ETBE
Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Name | Ethyl-tert-butylether | |||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C6H14O | |||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit[1] | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 102,18 g·mol−1 [1] | |||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||
Dichte |
0,74 g·cm−3 [1] | |||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||
Siedepunkt |
73 °C [1] | |||||||||
Dampfdruck | ||||||||||
Löslichkeit |
wenig in Wasser (12 g·l−1 bei 25 °C) [1] | |||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
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Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
ETBE | |
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Kurzbeschreibung | Klopfschutzmittel für Ottokraftstoffe |
Eigenschaften | |
Aggregatzustand | flüssig |
Oktanzahl | |
Flammpunkt |
−19 °C [1] |
Explosionsgrenze | 1,2–7,7 Vol.-% [1] |
Sicherheitshinweise | |
UN-Nummer |
1179 |
Gefahrnummer |
33 |
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Ethyl-tert-butylether (ETBE), nach IUPAC eigentlich korrekt tert-Butylethylether, ist eine chemische Verbindung, die zur Gruppe der Ether gehört. Sie besteht aus einem Isobutyl-Rest mit einem über eine Etherbindung verknüpften Ethyl-Rest am tertiären Kohlenstoffatom des Isobutyls. ETBE ist ein Mittel zur Erhöhung der Oktanzahl bei Ottokraftstoff.
Eigenschaften
ETBE ist eine farblose Flüssigkeit, die nicht mit Wasser mischbar ist.
Herstellung
Die Herstellung erfolgt durch säurekatalysierte Addition von Ethanol an die Doppelbindung des Isobuten:
Verwendung
ETBE wird analog zu Methyl-tert-butylether (MTBE) zur Verbesserung der Klopffestigkeit dem Ottokraftstoff zugesetzt (maximal 15 Vol.-%). MTBE wird aus fossilen Rohstoffen erzeugt. ETBE dagegen kann z. B. aus fossilem Isobuten und Ethanol aus nachwachsenden Rohstoffen (Bioethanol) erzeugt werden.
In der EU hat gemäß der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EG) bis 2020 ein Beimischung von Biokraftstoff zum konventionellen Kraftstoff in Höhe von 10 % (des Energiegehalts) verbindlich zu erfolgen. In der BRD wird durch das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) bis 2015 eine Beimischungsquote von 8 % festgelegt. Für das Jahr 2009 gilt eine Quote von 5,25 %. Durch den Bioethanol-Anteil in "Bio-ETBE" kann dieser zu 47 % als Biokraftstoffbeimischung gewertet werden. ETBE ist teurer als Bioethanol. Die Beimischung zu Motorenbenzin erfolgt daher nur, wenn aus technischen Gründen (z. B. fehlende Beimischungstechnik) kein Bioethanol verwendet werden kann oder wenn höherwertige Benzinvarianten produziert werden sollen (Oktanzahl von ETBE ist höher als die von Ethanol).
Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j Eintrag zu Ethyl-tert-butylether in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ a b Oktanzahlen