Kinderwahlrecht
Kinderwahlrecht bezeichnet ein Wahlrecht ab Geburt an, und soll auch den fehlenden 20% der Bevölkerung das Recht geben wählen zu gehen. D.h. es soll niemand aufgrund seines Alters, daran gehindert werden, an der Wahl teilzunehmen.
Durch die Einführung des Kinderwahlrechts sollen auch die Interessen von jungen Menschen in der Politik angemessen berücksichtigt werden. Die Parteien wären dann gezwungen auch kinderrechtliche Punkte in ihre Programme aufzunehmen.
In einer Demokratie sollten sich alle Menschen, die von Entscheidungen betroffen sind, am Zustandekommen dieser Entscheidungen beteiligen können, also zum Beispiel durch Wahlen.
Vom Kinderwahlrecht muss das manchmal geforderte Elternwahlrecht unterschieden werden, das den Eltern für ihre Kinder, aber eben nicht den Kindern, zusätzliche Stimmen geben soll.
Siehe auch: Wahlrecht - Frauenwahlrecht - Familienwahlrecht