Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch
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Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ist eine Vorschrift der römisch-katholischen Kirche in Deutschland, die von der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda am 27. September 2002 erlassen wurde.[1]
In der Vorschrift wurde die Meldepflicht bei schweren Delikten bei der Kongregation für die Glaubenslehre in Rom übernommen.[2] Nach dieser Vorschrift sollen Priester, die auffällig geworden sind, nicht wieder in der Seelsorge eingesetzt werden, wo sie mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.