Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist ein Organ der Europäischen Union und bildet mit den Noten-/Zentralbanken der EU das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die EZB ist der Nachfolger des Europäischen Währungsinstituts und wurde im Zuge der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion gegründet.
Aufgaben
- Vorangiges Ziel ist die Gewährleistung der Preisstabilität in der Eurozone
- Unterstützung der Wirtschaftspolitik
- Ausgabe des Euro
- Festlegung und Durchführung der Geldpolitik (z.B. Leitzins und Geldmengensteuerung)
- Zusammenarbeit mit den nationalen Notenbanken
- reibungslosen Zahlungsverkehr fördern
- Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsstaaten
- Devisengeschäfte durchführen
- Aufsicht über die Kreditinstitute
Die Aufgaben der EZB sind im Maastrichter Vertrag festgelegt. Um sachgerecht und effizient arbeiten zu können, ist die EZB von politischer Einflussnahme unabhängig, was Kritiker jedoch immer wieder in Frage stellen.
Organe
EZB-Direktorium (Exekutivorgan)
Das EZB-Direktorium setzt sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsident und 4 weiteren Mitgliedern zusammen und wird alle 8 Jahre gewählt, wobei eine Wiederwahl ausgeschlossen ist. Daraus resultiert, dass die 'kleineren' EU-Staaten nicht im Direktorium vertreten sind. Die Mitglieder werden von den Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerstaaten auf Empfehlung der Finanz- und Wirtschaftsminister gewählt. Es kümmert sich um die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rates und gibt dazu nötige Anweisungen an die Nationalen Zentralbanken weiter, die die Beschlüsse umsetzen müssen.
Bei der Arbeitsaufnahmen am 1. Januar 1999 wurde der Niederländer Wim Duisenberg zum Präsidenten gewählt. Er wurde am 1. November 2003 vom Franzosen Jean-Claude Trichet abgelöst. Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und setzt die Beschlüsse des EZB-Rats um.
EZB-Rat (Beschlussorgan)
Dem EZB-Rat gehören alle Mitglieder des Direktoriums und zusätzlich alle Präsidenten der nationalen Notenbanken an. Er ist das oberste Beschlussorgan der EZB und tagt in der Regel alle 14 Tage.
Erweiterter Rat der EZB
Der Erweiterte Rat besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB sowie den Präsidenten der Nationalen Zentralbanken aller EU Staaten.
Weblinks
- Offizielle Internetseite der EZB auf deutsch und englisch.