Große kreisangehörige Stadt
Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht der deutschen Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Städte mit mehr als 60.000 Einwohnern, in Brandenburg mit mehr als 35.000 Einwohnern sowie in Rheinland-Pfalz mit mehr als 25.000 Einwohnern (nach § 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz) und Thüringen teilweise schon mit 20.000 Einwohnern tragen diese Bezeichnung. Entsprechende Bezeichnungen in anderen Bundesländern lauten Große selbständige Stadt und Große Kreisstadt.
In Brandenburg erhalten gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 35.000 Einwohnern den Status durch Rechtsverordnung des Ministers des Innern. Maßgebende Einwohnerzahl ist die letzte vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlichte fortgeschriebene Bevölkerungszahl per 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres (§ 1 Abs. 3 Satz 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg). Die Verleihung der Bezeichnung kann unter bestimmten Umständen widerrufen werden.
In Nordrhein-Westfalen besteht eine ähnliche Regelung wie in Brandenburg. Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt dabei der Schwellenwert von 60.000 Einwohnern; die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung als Große kreisangehörige Städte diejenigen Städte, die diesen Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Stichtagen (30. Juni, 31. Dezember) überschreiten. Die Streichung dieses Status erfolgt ebenfalls durch Rechtsverordnung, entweder auf Antrag der Stadt, wenn die erforderliche Einwohnerzahl an fünf aufeinander folgenden Stichtagen um mehr als 10 Prozent unterschritten wird, oder von Amts wegen, wenn die erforderliche Einwohnerzahl an fünf aufeinander folgenden Stichtagen um mehr als 20 Prozent unterschritten wird.
Größere kreisangehörige Städte übernehmen, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, zusätzliche Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Kreis zuständig ist.
Die bevölkerungsreichste Große kreisangehörige Stadt in der Bundesrepublik Deutschland ist die Stadt Neuss in Nordrhein-Westfalen mit 151.254 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2008).
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