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Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch

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Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ist eine Vorschrift der römisch-katholischen Kirche in Deutschland, die von der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda am 27. September 2002 erlassen wurde.[1]

In der Vorschrift wurde die Meldepflicht bei schweren Delikten bei der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom übernommen.[2] Nach dieser Vorschrift sollen Priester, die auffällig geworden sind, nicht wieder in der Seelsorge eingesetzt werden, wo sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

Einzelnachweise

  1. Richtlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche. 27. September 2002 (online)
  2. Leitlinien mit Erläuterungen. (online)