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Stadtluft macht frei

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Der Ausspruch „Stadtluft macht frei nach Jahr und Tag“ umschreibt einen Rechtsgrundsatz im Mittelalter.

Aus Siedlungen rund um Burgen und Klöster, die etwa ab dem 11. Jahrhundert von freigekauften Leibeigenen und anderen Angehörigen des 3. Standes gegründet wurden, entstanden neben den alten römischen oder auch germanischen Gründungen weitere Städte. Dabei setzten sich immer mehr Leibeigene in die Städte ab, wo sie für ihre Grundherren zumeist unauffindbar waren.

So wurde es Rechtsbrauch, dass ein in einer Stadt wohnender Unfreier nach Jahr und Tag nicht mehr von seinem Dienstherrn zurückgefordert werden konnte und somit ein Insasse (auch Stadtbewohner) wurde. Diese Regelung wurde durch das Statutum in favorem principum (1231/32) zugunsten der Fürsten aufgegeben.

Literatur

  • Heinrich Mitteis (1952): "Über den Rechtsgrund des Satzes »Stadtluft macht frei«", in: Festschrift Edmund E. Stengel zum 70. Geburtstag, Münster-Köln, S. 342–358. (auch in: Die Stadt des Mittelalters, Bd. 2, hg. v. C. Haase, Darmstadt 1976, S. 182–202. ISBN 3-534-04680-3)