Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro
Grundsätzliche Frage
Hallo, ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Gegebenheit, dass wir Bilder, die wir von Commons in die Wikipedia einbinden, nicht lizenzkonform behandeln? Wir setzten weder den Namen des Urhebers noch die Lizenz unter das Bild im Artikel. Warum dürfen wir im Gegensatz zu allen anderen, die Bilder von Commons verwenden, hier eine Ausnahme machen? Gruß--Dein Freund der Baum 10:52, 1. Feb. 2010 (CET)
- Au weih, mach das Fass bloß wieder zu! Das gibt hier sonst wieder eine der unendlich öden Debatten und wir drehen uns wie 100 mal zuvor im Kreis. Wir verlassen uns darauf, dass ein Uploader damit einverstanden ist, dass wir die Bilder so nutzen, wie sie schon immer genutzt wurden, nämlich lizenzwidrig. -- ST ○ 10:56, 1. Feb. 2010 (CET)
- Nicht, dass wir Bilder, die hier lokal liegen, anders behandeln würden.... --Guandalug 10:58, 1. Feb. 2010 (CET)
Klick mal auf eine Bild, dann hast du alle Urhegerrechtlichen Invormationen. Das reicht, da wir die urheberrechltich relevanten Daten Lokal vorrätig haben. Das sit eben der Knackpunkt der die meisten vergessen (und genau in dem Punkt die Lizenz verletzen). In unserem System (uns=Wikipedia), ist eben mit dem Befehl Datei:XY.jpg immer die Bildbeschreibungsseite (mit den ganzen Lizenzen) automatisch verlinkt. ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden. Es ist ja auch in Bücher erlaubt am Schluss eine Bildverzeichnugsnachweisz zuführen und erst dort die Lizenzen und Urheber aufzuführen. Wir machen hier das gleiche nur elektonisch. Wichtig ist eben das das ganze nicht getrennt werden kann. Ich muss sicherstellen das zu jedem Bild jederzeit zu 100% der Urheber und die Lizenz richtig zugewisen werden kann, das wie ist nicht so wichtig, sondern eben das ich es kann. -- Bobo11 11:02, 1. Feb. 2010 (CET)
- Zur Klarstellung: Das ist Bobos persönliche Auslegung der Lizenz, keineswegs eine offizielle oder gar rechtlich wasserdichte Annahme (und zumindest die Aussage „ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden.“ ist falsch). Dass ein Bildnachweis am Ende eines Buches reicht, wenn dort die Lizenz vermerkt ist, vermag ich ebenfalls stark zu bezweifeln. -- Yellowcard 18:18, 1. Feb. 2010 (CET)
- Es ist durchaus fragwürdig, dass ein Bildautor nicht mal in der Versionshistorie eines Artikels auftaucht, obwohl er möglicherweise am meisten zum Artikel beigetragen hat. In der DVD-Version der Wikipedia, in der die Bilder direkt und fest eingebunden waren, ist dann sogar jeglicher Hinweis verschütt gegangen. Nein, das ist weder vernünftig noch sauber. MBxd1 20:31, 1. Feb. 2010 (CET)
- Lasst bitte die DVD-Version von Wikipedia aus solchen Diskusioner raus. Man solte nicht verschieden Medien miteinander mischen. Was in der Onlinie-Version geht und gemacht wird kann auf einen Datenträger nict fuktioneier (jeder fals auf keinem mit begrenztem Platz). In der Onlinie-Version komme ich von jeden Bild mit einem einzigen Klick zu allen, aus urheberrechtliche Sicht, nortwendigen Daten. Bitte erkläre mir mal wer wiso da ein Mangel vorliegen sollte (Mit Gerichturteil bitte, das dies nicht gestattet sei). Es ist ja auch kein Mangel in einem Buch wenn ich nach hinten ins Bildverzeichniss blättern muss um den Urheber eines Fotos herauszufinden. ICh bin auch bei Lizenzen NICHT gezwuingen die Lizenz in einem Buch unmitelbar unter einem Bild abzubilden. Wer das behauptet soll scih bitte mal vor ggericht bemühen, die were in da aber tolle auslachen (sollange im Bildverzeicheniss alles korekt abgehandelt ist). Ihr vergesst schlichtweg das eine Offlinie-Kopie (von der auch ein Bild-Link nicht geht), selber schon urheberrechtlich bedenklich ist weil da die Versiongeschichte eben nicht mitabgespeichert wird. Man kann eine Onlinie-Ezyklopädie mit unserern Lizenezen, auch nur onlinie urheberrechtlich bedenkenlos betreiben. Denn geanu daruf wurde sie ja ausgerichtet. Und onlinie, klapt unsere Verlinkung zur Bildbeschreibungsseite. Also ist die Lizenz eingehalten, da wir die Angaben ja vorrätig halten. Denn die Frage (egal ob beim Urrheber bzw. der Lizenz) lautet schlicht weg; kann der Urheber des Fotos und deren Lizenze festgestellt werden. Und bei der onlinie-Verion von Wikipedia lautet die Antwort auf die Frage Ja, mit einem Klick auf das Bild. Notabene EIN Klick, und auch bei andern onlinie Nutzungen wurde von Gerichten schon festgehalten das EIN Klick kein Hinderniss ist um an notwenidge Infomationen kommen zu können (z.b. AGB, Impressum, Datenschuz usw.). Also werden Gerichte auch hier kein Verstoss gegen Treu und Glauben finden, wenn man nur EIN Klick machen muss, um an alle hier als fehlend bemägelten Informationen zu kommen.
- Aber das Gefühl zuhaben, man könne einfach aus dem Inhalt eien Kopie auf eine DVD zu ziehen, oder ein Buch drucken, ohne das man da irgend etwas anpassen muss weil es ja ein anders Medium ist. Der ist meiner Meinung nach einfach nur dämlich. Also bitte nicht die verschieden Medien mischen jedenes Medium hat seine Vor- und Nachteile, auch wenn es um Lizenzen und deren Darstellung geht. -- Bobo11 22:10, 1. Feb. 2010 (CET)
- Die DVD war ein Angebot von Wikimedia, und deswegen lass ich mir weder verbieten, das hier zu erwähnen, noch lasse ich mir die Mängel dieser DVD unterschieben. Selbstverständlich darf man für Eigengebrauch Kopien von Wikipedia-Texten und/oder Bildern aufbewahren, ohne sich um die Lizenz zu kümmern. Das darf man bei einem Buch ja auch. Nur weiterverbreiten darf man es nicht. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
- Ebensowenig ist es hilfreich, Gerichtsurteile einzufordern. Es wäre schon sehr ungünstig, wenn die Wikipedia gerichtlich zu einer vernünftigen Handhabung gezwungen wäre. Und "Klag doch" ist hier (ebenso wie Deine Bemerkung zur DVD) hier wohl nicht der richtige Umgangston. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
- Die DVD war kein Angebot von Wikimedia, sondern von DirectMedia, einem Berliner Verlag. — Raymond Disk. 19:10, 2. Feb. 2010 (CET)
- Es ist durchaus fragwürdig, dass ein Bildautor nicht mal in der Versionshistorie eines Artikels auftaucht, obwohl er möglicherweise am meisten zum Artikel beigetragen hat. In der DVD-Version der Wikipedia, in der die Bilder direkt und fest eingebunden waren, ist dann sogar jeglicher Hinweis verschütt gegangen. Nein, das ist weder vernünftig noch sauber. MBxd1 20:31, 1. Feb. 2010 (CET)
Viele der von mir hier gestellten Fragen werden hier im Projekt immer wieder - erbittert - und immer - wieder - ohne eindeutiges Ergebnis von Laien (!!) diskutiert. Ich hoffe, dass der WMD mit dem zugesagten Rechtsgutachten für rechtliche Absicherung sorgt. -- Martina Nolte Disk. 22:10, 1. Feb. 2010 (CET)
Die Idee, dass der Urheber zwingend "direkt am Bild" zu nennen wäre, ist, wenn man sich anschaut, was bei Büchern seit Jahrzehnten üblich ist, eine eher exotische. Wenn ihr mal in einer Bibliothek oder in einer Buchhandlung ein typisches aktuelles Sachbuch der reich bebilderten Sorte durchblättert, werdet ihr in den meisten Fällen ein Verzeichnis der Bildurheber (mit Seitenangaben) am Ende des Buches oder eventuell auf der Rückseite des Titelblatts finden, aber keine Urheberangabe am einzelnen Bild. Natürlich kann eine Nennung des Urhebers direkt am Bild je nach Medium auch sinnvoller sein (z.B. in einer Zeitschrift). Wichtig ist natürlich, dass der Urheber die ihm zustehende Zuschreibung erhält - wie genau die nun erfolgt, ist aber dem jeweiligen Medium sinnvoll anzupassen. Im Internet ist ein "Klick aufs Bild" durchaus eine vernünftige, naheliegende Vorgehensweise, um an nähere Informationen zu kommen - Urheber, die hier "Ich will aber direkt unter dem Bild stehen!" teufeln, kann ich persönlich nicht recht verstehen, insbesondere, wenn sie ihre Werke im Namen freien Wissens hochladen. Gestumblindi 01:46, 2. Feb. 2010 (CET)
- Die Autoren des Artikels werden in der Versionshistorie des Artikels genannt, die der eingebundenen Bilder nicht. Das ist durchaus fragwürdig. Die Nennung des Autors direkt beim Bild hingegen wäre noch ein Schritt weiter. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
- Es ist Unfug, die Autoren des Artikels mit den Bildurhebern zu vermischen, also haben letztere nichts in der Versionsgeschichte der Artikel zu suchen.
- Die Lizenzen fordern eine angemessene Nennung des Urhebers. Ich halte es auf jeden Fall für angemessen, wenn man einen einzigen Klick zusätzlich machen muss, um an den Urheber zu kommen. Das ist nicht mehr Aufwand als bei Artikeln (da müsste man sonst die Urheber auch direkt unterhalb des Artikels nennen und nicht einen Klick entfernt in der History...). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:17, 2. Feb. 2010 (CET)
Zur rechtlichen Frage sind ja alle Auffassung hinlänglich dargestellt, deshalb nur eins zu Gestumblindis Beitrag: Freies Wissen und Freie Lizenzen beinhalten freien Zugang und kostenfreie Nutzbarkeit durch jedermann, bei uns ausgeweitet auf die freizügigste Nutzung, nämlich auch für kommerzielle Zwecke (die woanders gängigen non-commercial-Lizenzen wären ja durchaus auch freie Lizenzen im Sinne des Freien Wissens). Einzige Gegenleistung für diese sehr weitreichende Rechtevergabe ist 1. die Weiterverbreitung der Freien Lizenz und 2. die Nennung der Urheber. Ich meinerseits verstehe diejenigen nicht, die diesen kleinen Anspruch verteufeln und stoisch behaupten, die zwei einfachsten Lizenzbedingungen („nenne Urheber und Lizenz“) stünden gegen den Geist Freien Wissens. Ein grober Logikfehler und eine freche Unterstellung, die vielleicht dazu dienen soll, Andersdenkende moralisch abzuwerten und mundtot zu machen. --Martina Nolte Disk. 18:36, 2. Feb. 2010 (CET)
- Ich kann nicht erkennen, dass Gestumblindi und andere hier Diskutierende diesen „kleinen Anspruch verteufeln“ oder Andersdenkende moralisch abwerten. Sie sind lediglich, wie ich auch, der Auffassung, dass ein kleiner Klick ausreicht, um den Anspruch zu erfüllen: Urheber- und Lizenznennung. — Raymond Disk. 19:10, 2. Feb. 2010 (CET)
- Urheber- und Lizenznennung verstoßen nicht gegen den Geist freien Wissens. Was dagegen sehr wohl dagegen verstößt, sind Lizenzen, die eine Urhebernennung derart aufwändig machen, dass eine Weitergabe freien Wissens nur unter großem Aufwand erfolgen kann (siehe GFDL 1.2 u.ä.). Die CC-Lizenz ist keine solche Lizenz, weil sie eben erlaubt, eine dem Medium angemessene Form der Urhebernennung zu wählen. Und was wir machen, ist IMHO durchaus dem Medium angemessen, somit gibt es keinen Grund, Urheber direkt unter dem Bild zu nennen. Zur Definition freien Wissens: Die findet sich auf freedomdefined.org und schließt sehr wohl die kommerzielle Nutzung mit ein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:39, 2. Feb. 2010 (CET)
Nolte hat wie häufig völlig Recht. Es geht hier lediglich um Bequemlichkeit, da andere Wikipedias zeigen, dass die Nennung des Fotografen beim Bild durchaus machbar ist und da auch nicht die Wikipedia untergeht. Nicht alles, was zweckmäßig ist, ist auch rechtmäßig. Und Rechtsanwaltskanzleien, die für Wikmiedia Deutschland e.V. arbeiten und sich als Spezialisten für freie Lizenzen aufspielen, glaube ich NICHTS mehr. Ich hoffe, es wird irgendwann eine gerichtliche Klärung geben. Vor dem LG Düsseldorf bin ich ja aus rein formalen Gründen unterlegen und durfte 1300 Euro Anwaltskosten an die Gegenseite löhnen. --FrobenChristoph 15:04, 3. Feb. 2010 (CET)
- Raymond hat es schon gesagt: es liegt mir fern, "nenne Urheber und Lizenz" verteufeln zu wollen oder gar zu behaupten, diese Bedingungen "stünden gegen den Geist Freien Wissens" - auch wenn ich persönlich mich dazu entschieden habe, für meine Bilder auf jegliche Bedingungen zu verzichten (CC-Zero). Es ist selbstverständlich vollkommen legitim, wenn man als Urheber genannt sein möchte, und genau das habe ich oben auch geschrieben: "Wichtig ist natürlich, dass der Urheber die ihm zustehende Zuschreibung erhält" - da möchte ich den Vorwurf der "frechen Unterstellung" von Martina Nolte nun wirklich nicht auf mir sitzen lassen, sondern könnte ihn vielmehr selbst erheben. Ein Klick auf ein Bild, um an die Urhebernennung zu kommen, ist gleichermassen vereinbar mit dem Geist freien Wissens, wie es der Klick auf die Versionsgeschichte des Artikels für die Texturheber ist, und darüber hinaus im Medium WWW eine intuitive, naheliegende Vorgehensweise. Nicht den Wunsch nach Urhebernennung sehe ich als problematisch an, wenn man eigene Werke im Namen freien Wissens in ein Projekt wie unseres hochlädt - aber starre, unflexible Bedingungen, die eine dem jeweiligen Medium angepasste Form der Nennung behindern. Gestumblindi 22:49, 3. Feb. 2010 (CET)
Sind zwei Sätze im Text bereits URV?
Die IP ist ja bekannt: (JEW)-Artikel: Riesenstein_(Zirzow). Ob es sich um URV handelt sollte durch Experten geklärt werden zumindest sind die letzten Sätze wortwörtlich von hier: [1]. --Wuselwurm 11:22, 1. Feb. 2010 (CET)
- Die letzten beiden Sätze des Artikels (von „Das markanteste Attribut“ bis „getroffen wurde“) weisen meiner Meinung nach keine Schöpfungshöhe auf und sind daher nicht geschützt (=> keine URV), da sie sehr einfach gehalten sind und nur Fakten darstellen (welche widerum nicht geschützt sein können). Gruß -- Yellowcard 18:21, 1. Feb. 2010 (CET)
- Danke Yellowcard, Sätze mit Fakten können also 1:1 kopiert übernommen werden. Gruß --Wuselwurm 09:17, 2. Feb. 2010 (CET)
- Sollten wir das nicht irgendwo fixieren? --Flominator 09:26, 2. Feb. 2010 (CET)
- Bloss nicht irgendwo fixieren, weils nicht stimmt (und weil das Yellowcard auch überhaupt nicht gesagt hat). Port(u*o)s 09:28, 2. Feb. 2010 (CET)
- Eigene Formulierungen sind unbedingt erwünscht. --tsor 09:39, 2. Feb. 2010 (CET)
- Sollten wir das nicht irgendwo fixieren? --Flominator 09:26, 2. Feb. 2010 (CET)
- Danke Yellowcard, Sätze mit Fakten können also 1:1 kopiert übernommen werden. Gruß --Wuselwurm 09:17, 2. Feb. 2010 (CET)
- Nach Möglichkeit sinde immer eigene Formulierungen benützen. Was aber eben nicht heist das ich mir deswegen eine Knoten in die Fingerschreiben muss. Sätze wie Angela Merkel ist die erste deutsche Bundeskanzlerin, müssen nicht zwingend umgeschrieben werden, nur weil irgenwo anders der genau gleiche Wortlaut schon mal benutz wurde. Wenn es aber Möglich ist, wie beim Beispiel hier Die erste deutsche Bundeskanzlerein ist Angela Merkel, sollte man das. Die im Satz enthaltenen Fakten sind nicht schützbar, aber deren Formulierung. Wobei diese Möglichkeiten eben durch die Rechtschreibung endlich sind. Deswegen sind sie und nur in der Summe schützbar sind und nicht als Einzelaussage. Also ist es immer eine Einzefallendscheidung, also jedesmal ein abwägen ob Textgleichheit unproblematisch (Kein handlungsbedarf), Textplagiat (Umschreiben und gut ist), oder Urheberrechtsverletzung (Löschen un neu schreiben) ist. Dabei ist natürich das Verhältniss der Textgleichheit und deren Verteilung im Text, im Vergleich zum Original ausschlaggebend. Allerdings wird dir hier niemand eine Freibrief auststellen, zum einstellen von textgleiche Sätze. Bobo11 10:07, 2. Feb. 2010 (CET)
Darf man vielleicht mal wieder auf WP:TP verweisen. Da ist alles fixiert, was man wissen muss. Und es kommt immer auf den Einzelfall an, also kann mans nicht in eine Regel fassen --FrobenChristoph 14:57, 3. Feb. 2010 (CET)
- Hallo FrobenChristoph, genau deshalb Wikipedia:TP#Im_Zweifel:_Experten_fragen.21 wurde wohl die Frage ganz oben auch zum Artikel gestellt weil es so in WP:TP steht. Nur konnte der Benutzer auch nicht direkt erkennen wer nun Experte ist. Scheint aber nun geklärt zu sein solche Kopien sind wohl doch erlaubt. --Elab 15:11, 3. Feb. 2010 (CET)
Kopie eigener Artikel auf Homepage
Moin,
wurde bestimmt schon zig mal gefragt, aber ich bin jetzt ehrlich zu faul, mich durch das Archiv zu wühlen ... Wenn ich einziger Autor eines Wikipedia-Artikels bin, darf ich diesen dann ohne Quellenangabe auch auf anderen Seiten (z.B. meiner Homepage) veröffentlichen?
Grüße,
--MuWi 22:44, 3. Feb. 2010 (CET)
- Ja, das darfst du. Du bist der Urheber, du hast die Rechte - der einzige, der dich verklagen könnte, bist du selbst ;-). Aber: vielleicht wäre ein Hinweis trotzdem sinnvoll (also z.B. darauf, dass du diesen Text auch unter dem Nutzernamen MuWi in der Wikipedia veröffentlicht und ihn damit unter die CC-BY-SA und GNU-FDL gestellt hast) - sonst könnten hier Leute meinen, der Wikipedia-Artikel verletze deine Urheberrechte (sei also als sogenannte "URV" von deiner Homepage übernommen worden) und ihn daher löschen wollen. Oder du hättest den Text unter Verstoss gegen die Lizenzbedingungen aus der Wikipedia übernommen. Gestumblindi 23:00, 3. Feb. 2010 (CET)
- „der einzige, der dich verklagen könnte, bist du selbst“ ... werde ich tun *g* Danke für die rasche Antwort. Grüße, --MuWi 10:44, 4. Feb. 2010 (CET)
Reicht das als Dokumentation einer Textspende?
Deutscher Künstlerbund und Diskussion:Deutscher Künstlerbund. Jeweils mit Versionsgeschichte, isnbesondere dieser Diff - Reicht uns das als Dokumentation einer Textspende oder schreibt jemand von uns nochmal eine kleine nette E-Mail und lässt das an das Support Team bestätigen? --h-stt !? 23:14, 3. Feb. 2010 (CET)
In der englischen Wikipedia hab ich dieses Bild gefunden. Kann man es zu Commons oder hierher verschieben? Die derzeitige Version ist ziemlich schlecht. -- AlofokMLUVIT! 20:37, 4. Feb. 2010 (CET)
- Vielleicht ist nach §134 Satz 2 UrhG irgendwas zu machen, dafür müsste aber mal ein Experte die Urheberrechtssituation dieser Veröffentlichung zur Zeit um 1945 eruieren. -- Yellowcard 20:55, 4. Feb. 2010 (CET)
- Meines Wissens haben die Nazis eine Veränderung des UrhG zwar propagiert aber nie umgesetzt? Großes Kleinzitat nach § 51 UrhG ist auf Wikiversity zulässig, hier aber nicht. --Marcela
21:03, 4. Feb. 2010 (CET)
- rofl @ "großes Kleinzitat"--goiken 21:37, 4. Feb. 2010 (CET)
- Und die Herausgaben des Völkischen Beobachters waren auch nicht aus anderen Gründen gemeinfrei (als Parteiorgan der NSDAP vllt. eine Art Amtliches Werk?)? Wer ist denn de facto jetzt Rechtsinhaber, wenn die NSDAP als verfassungsfeindliche Organisation verboten ist? -- Yellowcard 21:25, 4. Feb. 2010 (CET)
- Meines Wissens haben die Nazis eine Veränderung des UrhG zwar propagiert aber nie umgesetzt? Großes Kleinzitat nach § 51 UrhG ist auf Wikiversity zulässig, hier aber nicht. --Marcela
- Der Völkische Beobachter ist im (aufgelösten) Eher-Verlag erschienen, die einzelnen Artikel waren nicht mit Namen gekennzeichnet, daher gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren seit Erscheinen. Für eine Ausgabe von 1945 müssen wir also noch bis zum 1. Januar 2016 warten. So entschieden: LG München I, Urteil vom 25.03.2009 - Az. 21 O 1425/09 - „Zeitungszeugen“ --h-stt !? 21:59, 4. Feb. 2010 (CET)
Lizenz bei Datei:Panorama Wuerzburg.jpg
Hallo Wikipedianer,
ich bin der ehemalige Würzburg, der wegen eines "Fakeartikels" gelöscht wurde. Mein Bild "Datei:Panorama Wuerzburg.jpg" steht immer noch im Artikel Würzburg. Da ich Wikipedia wegen meiner Löschung nicht weiter unterstützen will, bestehe ich darauf, dass die Lizent verändert wird. Ich möchte das Bild nicht löschen, da es doch recht schön ist und die Besucher einen guten EIndruck von Würzburg bekommen. Doch ich möchte eine Lizent, dass das Bild nicht frei verwendet werden darf, sondern entweder gar nicht, oder nur mit der Quelle meiner Website "würzburg-panorama.de".
Wie ist das möglich?
-- 91.10.221.163 15:11, 5. Feb. 2010 (CET)
- Eigentlich gar nicht. Du hast die Datei unter einer bestimmten Lizenz veröffentlicht, und diese kannst Du nicht einfach so wieder zurückziehen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:17, 5. Feb. 2010 (CET)
- Es verbietet dir aber niemand auf der Beschreibungsseite deine Webseite zu vermerken. Dazu solltest du kurzzeit entsperrt werden.--134.2.3.103 15:42, 5. Feb. 2010 (CET)
- Das wäre klasse! Und außerdem: Wie lange dauert meine Sperrung noch an? -- 91.10.244.61 14:06, 6. Feb. 2010 (CET)
- Es verbietet dir aber niemand auf der Beschreibungsseite deine Webseite zu vermerken. Dazu solltest du kurzzeit entsperrt werden.--134.2.3.103 15:42, 5. Feb. 2010 (CET)
- Unbegrenzt. Deine weitere Mitarbeit ist nicht erwünscht, da es dir an Willen oder Fähigkeit fehlt, sinnvoll zu einer Enzyklopädie beizutragen. Nach rund zwei Jahren (also Mitte 2011) kannst du eine Wikipedia:Sperrprüfung beginnen und dort erklären, warum du dann wieder mitspielen willst. Oder du wendest dich an Benutzer:Gleiberg, der dich gesperrt hat, und versuchst ihn zu überzeugen. Das kannst du auch jetzt probieren. Sollte er ablehnen, wird eine spätere Sperrprüfung aber deutlich schwieriger. --h-stt !? 14:11, 6. Feb. 2010 (CET)
- Naja, gut! Aber ich habe (so denke ich) das Recht an meinem Bild. Wenn ich das nicht kann, dann sol wenigstens ein Admin in die Beschreibung "www.würzburg-panorama.de" reinschreiben, OK? -- 91.10.244.61 14:32, 6. Feb. 2010 (CET)
- Einen Rechtsanspruch hast du nicht, da du das Bild unter eine Lizenz gestellt hast, die das nicht verlangt. Ich habe es trotzdem schnell ergänzt. Grüße --h-stt !? 14:50, 6. Feb. 2010 (CET)
- Naja, gut! Aber ich habe (so denke ich) das Recht an meinem Bild. Wenn ich das nicht kann, dann sol wenigstens ein Admin in die Beschreibung "www.würzburg-panorama.de" reinschreiben, OK? -- 91.10.244.61 14:32, 6. Feb. 2010 (CET)
- Unbegrenzt. Deine weitere Mitarbeit ist nicht erwünscht, da es dir an Willen oder Fähigkeit fehlt, sinnvoll zu einer Enzyklopädie beizutragen. Nach rund zwei Jahren (also Mitte 2011) kannst du eine Wikipedia:Sperrprüfung beginnen und dort erklären, warum du dann wieder mitspielen willst. Oder du wendest dich an Benutzer:Gleiberg, der dich gesperrt hat, und versuchst ihn zu überzeugen. Das kannst du auch jetzt probieren. Sollte er ablehnen, wird eine spätere Sperrprüfung aber deutlich schwieriger. --h-stt !? 14:11, 6. Feb. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe?
Erreicht diese schlichte Abbildung eines Oberleitungsbus-Schleifkohleneinsatzes Schöpfungshöhe: http://www.obus-es.de/images/Schleifkohle_S_E_.jpg ? Oder kann sie frei verwendet werden (mit entsprechender Quellenangabe natürlich)? Danke schonmal Firobuz 18:02, 5. Feb. 2010 (CET)--
- Ich habe das mal gedreht, zugeschnitten und hochgeladen. Ist zwar keine hohe Qualität, dürfte aber rechtlich ok sein. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:11, 5. Feb. 2010 (CET)
- Danke Dir für die prompte Hilfe, hab das Bild auch schon verwendet: Oberleitungsbus#Stromabnehmer! MfG, Firobuz 18:25, 5. Feb. 2010 (CET)--
- Warum sollte das "rechtlich ok sein"? Bitte Genehmigung besorgen, sonst wird's gelöscht. --A.Hellwig 18:29, 5. Feb. 2010 (CET)
- Das muss leider schnellgelöscht werden, da es sich um ein Lichtbild handelt. Eine Zeichnung wäre in Ordnung, aber bei Fotos gilt eine Sonderregelung des Urheberrechts. Ich habe das Bild aus dem Artikel rausgenommen und zur Löschung markiert. --h-stt !? 18:30, 5. Feb. 2010 (CET)
- Hmm, mag sein. Aber dann hättest du ja wenigstens die anderen Änderungen von mir belassen können *grummel* Firobuz 18:35, 5. Feb. 2010 (CET)--
- Bitte lies Wikipedia:Bildrechte. Einmal haben wir die Reproduktion einer zweidimensionalen Grafik, wobei die Grafik keine Schöpfungshöhe aufweist. Die Reproduktion einer flachen Vorlage erzeugt kein neues Urheberrecht, die Grafik ist nicht schutzfähig. Daher ist das in Ordnung. Im anderen Fall haben wir ein Foto eines dreidimensionalen Gegenstandes. Dieses Foto ist immer zumindest ein Lichtbild und daher geschützt. --h-stt !? 18:48, 5. Feb. 2010 (CET)
- Ireas, ich will ja nichts sagen, aber als DÜPer solltest du das eigentlich wissen... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:50, 5. Feb. 2010 (CET)
- Ich würde das aufgeschlagene Buch durchaus dreidimensional nennen. Das Grundprinzip ist mir aber sehr wohl klar; von meiner Seite aus erledigt. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:52, 5. Feb. 2010 (CET)
Hochladen einer PDF-Datei
ich möchte eine historische Landkarte, die ca. 1910 erstllt wurde und dern Hrkunft ich nicht kenne, als PDF-Datei in einem Artikel einstellen. Wie gehe ich vor und was muss ich beachten??(nicht signierter Beitrag von Peberhardt (Diskussion | Beiträge) 19:08, 5. Feb. 2010 (CET))
Du solltest umfassend recherchieren, ob der Urheber der Karte bekannt ist und deine Recherchen nach Möglichkeit dokumentieren (angefragt bei ...). Dann darfst du wiederkommen, n-100 gilt inzwischen für 1910 --134.130.68.65 20:08, 5. Feb. 2010 (CET)
- PDF-Datei ist für eine Landkarte ein denkbar schlechtes Dateiformat. Die im PDF eingebaute Bilddatei - acrobat kann das zB extrahieren - ist kleiner und für die Wikipedia besser geeignet. 82.113.121.248 21:55, 5. Feb. 2010 (CET)
"Passphoto" ohne Autorennennung
Hallo ein umfangreiche Sammlung von Bildern von Ewald Wassiljewitsch Iljenkow (1924-1979) befindet sich unter http://caute.net.ru/ilyenkov/eng/fgall.htm, dort werden keine Angaben zu Lizenzen und Bildautoren gemacht, so daß man von Copyright auf die Bilder ausgehen muß. Das Bild http://www.marxists.org/glossary/people/i/pics/ilyenkov.jpg hingegen habe ich nicht unter den Bildern auf caute.net.ru gefunden.
Es dürfte eine Nachkriegsaufnahme sein, also jünger als 70 Jahre. Das Bild steht wie alles andere auf marxists.org auch dort unter creative commons Attribution-ShareAlike 2.0, siehe http://www.marxists.org/admin/legal/cc/by-sa.htm. Allerding wird der Autorenname des Bildes ilyenkov.jpg auf marxists. org nicht genannt. Besitzt ilyenkov.jpg "Schöpfungshöhe", oder läßt es sich auch ohne Kenntnis des Autorennamens hochladen? --Rosenkohl 20:25, 5. Feb. 2010 (CET)
- Urheberrechtsfragen zum Thema der ehemaligen Sowjetunion sind unheimlich komplex. Lupo hat dazu 4 Artikel auf en geschrieben, die sollte mal jemand übersetzen. http://en.wikipedia.org/wiki/Copyright_law_of_the_Soviet_Union --Marcela
20:32, 5. Feb. 2010 (CET)
- Es ist halbeinfach halb kompliziert: In Russland gilt prinzipiell 70pma mit einigen Ausnahmen, die es wieder kompliziert machen. Diese Ausnahmen betreffen zum einen Werke von Urhebern, die in Jahren 1940-1945 verstorben, bzw. Opfer des Stalinismus waren und nach 1945 rehabilitiert worden sin, sowie Werke die nach 1945 erstmals veröffentlicht worden sind. Alles was nach dem 2. Weltkrieg entstand ist aber immer geschützt; die Probleme werden sich also bis 2016 entgültig gelöst haben. 82.113.121.248 21:52, 5. Feb. 2010 (CET)
- Ganz so einfach ist das leider nicht, siehe Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder - schon wieder überholt, es zeigt aber die Komplexität der Problematik. --Marcela
22:43, 5. Feb. 2010 (CET)
- Doch, so einfach ist das. Russland hat 2006/08 sein Urheberrecht sehr stark an das Europaübliche angepasst. Das amtliche Werk in Russland ist sehr nahe am UrhG, 70 pma haben sie jetzt auch. Es gibt kaum noch Werke, die in Russland nicht geschützt wären dafür in Deutschland oder umgekehrt - außer bei der Panoramafreiheit, die gibt es faktisch nur für Fair-Use-Nutzungen. 82.113.121.248 22:56, 5. Feb. 2010 (CET)
- Wie üblich fährt man auch hier mit, im Zweiffel immer die 70 Jahre pma Regel, am besten. Auch wenn's dann halt mal wieder heisst nein können wir noch nicht verwenden. -- Bobo11 23:01, 5. Feb. 2010 (CET)
- Jewgeni Ananjewitsch Chaldei mußte 1995 sein Urheberrecht vor Gericht erstreiten und es hat Jahre gedauert, bis seine Fotos auf Commons gelöscht wurden. --Marcela
23:03, 5. Feb. 2010 (CET)
- Jewgeni Ananjewitsch Chaldei mußte 1995 sein Urheberrecht vor Gericht erstreiten und es hat Jahre gedauert, bis seine Fotos auf Commons gelöscht wurden. --Marcela
- Wie üblich fährt man auch hier mit, im Zweiffel immer die 70 Jahre pma Regel, am besten. Auch wenn's dann halt mal wieder heisst nein können wir noch nicht verwenden. -- Bobo11 23:01, 5. Feb. 2010 (CET)
- Doch, so einfach ist das. Russland hat 2006/08 sein Urheberrecht sehr stark an das Europaübliche angepasst. Das amtliche Werk in Russland ist sehr nahe am UrhG, 70 pma haben sie jetzt auch. Es gibt kaum noch Werke, die in Russland nicht geschützt wären dafür in Deutschland oder umgekehrt - außer bei der Panoramafreiheit, die gibt es faktisch nur für Fair-Use-Nutzungen. 82.113.121.248 22:56, 5. Feb. 2010 (CET)
- Ganz so einfach ist das leider nicht, siehe Benutzer:Ralf Roletschek/sowjetische Bilder - schon wieder überholt, es zeigt aber die Komplexität der Problematik. --Marcela
- Es ist halbeinfach halb kompliziert: In Russland gilt prinzipiell 70pma mit einigen Ausnahmen, die es wieder kompliziert machen. Diese Ausnahmen betreffen zum einen Werke von Urhebern, die in Jahren 1940-1945 verstorben, bzw. Opfer des Stalinismus waren und nach 1945 rehabilitiert worden sin, sowie Werke die nach 1945 erstmals veröffentlicht worden sind. Alles was nach dem 2. Weltkrieg entstand ist aber immer geschützt; die Probleme werden sich also bis 2016 entgültig gelöst haben. 82.113.121.248 21:52, 5. Feb. 2010 (CET)
Es geht um Import von Bildern der englischen Wikipedia-Seite
"Fictional universe in Avatar"
also:
1. http://en.wikipedia.org/wiki/File:Pandora_moon_Avatar.jpg
2. http://en.wikipedia.org/wiki/File:Avatar(Neytiri).jpg
3. http://en.wikipedia.org/wiki/File:Spirobrancheus_giganteus.jpg
4. http://en.wikipedia.org/wiki/File:Unobtainium.PNG
für die Bebilderung der deutschen Übersetzung (Lemma soll sein "Fiktionales Universum (Avatar)".
Ist das möglich und wenn ja, dann wie?
--Dudy001 20:36, 5. Feb. 2010 (CET)
- Nein, die Bilder sind geschützt und weder für commons noch de:wp verfügbar; siehe Fair Use. Grüße −Sargoth 20:52, 5. Feb. 2010 (CET)
- Der Spinobrancheus ist ein freies Foto eines irdischen Organismus'; das kannste auch hier nutzen. Allerdings würde Fiktionales Universum (Avatar) wohl innerhalb weniger Stunden zur Löschung vorgeschlagen und mit hoher Wahrscheinlichkeit dann auch gelöscht werden. 82.113.121.248 21:54, 5. Feb. 2010 (CET)
Porträt des Kaisers Maximilian und seiner Familie
Ich schreibe gerade eine Seminararbeit über dieses Porträt und würde auch gerne die Informationen dieser Seite mit hineinnehmen. Ich habe aber leider nicht den Namen des Autors dieses Artikels gefunden, nur Bene16...meine Frage daher: Wie kann ich herausfinden von wem dieser Artikel stammt und aus welchem Jahr?
- Hauptautor ist Benutzer:Bene16. Angelegt wurde der Artikel am 9. Februar 2009, einsehbar sind diese Informationen über den Reiter Versionen/Autoren über dem Artikel. --Paulae 10:38, 6. Feb. 2010 (CET)
- Frage besser zuerst Deine Dozenten. Es ist eher die Mehrheit der Dozenten, die Wikipediaartikel nicht als Quellen akzeptieren. Falls es doch erlaubt sein sollte - eher unwahrscheinlich, da Enzyklopädien selten als wissenschaftliche Quellen taugen - gibt es eine coole Automatik für Fußboten und Literaturverzeichnisangaben: http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Zitierhilfe?page=Portr%C3%A4t+des+Kaisers+Maximilian+und+seiner+Familie schon mit auf dne Artikel eingereichtet. Kragenfaul-
10:52, 6. Feb. 2010 (CET)
- Wikiüpedia-Artikel haben keinen individuellen Autor. Wenn du sie zitieren darfst - bitte kläre das - dann findest du an jedem Artikel in der Werkzeugspalte links einen Link auf die jeweiligen bibliographischen Daten. --h-stt !? 11:28, 6. Feb. 2010 (CET)
Screenshots
Sieht jemand in den folgenden Screenshots schützbare Werke? Für die Texte haben wir eine Lizenzierung unter CC-by-sa.
- http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Screen-MAXqda-D-Teamwork.jgp.jpg
- http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Screen-MAXqda-D-MEMO-MANAGER.jpg
- http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Screen_MAXqda-D-HAUPTFENSTER.jpg
-- Yellowcard 15:44, 6. Feb. 2010 (CET)
- Das ist urheberrechtlich unbedenklich, keine SH vorhanden. --Marcela
15:49, 6. Feb. 2010 (CET)
Autor übernimmt Text aus seiner Website ohne Quellenangabe
Ist es erlaubt, wenn ein Autor seinen Text von einer Website in die Wikipedia übernimmt und diesen mit keiner Quellenangabe versieht? Siehe Kailash#Mythos und Fakten und die Diskussion dazu auf Benutzer_Diskussion:Kailas98#Kailash und Diskussion:Kailash#Mythos und Fakten-- Kailas98 16:40, 6. Feb. 2010 (CET)
- Nein, bitte in WP:LKV eintragen.--Meister Koch P:W 17:06, 6. Feb. 2010 (CET)
- Anders als die Überschrift vermuten läßt sind dies nicht nur Fakten sondern urheberrechtlich zweifelsfrei geschützte Texte. --Marcela
17:14, 6. Feb. 2010 (CET)
- Anders als die Überschrift vermuten läßt sind dies nicht nur Fakten sondern urheberrechtlich zweifelsfrei geschützte Texte. --Marcela
- Hat sich erledigt, da der entsprechende Text entfernt wurde und Teile davon an anderer Stelle mit Quellenangabe eingefügt wurden.
- Ich glaube aber, dass ich meine Frage nicht richtig formuliert habe. Mir ging es um einen Fall, in dem der Wikipedia-Autor und der Autor auf einer externen Website identisch sind. Eine Urheberrechtsverletzung kann ja wohl nicht vorliegen. da er selbst der Urheber ist. Mir ging es eigentlich nur um die Frage, ob in diesem Fall eine Quellenangabe notwendig ist.-- Kailas98 22:37, 6. Feb. 2010 (CET)
- Nein, der Urheber kann mit seinem Text tun und lassen, was er will (vorausgesetzt natürlich, er hat die Nutzungsrechte nicht abgetreten). -- Yellowcard 21:09, 7. Feb. 2010 (CET)
- Urheberrechtlich gesehen ist in einem solchen Fall ein Hinweis nicht nötig, wie Yellowcard sagt, da der Urheber seine eigenen Rechte nicht verletzen kann. Sehr sinnvoll ist es aber trotzdem, wenn ein klarer Hinweis erfolgt, da Wikipedianer ansonsten natürlich dazu neigen, von einer Urheberrechtsverletzung auszugehen, wenn sie einen offenbar von einer anderen Website übernommenen Text finden. Gestumblindi 21:37, 7. Feb. 2010 (CET)
- Das stimmt auf jeden Fall, hätte ich vllt. noch erwähnen sollen. Gruß -- Yellowcard 22:23, 7. Feb. 2010 (CET)
Reicht die Nennung von "spookyverse" als Quelle aus?
Hier http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Akte_X_%E2%80%93_Jenseits_der_Wahrheit&diff=70362875&oldid=65490256 ist ein längerer Abschnitt einer Diskussionsseite - mit Inhalt, der von einer anderen Seite kopiert wurde. Handelt es sich hier um eine URV? --GiordanoBruno 18:18, 7. Feb. 2010 (CET)
- Scheint erledigt, wurde entfernt. Aber nein, derartig lange Texte können nicht einfach übernommen werden. Zumal die Quelle (Spookyverse.de) auch schwerwiegende Rechtsprobleme hat. Es fehlt dort an einer Lizenzangabe, was bedeutet, dass niemand den Text eines anderen Autors bearbeiten darf. Ein Wiki kann man so nicht legal betreiben. --h-stt !? 23:52, 7. Feb. 2010 (CET)
Texteinfügung in Zweite Lautverschiebung urheberrechtlich okay?
Von Benutzer:AKGF77 wurde ein langer (fachlich anscheinend korrekter und sehr behaltenswerter) Textabschnitt hinzugefügt.
Ich sprach mit AKG77 auf Benutzer_Diskussion:AKGF77#Zweite Lautverschiebung darüber aus vorerst fachlichen Gründen. Mehr oder weniger durch Zufall wurde allerdings folgendes klar: AKG77 schreibt: "Der Text wurde von den Studenten für die Wikipedia geschrieben. Allerdings wussten sie nicht wie er "technisch" umzusetzen ist. Da bin ich auf Anfrage des Dozenten eingesprungen, wenn ich auch nur rudimentäre Wikipedia-Erfahrung habe"
(Weitere Erläuterungen siehe bitte auf der Benutzer-Disk.; auch ein Kommentar von Benutzer:El bes ganz unten)
Mir ist nicht klar, ob es in der aktuellen Form okay ist. Z.B. weil sich die Studenten evtl. ja nicht bewusst waren, dass sie durch die Veröffentlichung in der Wikipedia einer Verwendbarkeit überall nach GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de zustimmen. Viele Grüße und Dankeschön! --Saibo (Δ) 21:11, 7. Feb. 2010 (CET)