die Bilder hier hochladen? -- AlofokMluvit! 00:21, 16. Feb. 2010 (CET)
- Ich sach mal "Nein" und begründe das mit der dort getroffenen Einschränkung "Für redaktionelle Veröffentlichungen können die Bilder honorarfrei verwendet werden.". Was die WP-Lizenzen fordern ist (nahezu) völlige Freiheit, auch für kommerzielle Zwecke, mit Foto-Änderungen etc. --Guandalug 00:24, 16. Feb. 2010 (CET)
1:1 Übersetzung
Ist eine weithin 1:1 Übersetzung einer englischen website als URV anzusehen? Konkret geht es um weite Teile des Artikel Cornelius Krahn, die (mehr schlecht als recht) hieraus übersetzt sind. --Concord 02:59, 16. Feb. 2010 (CET)
- Nach meiner Erfahrung sag ich: "Ja." Der Artikel muss ganz neu bearbeitet werden. -- AlofokMluvit! 10:33, 16. Feb. 2010 (CET)
Lizenzangaben bitte mal prüfen, diese Karte mit Paint zu erstellen halte ich für fast unmöglich? --Elab 10:00, 16. Feb. 2010 (CET)
- Ich denke nicht, dass es sich um das normale Standart-Paint handelt. Mit diesem "wäre" sowas möglich. -- AlofokMluvit! 10:35, 16. Feb. 2010 (CET)
- Links unten auf der Karte findet sich ein gelbes Markenzeichen (?) "REN.. PANFILO". --Brunosimonsara 10:47, 16. Feb. 2010 (CET)
- Wo steht was von Paint? --Marcela
10:53, 16. Feb. 2010 (CET)
- unter Metadaten: Paint.NET v3.20 --Elab 10:58, 16. Feb. 2010 (CET)
- Aha :-) paint.NET ist aber auch was völlig anderes als das normale Windows-Paint. --Marcela
11:01, 16. Feb. 2010 (CET)
- Kann sein kenne mich mit Paint nicht aus, diese Karte gibt es jedoch auch hier:[6] Wenn es alles so seine Richtigkeit hat, dann bitte meine Nachfrage vergessen, sah für mich nach URV aus. --Elab 11:07, 16. Feb. 2010 (CET)
- Zum Thema Paint.NET: http://paint.net/ - ansonsten sicher schon überprüfenswert. --Marcela
11:17, 16. Feb. 2010 (CET)
- Zum Thema Paint.NET: http://paint.net/ - ansonsten sicher schon überprüfenswert. --Marcela
- Kann sein kenne mich mit Paint nicht aus, diese Karte gibt es jedoch auch hier:[6] Wenn es alles so seine Richtigkeit hat, dann bitte meine Nachfrage vergessen, sah für mich nach URV aus. --Elab 11:07, 16. Feb. 2010 (CET)
- Aha :-) paint.NET ist aber auch was völlig anderes als das normale Windows-Paint. --Marcela
- unter Metadaten: Paint.NET v3.20 --Elab 10:58, 16. Feb. 2010 (CET)
- Wo steht was von Paint? --Marcela
- Links unten auf der Karte findet sich ein gelbes Markenzeichen (?) "REN.. PANFILO". --Brunosimonsara 10:47, 16. Feb. 2010 (CET)
Das ist eine eindeutige URV von Gröden Marketing [7], ich habe SLA gestellt. NNW 11:21, 16. Feb. 2010 (CET)
Bitte die in Burdsch Chalifa verwendeten Bilder nach de.wikipedia.org rüberretten! --88.76.18.70 10:39, 16. Feb. 2010 (CET)
- Und wo war da jetzt die Frage zum Urheberrecht? --Max Nörglmoser 16:33, 16. Feb. 2010 (CET)
- Das ist eine Admin - Anfrage, denn nur Admins können (meines Wissens) Bilder, die auf commons existieren, in der deWP hochladen. --Guandalug 16:35, 16. Feb. 2010 (CET)