Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro
Zustimmung zur Veröffentlichung
Grundsatz-Frage: WP-Bildrechte sagt unter anderem: Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt. Wie sieht es denn mit Bildern aus die auf Commons stehen? Hier zum Beispiel: Personenaufnahme auf Commons. Wo muss die Zustimmung der Personen stehen? --Elab 18:02, 25. Jan. 2010 (CET)
- Der Fotograf hat vorher deutlich gefragt, wer nicht fotografiert werden möchte, worauf sich einige gemeldet haben. Ich gehe davon aus, daß sich THWZ daran gehalten hat. --Marcela
18:17, 25. Jan. 2010 (CET)
- @Marcela, darum geht es nicht was irgendwo im Artikel steht ist auf Commons nicht einsehbar dort steht nichts das die Personen eine Erklärung abgegeben haben. Nur der Lizenzvermerk: Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported lizenziert und kann so weiter verwendet werden. --Elab 18:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- WP:AGF, es muss nicht jede Aussage unbedingt belegt sein, im Zweifelsfall solltest Du den Uploader / Urheber fragen. Natürlich gelten auf Commons genau wie hier die Persönlichkeitsrechte. -- Yellowcard 18:52, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich hab Abena angerufen, die auf dem Bild ist. Sonst würde ich das ja nicht wissen ;) --Marcela
19:10, 25. Jan. 2010 (CET)
- Nochmal es geht nur darum wo im Lizenztext auf der Bildseite die Zustimmung der Personen erkennbar steht (stehen müsste) und kein Zweifel an den Fotografen, somit auch kein WP:AGF. Wie sollte bei Lizenzkonformer Weiternutzung die Zustimmung erkennbar sein? mehr nicht. Denn jeder andere Kleinigkeit braucht eine Freigabe oder sogar OTRS, nur eine Zustimmung zur Veröffentlichung wohl nicht...--Elab 19:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- Das ist bei den Persönlichkeitsrechten nicht so einfach wie bei der Unterstellung unter eine Lizenz. Die Zustimmung zum Foto kann in der Regel sowieso nur auf einen bestimmten Zweck begrenzt abgegeben werden; nur weil die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung auf Wikipedia zustimmen, heißt das nicht, dass sich Weiternutzer darauf verlassen und das Bild ohne Nachfrage an die abgebildeten Personen für einen anderen Zweck nutzen können. -- Yellowcard 20:38, 25. Jan. 2010 (CET)
- Die Kontrolle der Zustimmungen für solche Fälle wird vom OTRS abgelehnt. Wir haben quasi keine Kontrolle mehr darüber, auch nicht hier auf .de --Marcela
20:42, 25. Jan. 2010 (CET)
- Naja... Das wurde vor längerer Zeit mal zwischen DÜP und ST abgesprochen, aber seitdem hat sich auf beiden Seiten, besonders im ST, viel getan. Ob das immer noch der Konsens ist? Ich denke, eine kurze Erklärung der abgebildeten Person ans ST würde das ST auch wohl kurz mit Ticketnummer am Bild vermerken, der Arbeitsaufwand ist im Vergleich zu einer gültigen Freigabe wirklich marginal, besonders wenn keine Antwort erforderlich ist. Vielleicht ließe sich dafür auch eine neue Queue einrichten. -- Yellowcard 21:10, 25. Jan. 2010 (CET)
- Die Kontrolle der Zustimmungen für solche Fälle wird vom OTRS abgelehnt. Wir haben quasi keine Kontrolle mehr darüber, auch nicht hier auf .de --Marcela
- Das ist bei den Persönlichkeitsrechten nicht so einfach wie bei der Unterstellung unter eine Lizenz. Die Zustimmung zum Foto kann in der Regel sowieso nur auf einen bestimmten Zweck begrenzt abgegeben werden; nur weil die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung auf Wikipedia zustimmen, heißt das nicht, dass sich Weiternutzer darauf verlassen und das Bild ohne Nachfrage an die abgebildeten Personen für einen anderen Zweck nutzen können. -- Yellowcard 20:38, 25. Jan. 2010 (CET)
- Nochmal es geht nur darum wo im Lizenztext auf der Bildseite die Zustimmung der Personen erkennbar steht (stehen müsste) und kein Zweifel an den Fotografen, somit auch kein WP:AGF. Wie sollte bei Lizenzkonformer Weiternutzung die Zustimmung erkennbar sein? mehr nicht. Denn jeder andere Kleinigkeit braucht eine Freigabe oder sogar OTRS, nur eine Zustimmung zur Veröffentlichung wohl nicht...--Elab 19:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich hab Abena angerufen, die auf dem Bild ist. Sonst würde ich das ja nicht wissen ;) --Marcela
- WP:AGF, es muss nicht jede Aussage unbedingt belegt sein, im Zweifelsfall solltest Du den Uploader / Urheber fragen. Natürlich gelten auf Commons genau wie hier die Persönlichkeitsrechte. -- Yellowcard 18:52, 25. Jan. 2010 (CET)
- @Marcela, darum geht es nicht was irgendwo im Artikel steht ist auf Commons nicht einsehbar dort steht nichts das die Personen eine Erklärung abgegeben haben. Nur der Lizenzvermerk: Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported lizenziert und kann so weiter verwendet werden. --Elab 18:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich hatte das ja mal vor nicht allzu langer Zeit auf der DÜP-Disk angesprochen, und der allgemeine Konsens aus dem ST, der mit von mehreren Seiten übermittelt wurde, ist, daß das ST momentan nicht bereit ist, sich um RaeB-Freigaben zu kümmern. Robin (talk’n’judge - DÜP) 21:12, 25. Jan. 2010 (CET)
- Wikipedia:Support-Team/Permissions-DÜP-Koordination#OTRS_und_Recht_am_eigenen_Bild - zur Info. --Guandalug 21:15, 25. Jan. 2010 (CET)
- (BK) Mhm, meinst Du diese Diskussion? Ich könnte diesbezüglich nochmal auf der ST-Mailinglist rumfragen. -- Yellowcard 21:17, 25. Jan. 2010 (CET)
- Wenn ich meine Gesprächspartner richtig verstanden habe, dann wurde das schon ausdiskutiert. Aber wenn dabei noch was Neues rauskommt – gerne! Robin (talk’n’judge - DÜP) 21:19, 25. Jan. 2010 (CET)
- Dazu müsste aber vorher klargestellt werden, was für eine Freigabe benötigt wird. Das ST kann sich nicht um die Anfertigung von Modelverträgen kümmern, wenn aber eine kurze Bestätigung a la "Ich stimme zu, dass das Bild xyz.jpg, auf dem ich abgebildet bin, innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia genutzt wird" ausreichend ist (für hier! nicht generell für die Nachnutzer, versteht sich), dann wäre das doch eine Diskussionsgrundlage. -- Yellowcard 21:21, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ganz so einfach wäre die Formulierung nicht. "Für Wikipedia" bedeutet auch Diskussionsseiten. Aber das ist schon zu speziell. Welche Urheberrechtler außer Steschke sind im OTRS? --Marcela
21:32, 25. Jan. 2010 (CET)
- Zu speziell oder zu allgemein? Wieso ist das zu speziell, was bedeutet das? Mitglieder des STs finden sich teilweise in dieser Kategorie, ansonsten alle ST-Mitglieder (aller Sprachen) unter meta:OTRS/personnel. -- Yellowcard 21:36, 25. Jan. 2010 (CET)
- Was haltet ihr davon, das OTRS zu bitte, ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln? --Marcela
21:40, 25. Jan. 2010 (CET)
- Das wäre natürlich auch eine gute Idee. Aber vielleicht könntest Du vorher nochmal ein bisschen erklären, wie eine angemessene Freigabe bzgl. RaeB aussehen müsste? Ich würde dann mal mit Raymond und dann mit der Mailingliste darüber sprechen. -- Yellowcard 21:46, 25. Jan. 2010 (CET)
- Nicht rechtssicher, nur schnell zusammengepinselt:
- Das wäre natürlich auch eine gute Idee. Aber vielleicht könntest Du vorher nochmal ein bisschen erklären, wie eine angemessene Freigabe bzgl. RaeB aussehen müsste? Ich würde dann mal mit Raymond und dann mit der Mailingliste darüber sprechen. -- Yellowcard 21:46, 25. Jan. 2010 (CET)
- Was haltet ihr davon, das OTRS zu bitte, ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln? --Marcela
- Zu speziell oder zu allgemein? Wieso ist das zu speziell, was bedeutet das? Mitglieder des STs finden sich teilweise in dieser Kategorie, ansonsten alle ST-Mitglieder (aller Sprachen) unter meta:OTRS/personnel. -- Yellowcard 21:36, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ganz so einfach wäre die Formulierung nicht. "Für Wikipedia" bedeutet auch Diskussionsseiten. Aber das ist schon zu speziell. Welche Urheberrechtler außer Steschke sind im OTRS? --Marcela
Hiermit verzichte ich auf mein Recht am eigenen Bild gemäß § 22 Kunsturheberrechtsgesetz und gestatte die Veröffentlichung des Bildes XXX.jpg
- Das müßte noch etwas ausformuliert werden, das Änderungsverbot usw. gehören auch mit rein, das kann man nicht als Schnellschuß formulieren. --Marcela
21:50, 25. Jan. 2010 (CET)
- Das müßte noch etwas ausformuliert werden, das Änderungsverbot usw. gehören auch mit rein, das kann man nicht als Schnellschuß formulieren. --Marcela
- Vorschlag: Du verfasst mal etwas, was wirklich verwendbar wäre (hat ja ein paar Tage Zeit), während ich mit Raymond und den anderen Supportlern rede? -- Yellowcard 22:21, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ok, kann ich machen. --Marcela
22:29, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ok, kann ich machen. --Marcela
- Vorschlag: Du verfasst mal etwas, was wirklich verwendbar wäre (hat ja ein paar Tage Zeit), während ich mit Raymond und den anderen Supportlern rede? -- Yellowcard 22:21, 25. Jan. 2010 (CET)
Ein umfassender Rechteverzicht auf das Recht am eigenen Bild ist ganz sicher unwirksam. --FrobenChristoph 13:07, 26. Jan. 2010 (CET)
- Ja, das glaube ich auch. Dieser Verzicht müsste schon konkreter eingegrenzt werden, daher schrieb ich oben "Wikipedia". Gruß -- Yellowcard 13:37, 26. Jan. 2010 (CET)
- Eine eigene Queue braucht’s IMHO nicht. Entweder das ST ist allgemein bereit, sich darum zu kümmertn. Dann kann das in die ganz normale Queue. Eine weitere würde da – denke ich – nur Verwirrung stiften. Ist das ST dazu nicht bereit, dann können wir auch keine neue Queue aufmachen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 13:41, 26. Jan. 2010 (CET)
- Hintergrund wäre natürlich eine Rechteerweiterung, d.h. auch bestimmte Nicht-Supportler könnten diese neue Queue bearbeiten, zum Beispiel Ralf (siehe oben: „ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln?“). Gruß -- Yellowcard 13:45, 26. Jan. 2010 (CET)
- Daß dieser eine hingeworfene Satz nicht ausreichend ist, war mir schon vollkommen klar. Ebenso, daß ein völliger Rechteverzicht sehr wahrscheinlich unwirksam ist. Ich lese mir erstmal die KUG-Kommentare dazu durch. Und dann spreche ich es mit einem Urheberrechts-Anwalt durch. --Marcela
16:39, 26. Jan. 2010 (CET)
- Daß dieser eine hingeworfene Satz nicht ausreichend ist, war mir schon vollkommen klar. Ebenso, daß ein völliger Rechteverzicht sehr wahrscheinlich unwirksam ist. Ich lese mir erstmal die KUG-Kommentare dazu durch. Und dann spreche ich es mit einem Urheberrechts-Anwalt durch. --Marcela
- Hintergrund wäre natürlich eine Rechteerweiterung, d.h. auch bestimmte Nicht-Supportler könnten diese neue Queue bearbeiten, zum Beispiel Ralf (siehe oben: „ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln?“). Gruß -- Yellowcard 13:45, 26. Jan. 2010 (CET)
- Bei Bild- und Textfreigaben kann man wenigstens aus der E-Mail-Adresse oft ablesen, ob ob der angegebene Rechteinhaber plausibel ist. Bei privaten E-Mail-Adressen vom Typ "Supermausi89@y*h**.de" ist das völlig illusorisch und aus diesem Grund weigert sich das ST dafür zur Verfügung und ggf gerade zu stehen. --h-stt !? 22:23, 26. Jan. 2010 (CET)
- Auf Commons gab es leztes Jahr einen Vorstoß wegen RaeB in Richtung OTRS. Personenaufnahmen sollten einer "Risikostufe" (Level 0 - 3) zugeordnet werden, für Kandidaten der 3. Stufe sollte der Fotograf in der Bildbeschreibung bestätigen, dass er die Zustimmung zur Veröffentlichung bekommen hat, nur in der 4. Stufe (genanntes Beispiel: identifizierbare Minderjährige in sexuellen Posen) sollte eine OTRS-Freigabe nötig sein. Vorschlag abgelehnt. Wir hier könnten entscheiden, Personenfotos ohne Freigabe von Commons nicht mehr zu nutzen. (aber wir nutzen ja sonst auch alles mögliche von dort gegen unsere Richtlinien)
- Zur Absicherung des Fotografen/Uploaders reicht meiner Auffassung nach eine Freigabe der abgebildeten Person mit dem Text: "Hiermit stimme ich ([Name, Adresse]) der Veröffentlichung obiger Fotos ([Anlass/Motiv], [Ort], [Datum]), auf denen ich abgebildet bin, unter der Freien Lizenz XY zu. Meine übrigen Persönlichkeitsrechte bleiben hiervon unberührt." (zweiter Satz nicht wirklich nötig, dient eher zur Erklärung an den Abgebildeten) Eine Nutzung in diffamierenden oder stark benachteiligenden Zusammenhängen (Werbeplakat mit Privatperson) ist genauso unzulässig wie rufschädigende Bildverfremdungen: Das gilt für uns hier wie für externe Nachnutzer. Auf diese Rechte muss niemand verzichten.
- Wo das hiesige Supportteam ein größeres Risiko sieht als bei Freigaben fremder Fotografen, verstehe ich nicht. Haften sie etwa für absichtliche Täuschungen anderer? Da würde auch ich gerne Steschkes Meinung hören. --Martina Nolte Disk. 02:06, 30. Jan. 2010 (CET)
- Das Support-Team hat sich auf Wunsch Forresters Ende November 2008 mit der Frage einer Einverständniserklärung der abgebildeten Person befasst. Die Teamer kamen dabei zu der Auffassung, dass das Support-Team keine umfassende Rechtssicherheit schaffen kann und eine entsprechende Freigabe nur mehr Unsicherheit erzeugen würde. Dazu meine Auffassung: Es ist den Kunden des ST ohnehin schon kaum zu vermitteln, was der Unterschied zwischen Urheberrecht, Markenrecht, Besitz an einem Werk etc. etc. etc. bedeuten (Selbst dieses Thema wird unter der Überschrift "Urheberrechtsfragen" behandelt, obwohl es damit rein gar nichts zu tun hat). Entsprechend häufig kommt es zu Rückfragen und frustrierten und frustrierenden Kontakten. Ich halte es für sinnvoll, dass sich die Wikipedia dem Grundgedanken freier Lizenzen entsprechend auf Fragen des Urheberrechts beschränkt. Fragen zum Recht am eigenen Bild können keinesfalls so klar und eindeutig dokumentiert werden, wie dies bei urheberrechtlichen Fragen der Fall ist. Das hat einerseits mit dem Umfang der Freigabe zu tun (für was alles darf mein Bild verwendet werden?), andererseits mit der Dauerhaftigkeit. Eine einmal erteilte urheberrechtliche Freigabe ist in aller Regel nicht widerrufbar. Bei Freigaben zum RaeB können bestimmte Lebensumstände dazu führen, dass eine erteilte Freigabe widerrufen werden kann. Allein schon der in einer Freigabeerklärung zu definierende Umfang der genehmigten Nutzungen würde vermutlich jeden vernünftigen Rahmen sprengen. Wen will sich denn als Fotograf hinstellen und einen Block mit einzelnen Verträgen mit sich führen, um alle Teilnehmer einer abzubildenden Gesellschaft namentlich zu erfassen, einschließlich Adresse, Geburtsdatum etc. und möglichst noch eine Kopie der Personalausweise anfertigen. Letztlich würde ein "Qualitätssiegel-RaeB" keinerlei Sicherheit für die Wikipedia, für die abgebildeten Personen und noch weniger für gut gläubige Weiternutzer bringen. Vielmehr würden wir den Eindruck erwecken, die Bilder dürften in jedwedem Kontext verwendet werden, egal was auf der Bildbeschreibungsseite steht. Es ist ja heute schon Weiternutzern kaum klar zu machen, dass sie die Lizenzen einzuhalten haben. M. E. kann die Wikipedia nur dort für Rechtssicherheit sorgen, wo es einigermaßen machbar ist. Bei RaeB-Fragen ist das nicht möglich. (Ich hoffe, ich habe nicht allzu viele Punkte übersehen) -- ST ○ 23:50, 31. Jan. 2010 (CET)
- Ah, okay, das finde ich nachvollziehbar. Danke. --Martina Nolte Disk. 22:14, 1. Feb. 2010 (CET)
- Das Support-Team hat sich auf Wunsch Forresters Ende November 2008 mit der Frage einer Einverständniserklärung der abgebildeten Person befasst. Die Teamer kamen dabei zu der Auffassung, dass das Support-Team keine umfassende Rechtssicherheit schaffen kann und eine entsprechende Freigabe nur mehr Unsicherheit erzeugen würde. Dazu meine Auffassung: Es ist den Kunden des ST ohnehin schon kaum zu vermitteln, was der Unterschied zwischen Urheberrecht, Markenrecht, Besitz an einem Werk etc. etc. etc. bedeuten (Selbst dieses Thema wird unter der Überschrift "Urheberrechtsfragen" behandelt, obwohl es damit rein gar nichts zu tun hat). Entsprechend häufig kommt es zu Rückfragen und frustrierten und frustrierenden Kontakten. Ich halte es für sinnvoll, dass sich die Wikipedia dem Grundgedanken freier Lizenzen entsprechend auf Fragen des Urheberrechts beschränkt. Fragen zum Recht am eigenen Bild können keinesfalls so klar und eindeutig dokumentiert werden, wie dies bei urheberrechtlichen Fragen der Fall ist. Das hat einerseits mit dem Umfang der Freigabe zu tun (für was alles darf mein Bild verwendet werden?), andererseits mit der Dauerhaftigkeit. Eine einmal erteilte urheberrechtliche Freigabe ist in aller Regel nicht widerrufbar. Bei Freigaben zum RaeB können bestimmte Lebensumstände dazu führen, dass eine erteilte Freigabe widerrufen werden kann. Allein schon der in einer Freigabeerklärung zu definierende Umfang der genehmigten Nutzungen würde vermutlich jeden vernünftigen Rahmen sprengen. Wen will sich denn als Fotograf hinstellen und einen Block mit einzelnen Verträgen mit sich führen, um alle Teilnehmer einer abzubildenden Gesellschaft namentlich zu erfassen, einschließlich Adresse, Geburtsdatum etc. und möglichst noch eine Kopie der Personalausweise anfertigen. Letztlich würde ein "Qualitätssiegel-RaeB" keinerlei Sicherheit für die Wikipedia, für die abgebildeten Personen und noch weniger für gut gläubige Weiternutzer bringen. Vielmehr würden wir den Eindruck erwecken, die Bilder dürften in jedwedem Kontext verwendet werden, egal was auf der Bildbeschreibungsseite steht. Es ist ja heute schon Weiternutzern kaum klar zu machen, dass sie die Lizenzen einzuhalten haben. M. E. kann die Wikipedia nur dort für Rechtssicherheit sorgen, wo es einigermaßen machbar ist. Bei RaeB-Fragen ist das nicht möglich. (Ich hoffe, ich habe nicht allzu viele Punkte übersehen) -- ST ○ 23:50, 31. Jan. 2010 (CET)
© Wikipedia Commons
Ist bei kommerzieller Nutzung eines Bildes aus Commons die Quellenangabe "© Wikipedia Commons" ausreichend? Die Frage ist rein interessenhalber, da ich das eben zufällig in einer aktuellen Fotostrecke der tz gesehen. --kingofears→ ¿Disk? 野球 17:33, 28. Jan. 2010 (CET)
- Eindeutig nein. Zum einen ist diese Angabe falsch; zum anderen verlangen die meisten Lizenzen zusätzlich zur Angabe des Urhebers die Nennung der Lizenz. Hast Du vielleicht einen Link zu diesem Bild? Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:43, 28. Jan. 2010 (CET)
- Okay! Direktlink krieg ich nicht hin in der Fotostrecke, aber ich zeige dir den Weg:
- 1. Dieser Link: [1]
- 2. Und dann in der Fotostrecke immer weiter "vor" bis zu Bild 15.
- Ich habe das entsprechende Bild auch in den Commons gefunden. Es ist dieses hier: Datei:VW Arena alt.jpg
- --kingofears→ ¿Disk? 野球 17:48, 28. Jan. 2010 (CET)
- Auf dieses Bild hat mich eine schnelle Google-Suche auch gestoßen :) Eine korrekte Angabe wäre hier: Bild: Lokomotive74. Aber Wikimedia Commons (und Wikipedia Commons erst Recht ;)) ist nicht der Urheber. Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:51, 28. Jan. 2010 (CET)
- "© Wikipedia Commons" ist sowohl falsch als auch überflüssig. das (c) bezieht sich auf den anglo-amerikanischen Raum, hierzulande gibts kein Copyright. Und ein Verweis auf Wikimedia, Wikipedia oder Commons ist nicht nötig. Wohl aber die Nennung des Urhebers und der Lizenz, bei GFDL muß zusätzlich die Lizenz mit abgedruckt werden. --Marcela
18:27, 28. Jan. 2010 (CET)
- "© Wikipedia Commons" ist sowohl falsch als auch überflüssig. das (c) bezieht sich auf den anglo-amerikanischen Raum, hierzulande gibts kein Copyright. Und ein Verweis auf Wikimedia, Wikipedia oder Commons ist nicht nötig. Wohl aber die Nennung des Urhebers und der Lizenz, bei GFDL muß zusätzlich die Lizenz mit abgedruckt werden. --Marcela
- Auf dieses Bild hat mich eine schnelle Google-Suche auch gestoßen :) Eine korrekte Angabe wäre hier: Bild: Lokomotive74. Aber Wikimedia Commons (und Wikipedia Commons erst Recht ;)) ist nicht der Urheber. Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:51, 28. Jan. 2010 (CET)
Danke für eure Infos. Stellt sich nur die Frage, ob man den Zeitungsverlag tz München GmbH & Co.KG über diesen "Irrtum" informieren sollte? --kingofears→ ¿Disk? 野球 18:42, 28. Jan. 2010 (CET)
- Das genau Vorgehen kenne ich nicht; ich kenne nur die Seite Wikipedia:Weiternutzung/Mängel. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:44, 28. Jan. 2010 (CET)
- Passend hierzu auch die Website des Auswärtigen Amtes (hoverover die Karte rechts). --Matthiasb 21:28, 28. Jan. 2010 (CET)
- Das Bild ist PD. Ich werde das AA trotzdem mal anschreiben. --Marcela
21:40, 28. Jan. 2010 (CET)
- Das Bild ist PD. Ich werde das AA trotzdem mal anschreiben. --Marcela
- Passend hierzu auch die Website des Auswärtigen Amtes (hoverover die Karte rechts). --Matthiasb 21:28, 28. Jan. 2010 (CET)
Da sind ja noch mehr Commons-Bilder in der Fotostrecke. Die Zeitung sollte in jedem Fall angeschrieben werden. Die sollen sich erst garnicht angewöhnen, Commons usw. als kostenlose Bildagentur zu betrachten. Das untergräbt das Prinzip der freien Lizenzen. --Eva K. ist böse 23:21, 28. Jan. 2010 (CET)
- Über einen Hinweis von Wkpd bin ich hierauf aufmerksam geamcht worden. Aber wie die TZ anschreiben wenn man Sie nur über Formulare kontaktieren kann? Ich habe bei sowas immer ein schlechtes Gefühl. -- Lokomotive74 23:35, 28. Jan. 2010 (CET)
- Ach ja, ihr Online-Menschen. Wenn einer keine Mailadresse hat, ist er nicht erreichbar und sogar nicht existent. Briefe existieren. In dem Fall ist das sogar der bessere Weg. --Eva K. ist böse 00:40, 29. Jan. 2010 (CET)
- Briefe? Was ist das? Braucht man dafür kein E-Mail-Konto? ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 12:43, 29. Jan. 2010 (CET)
Was hier noch niemand ganz klar gesagt hat: Warum ist © Wikimedia Commons (abgesehen vom doppelt falschen "Wikipedia Commons") auf jeden Fall falsch? Weil Wikimedia Commons nicht Inhaber des Copyrights oder der Urheberrechte des Materials, das dort gehostet wird, ist. Commons verfügt über die gleichen Rechte wie jeder Nutzer dieses Materials, d.h. Commons darf es zu den Bedingungen der Lizenz, die der jeweilige Inhaber der Rechte erteilt hat, zur Verfügung stellen. Commons werden aber keine ausschliesslichen Nutzungsrechte übertragen. Das würde auch gar nicht gehen, da Wikimedia Commons selbst keine juristische Person ist, wenn ich das richtig sehe - wenn so etwas gemacht würde, dann wäre der Inhaber der Rechte wohl die Wikimedia Foundation. Natürlich liegt auf Commons auch viel Material, das von seinen Urhebern zur uneingeschränkten Nutzung durch jedermann ohne jegliche Bedingungen freigegeben wurde (z.B. mit der aktuellen Verzichtserklärung "CC-Zero"), da muss man dann gar keine Quelle angeben. Gestumblindi 04:44, 30. Jan. 2010 (CET)
- Dem stimme ich zu. (c) bezeichnet üblicherweise den Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts und ist stets eine u.U. abmahnfähige Falschaussage --Historiograf 16:10, 30. Jan. 2010 (CET)
Jede Menge weitere (z.T. mit Urhebernennung, nie mit Lizenz):
- http://www.tz-online.de/nachrichten/welt/sind-sichersten-fluglinien-welt-598290.html (Bilder #4, 6, 9, 11, 14, 17, 18)
- http://www.tz-online.de/sport/fussball/zr-fotostrecke-besten-fanchoreographien-europs-stadien-322772.html?popup=media (Bilder #7, 39, 42, 43, 46, 49, 50, 51, 52
- http://www.tz-online.de/sport/fussball/stadion-arena-hiessen-fussballtempel-frueher-607300.html (Bilder #19, 38)
- http://www.tz-online.de/sport/fussball/fussball-bundesliga-20092010-fotostrecke-378319.html?popup=media (Karten #3, 4)
- http://www.tz-online.de/sport/mehr-fussball/tz-zuschauerschnitt-bundesliga-spitze-europa-159124.html
- http://www.tz-online.de/nachrichten/muenchen/fotostrecke-u-bahn-muenchen-meta-357056.html: Text mit "Quelle:Wikipedia"
- http://www.tz-online.de/sport/fussball/fotostrecke-z-sport-zuschauerzahlen-europaweit-159087.html?popup=media (# 3,7, 8, 11, 12, 17, 21, 26, 29, 33, 34, 36, 38, 39)
- http://www.tz-online.de/sport/fussball/greuther-fuerth/tz-trainingslager-zusatztribuene-derby-281674.html
- http://www.tz-online.de/sport/fussball/verliert-mitte-2010-stadionsponsor-372413.html
Ich trag die mal auf WP:WN/M ein. --Martina Nolte Disk. 18:15, 31. Jan. 2010 (CET)
Darf ich Biographie von Wikipedia übernehmen?
Wir gestalte im Moment ein Flyer für die eröffnung eines Restaurants, das den namen eines Künstlers (ist schon lange gestorben) und ich würde gerne von Wikipedia einen Teil der Biografie übernehmen. Nun ist natürlich die Frage, darf ich den Text einfach übernehmen? Ich würde gerne die Biographie des Künstlers von Wikipedia übernehmen (Auszüge davon) und in einer Ecke kommt dann eben eine Art "Impressum" wo dran steht: Quellennachweis: wikipedia.de
Darf man das ohne bedenken so nutzen? Gewerbliche Art! (nicht signierter Beitrag von 188.99.207.203 (Diskussion | Beiträge) 12:47, 29. Jan. 2010 (CET))
- Bitte ließ die Lizenzbestimmungen durch, die Du hier oder (aktueller) hier findest. Zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher weiternutzung wird nicht unterschieden, aber wikipedia ist nicht der Urheber des Textes, daher geht das so nicht. --Taxman¿Disk? 12:53, 29. Jan. 2010 (CET)
- Für Deinen Zweck eignet sich die wortwörtliche Übernahme eigentlich nicht so besonders gut. Ich würde Dir raten, die Biografie mit eigenen Woarten anhand der Wikipedia selbst zu schreiben (und dann von Freunden korrekturlesen zu lassen). Da reicht es dann, wenn Du unten z.B. angibst: nach Wikipedia (selbst diese Angabe dürftest Du weglassen). Gruss Port(u*o)s 13:01, 29. Jan. 2010 (CET)
- (BK) Aber mit der Angabe der URL zum Artikel (z.B. "Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Zille") ginge es, oder? - (So verstehe ich zumindest die Sätze "Namensnennung: Um eine Textseite in irgendeiner Form lizenzkonform wiederzuveröffentlichen, musst du die Autoren angeben, entweder 1. durch Angabe des Hyperlinks (sofern möglich) oder der URL auf jede Seite, die weiterverwandt wird, [...]") - Nur damit ichs endlich auch mal kapiere. Joyborg 13:05, 29. Jan. 2010 (CET)
- Hm … Also eigentlich heißt Angabe der Autoren Aufzählung der Autoren … und dann noch den Hinweis auf die CC-Lizenz oder der Abdruck der GFDL … wobei da die erste Variante wahrscheinlich die Methode der Wahl ist ;) 13:50, 29. Jan. 2010 (CET)
- Ich glaube, in so einem Fall kann man pragmatisch in die Grauzone treten. Es geht ja nicht um ein käufliches Buch oder ähnliches. Wenn unter dem Text steht: „Quelle: Artikel Albrecht Dürer bei de.wikipedia.org, Lizenz: CC-by-SA 3.0“ oder so ähnlich, ist die Sache transparent und ehrlich, ohne den Flyer zu sprengen. Nicht ganz lizenzkonform, aber fast. Viel Erfolg mit dem Restaurant! Und kocht anständig! Rainer Z ... 15:16, 29. Jan. 2010 (CET)
- Nicht ganz ist gut ;) Die Artikel unterliegen fast usschließlicch der GFDL, auch wenn was anderes druntersteht. Anhand der Fakten selbst schreiben ist sicher die eleganteste Methode. Nicht nur aus Lizenzgründen. Die reinen Lebensdaten sowie Fakten der Biographie sind übrigens nicht geschützt, das kann jedermann verwenden, wie er Lust hat. --Marcela
17:16, 29. Jan. 2010 (CET)
- Nicht ganz ist gut ;) Die Artikel unterliegen fast usschließlicch der GFDL, auch wenn was anderes druntersteht. Anhand der Fakten selbst schreiben ist sicher die eleganteste Methode. Nicht nur aus Lizenzgründen. Die reinen Lebensdaten sowie Fakten der Biographie sind übrigens nicht geschützt, das kann jedermann verwenden, wie er Lust hat. --Marcela
- Also nee, Rainer, ich respektiere ja deinen Wunsch nach besonders großer Freiheit der Wikipedia-Inhalte, aber hier hat jemand eine urheberrechtliche Frage gestellt. Halb lizenzverletzend ist immer noch lizenzverletzend. Das würde ich never ever jemandem als korrekt verkaufen. Die Rechnung zahlt im Ernstfall er nicht du. Gerade solche Artikel haben oft nur einen oder wenige Hauptautoren, die man über den Toolserver) (hier am Beispiel von Johan Thomas Lundbye, einfach den Namen austauschen) auslesen und problemlos nennen kann. Sooo schwer ist korrektes Nachnutzen nicht. --Martina Nolte Disk. 17:54, 29. Jan. 2010 (CET)
- Mir liegt schon am Urheberrecht, betrifft mich selber. Aber man sollte doch Augenmaß bewahren. Aber es stimmt, man geht ein gewisses Risiko ein, habe ich auch nicht bestritten. Dann eben umformulieren und die Quelle verschweigen, wenn das die bessere Lösung ist. Rainer Z ... 18:48, 29. Jan. 2010 (CET)
- Augenmaß. Im Beispiel oben: Zwei Namen, "Creative Commons 3.0", ein Link ("aus Wikipedia" ist nicht mal nötig). Fertig. --Martina Nolte Disk. 19:21, 29. Jan. 2010 (CET)
- Ihr Lieben, so recht klug bin ich bis jetzt nicht geworden. RainerZ schreibt von Grauzone und Augenmaß, Martina Nolte von Augenmaß und "zwei Namen" (= "Hauptautoren"?). Ich verstehe es vor allem deshalb nicht, weil der oben von Taxman verlinkte und von mir zitierte Absatz aus den Nutzungsbedingungen der Foundation doch ziemlich eindeutig ist. Da steht außerdem: "Als Autor erklärst du dich einverstanden, dass deine Nennung in einer der folgenden Weisen geschieht:
- 1. durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf die Seite, zu der du beigetragen hast,
- 2. durch einen Hyperlink (wenn möglich) oder eine URL auf eine alternative, stabile, frei zugängliche, lizenzkonforme Online-Kopie, welche die Autoren in einer zum ursprünglichen Text gleichwertigen Weise nennt, oder
- 3. durch eine Liste sämtlicher Autoren. Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden."
- Daraus wird, ebenso wie aus dem Absatz "Weiternutzung", deutlich, dass es (nach Meinung der Foundation) diese 3 Alternativen zur lizenzkonformen Weiternutzung gibt. Und die Wahl zwischen den Alternativen liegt offenbar beim Weiternutzer, nicht beim Autor. Oder habe ich den Text nicht richtig gelesen? Ich selbst habe wirklich keine Ahnung von diesen Lizenzfragen, aber dass man selbst hier im Fachfragenforum so unterschiedliche Ratschläge bekommt wundert mich etwas. Sachkundige bzw. verlässliche und für Otto Normalbürger verständliche Information wäre hilfreich - nicht nur für mich, sondern bestimmt auch für den Fragesteller ff. Grüße Joyborg 21:29, 29. Jan. 2010 (CET)
- Meiner Meinung nach kann man Wikipedia momentan nicht lizenzkonform nachnutzen, weil die Wikipedia selbst nicht ordentlich lizensiert ist. --Marcela
22:49, 29. Jan. 2010 (CET)
- Du hast die Meinung der Foundation richtig wiedergegeben, Joyborg. Sie will eine möglichst einfache, unkomplizierte Weiternutzung von Wikipedia-Inhalten sicherstellen, daher die Umstellung von GNU-FDL auf CC-BY-SA, wobei man sich als Autor jetzt beim Hochladen von Texten mit der vereinfachten "Autorennennung" durch Weiternutzer wie von dir zitiert einverstanden erklären muss (in der Box unten steht ausdrücklich: Ich stimme einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben.) Für seit der Umstellung angelegte Artikel kann es also keinen Zweifel geben, dass die Nennung der Wikipedia-URL und der Lizenz ausreicht - schliesslich stimmen wir Autoren dieser Regelung beim Speichern einer Seite zu. Gewisse Autoren, wie Marcela/Ralf oben, sind allerdings der Ansicht, dass die Umstellung älterer Texte, die noch unter der GNU-FDL hochgeladen wurden, auf die CC-BY-SA mit dieser Regelung so nicht angeht, und stehen damit in einem Widerspruch zur Wikimedia Foundation. Gestumblindi 23:06, 29. Jan. 2010 (CET)
- ...Achso... das macht mir einiges klarer (aber dem Fragesteller wohl weniger, der steht jetzt vermutlich etwas hilflos vor diesen Antworten und seinem Flyer.) - Danke trotzdem erstmal, Joyborg 23:32, 29. Jan. 2010 (CET)
- Meiner Meinung nach kann man Wikipedia momentan nicht lizenzkonform nachnutzen, weil die Wikipedia selbst nicht ordentlich lizensiert ist. --Marcela
- Ihr Lieben, so recht klug bin ich bis jetzt nicht geworden. RainerZ schreibt von Grauzone und Augenmaß, Martina Nolte von Augenmaß und "zwei Namen" (= "Hauptautoren"?). Ich verstehe es vor allem deshalb nicht, weil der oben von Taxman verlinkte und von mir zitierte Absatz aus den Nutzungsbedingungen der Foundation doch ziemlich eindeutig ist. Da steht außerdem: "Als Autor erklärst du dich einverstanden, dass deine Nennung in einer der folgenden Weisen geschieht:
- Augenmaß. Im Beispiel oben: Zwei Namen, "Creative Commons 3.0", ein Link ("aus Wikipedia" ist nicht mal nötig). Fertig. --Martina Nolte Disk. 19:21, 29. Jan. 2010 (CET)
- Mir liegt schon am Urheberrecht, betrifft mich selber. Aber man sollte doch Augenmaß bewahren. Aber es stimmt, man geht ein gewisses Risiko ein, habe ich auch nicht bestritten. Dann eben umformulieren und die Quelle verschweigen, wenn das die bessere Lösung ist. Rainer Z ... 18:48, 29. Jan. 2010 (CET)
<-- Richtig, für NEUE Artikel gilt zweifellos die CC-BY-SA. Autoren, die urheberrechtlich relevante Inhalte vorher gespeichert haben, haben aber nicht der CC sondern der GFDL zugestimmt. Wenn auch nur ein einziger davon der Umlizensierung nicht zustimmt, gilt weiterhin (zumindest für diesen Edit) die GFDL. Die Meinungen darüber gehen freilich auseinander. Die Wikipedia-Artikel sind doppelt lizensiert, die GFDL steht aber nicht unter den Artikeln - und das ist schlicht falsch. --Marcela 00:37, 30. Jan. 2010 (CET)
- Die Rechtmäßigkeit der Umlizensierung von GDFL auf CC war von Anfang an umstritten, die zusätzlichen "Nutzungsbedingungen" sind es genauso (für alte UND neue Beiträge). Ein Nachnutzer kann also die rechtliche Grauzone wählen und sich durch Auseinandersetzungen kämpfen oder er will sich sicher sein und erfüllt schlicht die Urheber- und Lizenznennung (samt CC-Link).
- Die CC-Lizenz erleichtert gegenüber der GFDL die Nachnutzung ja schon wesentlich, weil Modifikationen nicht mehr in einer Versionsgeschichte kenntlich gemacht werden müssen und weil der Lizenztext nicht mehr im Wortlaut beigefügt werden muss.
- Für einzig korrekt in den zitierten TOS halte ich: Jede Autorenliste kann um sehr kleine oder irrelevante Beiträge gekürzt werden. Deswegen kann man in dem Tool Contributors die kleinen Änderungen (minors) und die Bots ausblenden (und meiner Auffassung nach auch die ohnehin anonmyen IP-Adressen) und erhält dann eine meist sehr übersichtliche Autorenliste, die auch auf einem Flyer machbar ist. --Martina Nolte Disk. 00:48, 30. Jan. 2010 (CET)
- Über alte Beiträge kann man ja streiten, wie gesagt, aber bei neuen ist die Sache völlig klar. Du erklärst als Urheberin beim Hochladen selbst, dass eine Urhebernennung durch Link auf den Artikel für dich ausreichend ist, das ist Bestandteil der Lizenz, die du für deine Beiträge erteilst. Keine Grauzone, sondern ganz klar. Gestumblindi 02:04, 30. Jan. 2010 (CET)
Nein, man kann über alte Beiträge nicht streiten, denn der Autor hat damals seinen Beitrag unter GNU FDL zur Verfügung gestellt und die Zustimmung, gegen alle CC-Regeln ausnahmsweise eine Urhebernennung via Link zur Wikipedia zuzulassen, nicht gegeben. Wenn die Foundation klar das Recht bricht, ist das für uns nicht relevant. --Historiograf 16:07, 30. Jan. 2010 (CET)
- Wie gut, dass immer der Recht hat, der am lautesten schreit. Als Tipp: Man kann auch noch Großbuchstaben und Ausrufezeichen hinter jedem Buchstaben verwenden, dann haste noch mehr Recht. 82.113.121.248 16:14, 30. Jan. 2010 (CET)
Es werden mal wieder Prinzipien geritten! Oder genauer: Es wird geregelhubert. Grundsätzlich ist das sicher alles kompliziert, umstritten, was weiß ich. Hinter allem steht doch die Idee der Sache, nach der Texte und Bilder möglichst leicht zu nutzen sein sollen, dabei aber die Urheber nicht unter den Tisch fallen dürfen.
Im konkreten Fall geht es um einen dusseligen Flyer für ein Restaurant, der vermutlich nur in der Nachbarschaft umsonst verteilt wird. Es soll unter dem Text die Quelle genannt werden. Das ist doch ganz prima, so soll es sein. Besteht eine reelle Gefahr, dass sich Abmahnananwälte darauf stürzen, weil GFDL und Versionsgeschichte nicht abgedruckt werden? Rainer Z ... 20:32, 30. Jan. 2010 (CET)
- Es geht um die Einhaltung der Lizenz (und damit letztendlich der Gesetze). Man mag von denen halten was man will, aber andere Leute zum Rechtsbruch verleiten ist nicht gut... -- Chaddy · D·B - DÜP 23:19, 30. Jan. 2010 (CET)
- Genau. So einfach ist das. --Martina Nolte Disk. 16:44, 31. Jan. 2010 (CET)
- Neue Artikel, die unter Doppellizenz entstanden, sind absolute Ausnahme, die muß man mit der Lupe suchen. Für 99,XX% der Artikel gilt die GFDL. Und daß die GFDL unter den Artikeln nicht mehr genannt wird, ist einfach nur ein Rechtsbruch, egal was die Foundation wünscht oder nicht. In den USA ist das vielleicht sogar Rechtens, hier in Europa jedoch nicht. --Marcela
23:34, 30. Jan. 2010 (CET)
- Da scheint aber jemand eine Rechenschwäche zu haben. Seit dem Lizenzwechsel im Sommer sind etwas mehr als 100.000 oder fast genau 10% neue Artikel dazu gekommen. Und die Nichtnennung ist kein Rechtsbruch, sondern direkte Folge der Doppellizenz. Die WMF als Betreiber und Nachnutzer der Beiträge darf sich für eine Lizenz entscheiden, Doppellizenz heißt nicht, dass man beide Lizenzen einhalten muss - was wegen des Verbotes der Zusatzklauseln in der GFDL auch gar nicht möglich wäre. 82.113.121.248 14:30, 31. Jan. 2010 (CET)
- Die Autoren nicht zu nennen ist Rechtsbruch und sollte nicht empfohlen werden. Undurchsichtige Abstimmungen mit Zusatzklauseln im Hintergrund und englischsprachige TOS auf irgendwelchen externen Seiten ändern daran gar nichts. --Martina Nolte Disk. 16:44, 31. Jan. 2010 (CET)
- Du hast vielleicht noch nicht bemerkt, dass die Nutzungsbedingungen inzwischen auch in deutscher Sprache verfügbar sind? Sind unten verlinkt... Im übrigen ist es gewiss kein "Rechtsbruch", wenn du als Erstellerin eines Artikels erklärst, dass dir die URL des Artikels als Urhebernennung reicht (und das tust du ausdrücklich mit allem, was du jetzt hier hochlädtst) und die Weiternutzer sich dann auch daran halten. Wie gesagt, zweifelsfrei gilt das natürlich nur für seit der Umstellung neu Dazugekommenes, was aber, wie die IP oben richtig anmerkte, gar nicht so wenig ist. Gestumblindi 16:51, 31. Jan. 2010 (CET)
- Ach so, man soll auch noch regelmäßig nachsehen, in welcher Fassung die TOS derzeit vorliegen?! Pff. Das Ganze hat meiner Einschätzung nach vor keinem deutschen Gericht Bestand. Kann ja gerne jeder seine Privatmeinung behalten, aber ich würde und werde auf dieser strittigen Grundlage keine freizügigen Empfehlungen an andere (und darum geht es hier) aussprechen. --Martina Nolte Disk. 17:08, 31. Jan. 2010 (CET)
- Du hast vielleicht noch nicht bemerkt, dass die Nutzungsbedingungen inzwischen auch in deutscher Sprache verfügbar sind? Sind unten verlinkt... Im übrigen ist es gewiss kein "Rechtsbruch", wenn du als Erstellerin eines Artikels erklärst, dass dir die URL des Artikels als Urhebernennung reicht (und das tust du ausdrücklich mit allem, was du jetzt hier hochlädtst) und die Weiternutzer sich dann auch daran halten. Wie gesagt, zweifelsfrei gilt das natürlich nur für seit der Umstellung neu Dazugekommenes, was aber, wie die IP oben richtig anmerkte, gar nicht so wenig ist. Gestumblindi 16:51, 31. Jan. 2010 (CET)
- Die Autoren nicht zu nennen ist Rechtsbruch und sollte nicht empfohlen werden. Undurchsichtige Abstimmungen mit Zusatzklauseln im Hintergrund und englischsprachige TOS auf irgendwelchen externen Seiten ändern daran gar nichts. --Martina Nolte Disk. 16:44, 31. Jan. 2010 (CET)
- Da scheint aber jemand eine Rechenschwäche zu haben. Seit dem Lizenzwechsel im Sommer sind etwas mehr als 100.000 oder fast genau 10% neue Artikel dazu gekommen. Und die Nichtnennung ist kein Rechtsbruch, sondern direkte Folge der Doppellizenz. Die WMF als Betreiber und Nachnutzer der Beiträge darf sich für eine Lizenz entscheiden, Doppellizenz heißt nicht, dass man beide Lizenzen einhalten muss - was wegen des Verbotes der Zusatzklauseln in der GFDL auch gar nicht möglich wäre. 82.113.121.248 14:30, 31. Jan. 2010 (CET)
Da alle Artikel sowohl unter der GFDL als auch unter der CC-BY-SA stehen kann sich der Weiterverwerter aussuchen ob er sie unter der GFDL oder CC-BY-SA (oder beide "Doppellizenzierung" weiterverwendet. Entsprechend der Formulierung der schwächeren CC-BY-SA reicht ein Link auf den Artikel (Permalink) in der Wikipedia, was der eigentliche Sinn dieser Umstellung war, um die Artikel leichter weiterverwenden zu können. Sollen Weiterverarbeitungen ebenfalls unter der GFDL freigegeben werden (was z.B. innerhalb der WP der Fall ist), dann muss die komplette Versionsgeschichte übernommen werden, da sonst die GFDL nicht einhaltbar ist (Lizenz erlischt). -- 17:20, 31. Jan. 2010 (CET)
- Nein, auch die CC verlangt die Urhebernennung: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de. Und mindestens einen Link auf den Lizenzvertrag. Die Wikipedia muss nicht genannt werden, wenn der Urheber dies nicht als Teil der Urhebernennung vorgegeben hat. Die massenhafte Verlinkung möchte aber die Foundation gerne haben. --Martina Nolte Disk. 17:27, 31. Jan. 2010 (CET) PS: Übrigens stehen unter der Doppellizenz nur die Artikel, die nach der Umlizensierung erstellt wurden. --Martina Nolte Disk. 17:28, 31. Jan. 2010 (CET)
- Letzteres weißt Du nicht. Es ist Deine Meinung und sie mag richtig sein, aber andere sehen das anders. Bis hier ein wirkliches Urteil von einem deutschen / europäischen Gericht gesprochen wurde, weiß das nämlich niemand. -- Yellowcard 17:46, 31. Jan. 2010 (CET)
- Das gilt für alle, die hier diskutieren. Solange strittige Fragen nicht gesichert sind, sollten wir mit Handlungsempfehlungen an Nachnutzer vorsichtig sein. Sonst kann nachher das Geheule wieder groß sein. --Martina Nolte Disk. 18:34, 31. Jan. 2010 (CET)
- Im Lizenztext steht eindeutig, das eine "angemessene Nennung" der Urheber zu erfolgen hat. Ob ein Link auf die Seite der Wikipedia ausreichend und angemessen ist, da man dort die Urheber ja nachlesen kann, dazu bräuchte es wirklich ein Urteil. --
21:17, 31. Jan. 2010 (CET)
- Im Lizenztext steht eindeutig, das eine "angemessene Nennung" der Urheber zu erfolgen hat. Ob ein Link auf die Seite der Wikipedia ausreichend und angemessen ist, da man dort die Urheber ja nachlesen kann, dazu bräuchte es wirklich ein Urteil. --
- Das gilt für alle, die hier diskutieren. Solange strittige Fragen nicht gesichert sind, sollten wir mit Handlungsempfehlungen an Nachnutzer vorsichtig sein. Sonst kann nachher das Geheule wieder groß sein. --Martina Nolte Disk. 18:34, 31. Jan. 2010 (CET)
- Letzteres weißt Du nicht. Es ist Deine Meinung und sie mag richtig sein, aber andere sehen das anders. Bis hier ein wirkliches Urteil von einem deutschen / europäischen Gericht gesprochen wurde, weiß das nämlich niemand. -- Yellowcard 17:46, 31. Jan. 2010 (CET)
Urheberrecht bei geerbten Fotos
Frage wurde von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Urheberrecht bei geerbten Fotos hier her verschoben.--BECK's 19:35, 31. Jan. 2010 (CET)
Ich habe hier eine Unsumme alter Schwarzweiß-Fotos aus Zeiten um dem Zweiten Weltkrieg, die von meinem verstorbenen Vater stammen. Ich konnte sie knapp vor der Müllabfuhr bewahren. Einige davon wären geeignet, frühere Zustände zu dokumentieren. Wie aber handhabe ich beim Upload das Urheberrecht? Erstens weiß ich nicht bei allen Fotos, ob er diese selbst geschossen hat. Bei einigen Fotos weiß ich es aber definitiv. Ich erinnere mich an seine Worte: "Das wird man später sicher noch sehen wollen." Er hat sie also neben seinen eigenen Erinnerungen eindeutig in dokumentatorischer Absicht für einen ihm damals noch unbekannten Personenkreis angefertigt. So freute er sich, dass er diese vor Jahren für eine Dokumentation im Internet diesem geahnten Zweck zur Verfügung stellen konnte. Aufgrund seines Alters hatte er nicht die geringsten Kenntnisse von Computern und war dann sehr erschrocken, als ich für ihn die Webseite durchblätterte und er seinen Namen unter den Bildern las. Er fragte, ob man seinen Namen dort entfernen lassen könnte. In der Dokumentation ist das jetzt als "anonyme Bilderspende" vermerkt.
Nun würde ich die Bilder gern für Wikipedia ebenfalls als "anonyme Bilderspende" zur Vefügung stellen, weil das eindeutig im Sinne meines Vaters gewesen wäre, wenn er dabei nicht identifizierbar ist. Auch durch meinen Nachnamen wären im Zusammenhang mit den Bildinhalten eindeutige Rückschlüsse auf meinen Vater sehr augenfällig. Wie also bekomme ich die Bilder urheberrechtlich einwandfrei nach Wikipedia? Bin ich so etwas wie der Erbe der Bilder und der Urheberrechte? Meine Geschwister sind mit dem Upload auch einverstanden. Was passiert, wenn ein Wikipedianer die oben genannte Internet Dokumentation findet und die Wikipedia Fotos als vermeintlich illegale Kopie daher löschen will? -- 109.250.67.12 18:53, 31. Jan. 2010 (CET)
- Ich habe auf der ursprünglichen Seite (Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Urheberrecht bei geerbten Fotos) geantwortet… Robin (talk’n’judge - DÜP) 19:40, 31. Jan. 2010 (CET)
- Man kann Bilder nur angemeldet hochladen. Du kannst einen frei erfundenen Benutzernamen wählen, der keinerlei Rückschlüsse auf deine Identität zuläßt. Bei größeren Mengen an Bildern empfiehlt sich außerdem der Gebrauch eines Hilfsprogrammes, mit dem man das halbautomatisch machen kann. Es empfiehlt sich außerdem der Upload nach Commons, dann können die Bilder von anderen Projekten und Sprachversionen benutzt werden. Als Erbe der Urheberrechte kannst du die Lizenz der Bilder festlegen und bestimmst, ob sie veröffentlicht werden dürfen. Aus rechtlicher Sicht bist du (und deine Geschwister) jetzt Fotograf der Bilder. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Freigabe an unser Support-Team zu schicken, dann kennen sie jedoch deine Mailadresse. Du könntest auch in der Geschäftsstelle von Wikimedia Deutschland vorbeigehen, einen Stammtisch besuchen oder so - und dort die Bilder übergeben. Der Möglichkeiten gibt es viele. --Marcela
19:46, 31. Jan. 2010 (CET) PS: um wieviele Bilder handelt es sich?
- Das Gesagte gilt allerdings nur für die Bilder, bei denen Du Dir (ausreichend) sicher bist, dass Dein Vater der Urheber ist. Die anderen Bilder können wir hier leider zunächst nicht verwenden. -- Yellowcard 20:15, 31. Jan. 2010 (CET)
Teile eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerkes
Hallo, vor kurzem hat jemand dieses Bild, das einen Teil des Verhüllten Reichstags zeigt in zwei Wikipedia-Artikel eingefügt. Leider fällt das Kunstwerk – wie im Artikel Verhüllter Reichstag eindeutig ersichtlich ist – nicht unter die Panoramafreiheit, allerdings finde ich nirgendwo einen Hinweis, wie es sich mit Teilansichten eines solchen Werkes verhält. Gibt es hier Aussnahmen, oder stellt das Bild eine Urheberrechtsverletzung dar? Danke für eure Antworten! Gruß --Dein Freund der Baum 20:05, 31. Jan. 2010 (CET)
- Das ist gezeigtes Werk, kann eigentlich schnellgelöscht werden. Habe trotzdem erstmal nur DÜP gesetzt. --Marcela
20:10, 31. Jan. 2010 (CET)
- (nach BK) Bild ist URV, da das geschützte Kunstwerk deutlich über das Beiwerk hinausgeht. -- Yellowcard 20:11, 31. Jan. 2010 (CET)
- Siehe Bundesgerichtshof – Urteil vom 24. Januar 2002, Az. I ZR 102/99, Verhüllter Reichstag --Marcela
20:13, 31. Jan. 2010 (CET)
- Ich kenne die Sachlage. Beiwerk kommt aber dennoch in Betracht (aber nicht bei diesem Foto, sondern nur, wenn der Verdeckte Reichstag auf dem Foto marginal und „wegzudenken“ wäre) -- Yellowcard 20:19, 31. Jan. 2010 (CET)
- Bitte noch nicht löschen, ich lade es als Bildzitat nach Wikiversity. --Marcela
20:22, 31. Jan. 2010 (CET)
- Bitte noch nicht löschen, ich lade es als Bildzitat nach Wikiversity. --Marcela
- Ich kenne die Sachlage. Beiwerk kommt aber dennoch in Betracht (aber nicht bei diesem Foto, sondern nur, wenn der Verdeckte Reichstag auf dem Foto marginal und „wegzudenken“ wäre) -- Yellowcard 20:19, 31. Jan. 2010 (CET)
- Siehe Bundesgerichtshof – Urteil vom 24. Januar 2002, Az. I ZR 102/99, Verhüllter Reichstag --Marcela
http://de.wikiversity.org/wiki/Verh%C3%BCllter_Reichstag - hat jemand etwas gegen einen SLA auf das hiesige Bild? --Marcela 21:13, 31. Jan. 2010 (CET)
- Nein, und danke für die Info, dass als Ausnahmen nur Bilder gelten, auf denen das urheberrechtlich geschützte Objekt nur marginal abgebildet ist. Gruß --Dein Freund der Baum 21:16, 31. Jan. 2010 (CET)
Anonymes Werk?
Hallo zusammen, ist Datei:Hanau Neustadt - Wallonische Kirche (Innenraum).png wirklich für uns akzeptabel lizenziert? --Flominator 09:27, 1. Feb. 2010 (CET)
- Wohl kaum. 1940 + 60 Jahre + 70 Jahre pma = 2070 -- ST ○ 09:51, 1. Feb. 2010 (CET)
- Ne reicht sicher nicht. Entweder muss es mindestens 100 Jahre alt sein, oder die Veröffentlichung muss vor 1923 nachgewisen sein. Und beide Varinaten setzen voraus das der Urheber, mit gründlicher Recherche nicht mehr ermitelbar ist. Nichts davon ist hier gegeben. Bobo11 11:42, 1. Feb. 2010 (CET)
Grundsätzliche Frage
Hallo, ich hätte mal eine ganz allgemeine Frage:
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Gegebenheit, dass wir Bilder, die wir von Commons in die Wikipedia einbinden, nicht lizenzkonform behandeln? Wir setzten weder den Namen des Urhebers noch die Lizenz unter das Bild im Artikel. Warum dürfen wir im Gegensatz zu allen anderen, die Bilder von Commons verwenden, hier eine Ausnahme machen? Gruß--Dein Freund der Baum 10:52, 1. Feb. 2010 (CET)
- Au weih, mach das Fass bloß wieder zu! Das gibt hier sonst wieder eine der unendlich öden Debatten und wir drehen uns wie 100 mal zuvor im Kreis. Wir verlassen uns darauf, dass ein Uploader damit einverstanden ist, dass wir die Bilder so nutzen, wie sie schon immer genutzt wurden, nämlich lizenzwidrig. -- ST ○ 10:56, 1. Feb. 2010 (CET)
- Nicht, dass wir Bilder, die hier lokal liegen, anders behandeln würden.... --Guandalug 10:58, 1. Feb. 2010 (CET)
Klick mal auf eine Bild, dann hast du alle Urhegerrechtlichen Invormationen. Das reicht, da wir die urheberrechltich relevanten Daten Lokal vorrätig haben. Das sit eben der Knackpunkt der die meisten vergessen (und genau in dem Punkt die Lizenz verletzen). In unserem System (uns=Wikipedia), ist eben mit dem Befehl Datei:XY.jpg immer die Bildbeschreibungsseite (mit den ganzen Lizenzen) automatisch verlinkt. ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden. Es ist ja auch in Bücher erlaubt am Schluss eine Bildverzeichnugsnachweisz zuführen und erst dort die Lizenzen und Urheber aufzuführen. Wir machen hier das gleiche nur elektonisch. Wichtig ist eben das das ganze nicht getrennt werden kann. Ich muss sicherstellen das zu jedem Bild jederzeit zu 100% der Urheber und die Lizenz richtig zugewisen werden kann, das wie ist nicht so wichtig, sondern eben das ich es kann. -- Bobo11 11:02, 1. Feb. 2010 (CET)
- Zur Klarstellung: Das ist Bobos persönliche Auslegung der Lizenz, keineswegs eine offizielle oder gar rechtlich wasserdichte Annahme (und zumindest die Aussage „ICh kann gar kein Bild ohne Beschreibungsseite einbinden.“ ist falsch). Dass ein Bildnachweis am Ende eines Buches reicht, wenn dort die Lizenz vermerkt ist, vermag ich ebenfalls stark zu bezweifeln. -- Yellowcard 18:18, 1. Feb. 2010 (CET)
- Es ist durchaus fragwürdig, dass ein Bildautor nicht mal in der Versionshistorie eines Artikels auftaucht, obwohl er möglicherweise am meisten zum Artikel beigetragen hat. In der DVD-Version der Wikipedia, in der die Bilder direkt und fest eingebunden waren, ist dann sogar jeglicher Hinweis verschütt gegangen. Nein, das ist weder vernünftig noch sauber. MBxd1 20:31, 1. Feb. 2010 (CET)
- Lasst bitte die DVD-Version von Wikipedia aus solchen Diskusioner raus. Man solte nicht verschieden Medien miteinander mischen. Was in der Onlinie-Version geht und gemacht wird kann auf einen Datenträger nict fuktioneier (jeder fals auf keinem mit begrenztem Platz). In der Onlinie-Version komme ich von jeden Bild mit einem einzigen Klick zu allen, aus urheberrechtliche Sicht, nortwendigen Daten. Bitte erkläre mir mal wer wiso da ein Mangel vorliegen sollte (Mit Gerichturteil bitte, das dies nicht gestattet sei). Es ist ja auch kein Mangel in einem Buch wenn ich nach hinten ins Bildverzeichniss blättern muss um den Urheber eines Fotos herauszufinden. ICh bin auch bei Lizenzen NICHT gezwuingen die Lizenz in einem Buch unmitelbar unter einem Bild abzubilden. Wer das behauptet soll scih bitte mal vor ggericht bemühen, die were in da aber tolle auslachen (sollange im Bildverzeicheniss alles korekt abgehandelt ist). Ihr vergesst schlichtweg das eine Offlinie-Kopie (von der auch ein Bild-Link nicht geht), selber schon urheberrechtlich bedenklich ist weil da die Versiongeschichte eben nicht mitabgespeichert wird. Man kann eine Onlinie-Ezyklopädie mit unserern Lizenezen, auch nur onlinie urheberrechtlich bedenkenlos betreiben. Denn geanu daruf wurde sie ja ausgerichtet. Und onlinie, klapt unsere Verlinkung zur Bildbeschreibungsseite. Also ist die Lizenz eingehalten, da wir die Angaben ja vorrätig halten. Denn die Frage (egal ob beim Urrheber bzw. der Lizenz) lautet schlicht weg; kann der Urheber des Fotos und deren Lizenze festgestellt werden. Und bei der onlinie-Verion von Wikipedia lautet die Antwort auf die Frage Ja, mit einem Klick auf das Bild. Notabene EIN Klick, und auch bei andern onlinie Nutzungen wurde von Gerichten schon festgehalten das EIN Klick kein Hinderniss ist um an notwenidge Infomationen kommen zu können (z.b. AGB, Impressum, Datenschuz usw.). Also werden Gerichte auch hier kein Verstoss gegen Treu und Glauben finden, wenn man nur EIN Klick machen muss, um an alle hier als fehlend bemägelten Informationen zu kommen.
- Aber das Gefühl zuhaben, man könne einfach aus dem Inhalt eien Kopie auf eine DVD zu ziehen, oder ein Buch drucken, ohne das man da irgend etwas anpassen muss weil es ja ein anders Medium ist. Der ist meiner Meinung nach einfach nur dämlich. Also bitte nicht die verschieden Medien mischen jedenes Medium hat seine Vor- und Nachteile, auch wenn es um Lizenzen und deren Darstellung geht. -- Bobo11 22:10, 1. Feb. 2010 (CET)
- Die DVD war ein Angebot von Wikimedia, und deswegen lass ich mir weder verbieten, das hier zu erwähnen, noch lasse ich mir die Mängel dieser DVD unterschieben. Selbstverständlich darf man für Eigengebrauch Kopien von Wikipedia-Texten und/oder Bildern aufbewahren, ohne sich um die Lizenz zu kümmern. Das darf man bei einem Buch ja auch. Nur weiterverbreiten darf man es nicht. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
- Ebensowenig ist es hilfreich, Gerichtsurteile einzufordern. Es wäre schon sehr ungünstig, wenn die Wikipedia gerichtlich zu einer vernünftigen Handhabung gezwungen wäre. Und "Klag doch" ist hier (ebenso wie Deine Bemerkung zur DVD) hier wohl nicht der richtige Umgangston. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
- Die DVD war kein Angebot von Wikimedia, sondern von DirectMedia, einem Berliner Verlag. — Raymond Disk. 19:10, 2. Feb. 2010 (CET)
- Es ist durchaus fragwürdig, dass ein Bildautor nicht mal in der Versionshistorie eines Artikels auftaucht, obwohl er möglicherweise am meisten zum Artikel beigetragen hat. In der DVD-Version der Wikipedia, in der die Bilder direkt und fest eingebunden waren, ist dann sogar jeglicher Hinweis verschütt gegangen. Nein, das ist weder vernünftig noch sauber. MBxd1 20:31, 1. Feb. 2010 (CET)
Viele der von mir hier gestellten Fragen werden hier im Projekt immer wieder - erbittert - und immer - wieder - ohne eindeutiges Ergebnis von Laien (!!) diskutiert. Ich hoffe, dass der WMD mit dem zugesagten Rechtsgutachten für rechtliche Absicherung sorgt. -- Martina Nolte Disk. 22:10, 1. Feb. 2010 (CET)
Die Idee, dass der Urheber zwingend "direkt am Bild" zu nennen wäre, ist, wenn man sich anschaut, was bei Büchern seit Jahrzehnten üblich ist, eine eher exotische. Wenn ihr mal in einer Bibliothek oder in einer Buchhandlung ein typisches aktuelles Sachbuch der reich bebilderten Sorte durchblättert, werdet ihr in den meisten Fällen ein Verzeichnis der Bildurheber (mit Seitenangaben) am Ende des Buches oder eventuell auf der Rückseite des Titelblatts finden, aber keine Urheberangabe am einzelnen Bild. Natürlich kann eine Nennung des Urhebers direkt am Bild je nach Medium auch sinnvoller sein (z.B. in einer Zeitschrift). Wichtig ist natürlich, dass der Urheber die ihm zustehende Zuschreibung erhält - wie genau die nun erfolgt, ist aber dem jeweiligen Medium sinnvoll anzupassen. Im Internet ist ein "Klick aufs Bild" durchaus eine vernünftige, naheliegende Vorgehensweise, um an nähere Informationen zu kommen - Urheber, die hier "Ich will aber direkt unter dem Bild stehen!" teufeln, kann ich persönlich nicht recht verstehen, insbesondere, wenn sie ihre Werke im Namen freien Wissens hochladen. Gestumblindi 01:46, 2. Feb. 2010 (CET)
- Die Autoren des Artikels werden in der Versionshistorie des Artikels genannt, die der eingebundenen Bilder nicht. Das ist durchaus fragwürdig. Die Nennung des Autors direkt beim Bild hingegen wäre noch ein Schritt weiter. MBxd1 13:09, 2. Feb. 2010 (CET)
- Es ist Unfug, die Autoren des Artikels mit den Bildurhebern zu vermischen, also haben letztere nichts in der Versionsgeschichte der Artikel zu suchen.
- Die Lizenzen fordern eine angemessene Nennung des Urhebers. Ich halte es auf jeden Fall für angemessen, wenn man einen einzigen Klick zusätzlich machen muss, um an den Urheber zu kommen. Das ist nicht mehr Aufwand als bei Artikeln (da müsste man sonst die Urheber auch direkt unterhalb des Artikels nennen und nicht einen Klick entfernt in der History...). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:17, 2. Feb. 2010 (CET)
Zur rechtlichen Frage sind ja alle Auffassung hinlänglich dargestellt, deshalb nur eins zu Gestumblindis Beitrag: Freies Wissen und Freie Lizenzen beinhalten freien Zugang und kostenfreie Nutzbarkeit durch jedermann, bei uns ausgeweitet auf die freizügigste Nutzung, nämlich auch für kommerzielle Zwecke (die woanders gängigen non-commercial-Lizenzen wären ja durchaus auch freie Lizenzen im Sinne des Freien Wissens). Einzige Gegenleistung für diese sehr weitreichende Rechtevergabe ist 1. die Weiterverbreitung der Freien Lizenz und 2. die Nennung der Urheber. Ich meinerseits verstehe diejenigen nicht, die diesen kleinen Anspruch verteufeln und stoisch behaupten, die zwei einfachsten Lizenzbedingungen („nenne Urheber und Lizenz“) stünden gegen den Geist Freien Wissens. Ein grober Logikfehler und eine freche Unterstellung, die vielleicht dazu dienen soll, Andersdenkende moralisch abzuwerten und mundtot zu machen. --Martina Nolte Disk. 18:36, 2. Feb. 2010 (CET)
- Ich kann nicht erkennen, dass Gestumblindi und andere hier Diskutierende diesen „kleinen Anspruch verteufeln“ oder Andersdenkende moralisch abwerten. Sie sind lediglich, wie ich auch, der Auffassung, dass ein kleiner Klick ausreicht, um den Anspruch zu erfüllen: Urheber- und Lizenznennung. — Raymond Disk. 19:10, 2. Feb. 2010 (CET)
- Urheber- und Lizenznennung verstoßen nicht gegen den Geist freien Wissens. Was dagegen sehr wohl dagegen verstößt, sind Lizenzen, die eine Urhebernennung derart aufwändig machen, dass eine Weitergabe freien Wissens nur unter großem Aufwand erfolgen kann (siehe GFDL 1.2 u.ä.). Die CC-Lizenz ist keine solche Lizenz, weil sie eben erlaubt, eine dem Medium angemessene Form der Urhebernennung zu wählen. Und was wir machen, ist IMHO durchaus dem Medium angemessen, somit gibt es keinen Grund, Urheber direkt unter dem Bild zu nennen. Zur Definition freien Wissens: Die findet sich auf freedomdefined.org und schließt sehr wohl die kommerzielle Nutzung mit ein. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 19:39, 2. Feb. 2010 (CET)
Nolte hat wie häufig völlig Recht. Es geht hier lediglich um Bequemlichkeit, da andere Wikipedias zeigen, dass die Nennung des Fotografen beim Bild durchaus machbar ist und da auch nicht die Wikipedia untergeht. Nicht alles, was zweckmäßig ist, ist auch rechtmäßig. Und Rechtsanwaltskanzleien, die für Wikmiedia Deutschland e.V. arbeiten und sich als Spezialisten für freie Lizenzen aufspielen, glaube ich NICHTS mehr. Ich hoffe, es wird irgendwann eine gerichtliche Klärung geben. Vor dem LG Düsseldorf bin ich ja aus rein formalen Gründen unterlegen und durfte 1300 Euro Anwaltskosten an die Gegenseite löhnen. --FrobenChristoph 15:04, 3. Feb. 2010 (CET)
- Raymond hat es schon gesagt: es liegt mir fern, "nenne Urheber und Lizenz" verteufeln zu wollen oder gar zu behaupten, diese Bedingungen "stünden gegen den Geist Freien Wissens" - auch wenn ich persönlich mich dazu entschieden habe, für meine Bilder auf jegliche Bedingungen zu verzichten (CC-Zero). Es ist selbstverständlich vollkommen legitim, wenn man als Urheber genannt sein möchte, und genau das habe ich oben auch geschrieben: "Wichtig ist natürlich, dass der Urheber die ihm zustehende Zuschreibung erhält" - da möchte ich den Vorwurf der "frechen Unterstellung" von Martina Nolte nun wirklich nicht auf mir sitzen lassen, sondern könnte ihn vielmehr selbst erheben. Ein Klick auf ein Bild, um an die Urhebernennung zu kommen, ist gleichermassen vereinbar mit dem Geist freien Wissens, wie es der Klick auf die Versionsgeschichte des Artikels für die Texturheber ist, und darüber hinaus im Medium WWW eine intuitive, naheliegende Vorgehensweise. Nicht den Wunsch nach Urhebernennung sehe ich als problematisch an, wenn man eigene Werke im Namen freien Wissens in ein Projekt wie unseres hochlädt - aber starre, unflexible Bedingungen, die eine dem jeweiligen Medium angepasste Form der Nennung behindern. Gestumblindi 22:49, 3. Feb. 2010 (CET)
Sind zwei Sätze im Text bereits URV?
Die IP ist ja bekannt: (JEW)-Artikel: Riesenstein_(Zirzow). Ob es sich um URV handelt sollte durch Experten geklärt werden zumindest sind die letzten Sätze wortwörtlich von hier: [2]. --Wuselwurm 11:22, 1. Feb. 2010 (CET)
- Die letzten beiden Sätze des Artikels (von „Das markanteste Attribut“ bis „getroffen wurde“) weisen meiner Meinung nach keine Schöpfungshöhe auf und sind daher nicht geschützt (=> keine URV), da sie sehr einfach gehalten sind und nur Fakten darstellen (welche widerum nicht geschützt sein können). Gruß -- Yellowcard 18:21, 1. Feb. 2010 (CET)
- Danke Yellowcard, Sätze mit Fakten können also 1:1 kopiert übernommen werden. Gruß --Wuselwurm 09:17, 2. Feb. 2010 (CET)
- Sollten wir das nicht irgendwo fixieren? --Flominator 09:26, 2. Feb. 2010 (CET)
- Bloss nicht irgendwo fixieren, weils nicht stimmt (und weil das Yellowcard auch überhaupt nicht gesagt hat). Port(u*o)s 09:28, 2. Feb. 2010 (CET)
- Eigene Formulierungen sind unbedingt erwünscht. --tsor 09:39, 2. Feb. 2010 (CET)
- Sollten wir das nicht irgendwo fixieren? --Flominator 09:26, 2. Feb. 2010 (CET)
- Danke Yellowcard, Sätze mit Fakten können also 1:1 kopiert übernommen werden. Gruß --Wuselwurm 09:17, 2. Feb. 2010 (CET)
- Nach Möglichkeit sinde immer eigene Formulierungen benützen. Was aber eben nicht heist das ich mir deswegen eine Knoten in die Fingerschreiben muss. Sätze wie Angela Merkel ist die erste deutsche Bundeskanzlerin, müssen nicht zwingend umgeschrieben werden, nur weil irgenwo anders der genau gleiche Wortlaut schon mal benutz wurde. Wenn es aber Möglich ist, wie beim Beispiel hier Die erste deutsche Bundeskanzlerein ist Angela Merkel, sollte man das. Die im Satz enthaltenen Fakten sind nicht schützbar, aber deren Formulierung. Wobei diese Möglichkeiten eben durch die Rechtschreibung endlich sind. Deswegen sind sie und nur in der Summe schützbar sind und nicht als Einzelaussage. Also ist es immer eine Einzefallendscheidung, also jedesmal ein abwägen ob Textgleichheit unproblematisch (Kein handlungsbedarf), Textplagiat (Umschreiben und gut ist), oder Urheberrechtsverletzung (Löschen un neu schreiben) ist. Dabei ist natürich das Verhältniss der Textgleichheit und deren Verteilung im Text, im Vergleich zum Original ausschlaggebend. Allerdings wird dir hier niemand eine Freibrief auststellen, zum einstellen von textgleiche Sätze. Bobo11 10:07, 2. Feb. 2010 (CET)
Darf man vielleicht mal wieder auf WP:TP verweisen. Da ist alles fixiert, was man wissen muss. Und es kommt immer auf den Einzelfall an, also kann mans nicht in eine Regel fassen --FrobenChristoph 14:57, 3. Feb. 2010 (CET)
- Hallo FrobenChristoph, genau deshalb Wikipedia:TP#Im_Zweifel:_Experten_fragen.21 wurde wohl die Frage ganz oben auch zum Artikel gestellt weil es so in WP:TP steht. Nur konnte der Benutzer auch nicht direkt erkennen wer nun Experte ist. Scheint aber nun geklärt zu sein solche Kopien sind wohl doch erlaubt. --Elab 15:11, 3. Feb. 2010 (CET)
Hallo, bei meinem o.a. Foto soll es Probleme geben, weil es in Belgien keine "Panoramafreiheit" gibt. Ich kenne mich mit dem URV leider gar nicht aus - sollte ich was tun? Danke und Gruß, Deirdre 15:20, 1. Feb. 2010 (CET)
- Es gibt erst dann Probleme, wenn du das Bild nach Commons hochladen möchtest ;) Keine Panik, kein Grund, irgendwas zu unternehmen. --Marcela
15:27, 1. Feb. 2010 (CET)
- Hier gilt DACH-Recht und dementsprechend Panoramafreiheit, also ist das Bild hier problemlos. Probleme gibt´s nur, wenn du, wie Ralf bereits schrieb, das Bild nach Commons laden möchtest oder belgische
rStaatsbürgerin bist (im letzteren Fall gibt´s aber nur für dich persönlich Probleme, da könnte eine Socke helfen). -- Chaddy · D·B - DÜP 15:35, 1. Feb. 2010 (CET)
Ich bin Deutsche, also kein Problem. Danke für die schnelle Auskunft! Gruß, Deirdre 15:38, 1. Feb. 2010 (CET)
Was ist hier zu tun? Der Autor fügt hier eine Handlung ein. Sie fliegt hier raus, falsche Verfilmung und abgeschrieben. Was macht der Autor? Er baut hier die nächste Handlung ein. Und die finde ich bei Weltbild hier. Umfangreiche Versionslöschungsaktion? URV-Babberl? Nur für die Handlung oder für den ganzen Text? --MannMaus 16:54, 1. Feb. 2010 (CET) P.S.: Ich hab die Handlung erstmal rausgenommen. --MannMaus 17:00, 1. Feb. 2010 (CET)
- Solange die Urheberrechtsverletzung nicht mehr in der aktuellen Version des Artikels vorhanden ist, ist der URV-Baustein nicht notwendig. Auf jeden Fall müssen die Versionen, die die Urheberechtsverletzung enthalten, gelöscht werden (=> Versionslöschung, bitte einen Admin konsultieren). Bei den Handlungsbeschreibungen handelt es sich übrigens um geschützte Texte. -- Yellowcard 18:24, 1. Feb. 2010 (CET)
- Hab ich so gemacht, auch wenn der Autor meint, er hat verändert. (Mir war das zu ähnlich.) Danke! --MannMaus 19:53, 1. Feb. 2010 (CET)
Hallo URVler, es geht um ein Foto eines psychologischen Testes, der aus den 50er Jahren stammt. Da Produkte wohl photographiert werden können dachte ich es sei eigentlich kein Problem. Wie sieht es denn damit aus? Gruß -- Widescreen ® 18:03, 1. Feb. 2010 (CET)
- Moin!
- „Hallo URVler“ – das ist fast schon ein PA ;-) Zur Sache: Nur weil das fotografiert werden kann, heißt das nicht, daß das keinen urhebrrechtlichen Schutz genießt. In diesem Fall dürften die Muster jedoch nicht die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um urhebrrechtlich geschützt zu sein, und deshalb sind sie IMHO ok.
- Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:19, 1. Feb. 2010 (CET)
- PS: Eine Lizenz mußt Du dennoch angeben. Schau einfach mal hier. Am einfachsten ist es hierzu, einfach
{{Bild-GFDL-Neu}} {{Bild-CC-by-sa/3.0/de}} {{Bild-CC-by-sa/3.0}}
auf die Dateibeschreibungsseite zu schreiben (→ GFDL und Creative Commons). Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:22, 1. Feb. 2010 (CET)- Keine Schöpfungshöhe, Bild beschneiden und anschließend {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} setzen (und bitte nicht die Lizenzbausteine wie von Ireas vorgeschlagen. Das wäre im extremsten Fall eine Schutzrechtsberühmung, wie erst zuletzt noch in Historiografs Archive-Artikel dargelegt. ;)) Gruß -- Yellowcard 18:27, 1. Feb. 2010 (CET)
- Aber die Orgiginaldatei (nicht zugeschnitten) ist doch durchaus nicht per se gemeinfrei, oder? Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:31, 1. Feb. 2010 (CET)
- Ähm?! Was? Beschneiden? Soll die Datei noch bearbeitet werden? Und dann die ganzen Lizenzen rein? -- Widescreen ® 18:35, 1. Feb. 2010 (CET)
- Aber die Orgiginaldatei (nicht zugeschnitten) ist doch durchaus nicht per se gemeinfrei, oder? Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:31, 1. Feb. 2010 (CET)
- Keine Schöpfungshöhe, Bild beschneiden und anschließend {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} setzen (und bitte nicht die Lizenzbausteine wie von Ireas vorgeschlagen. Das wäre im extremsten Fall eine Schutzrechtsberühmung, wie erst zuletzt noch in Historiografs Archive-Artikel dargelegt. ;)) Gruß -- Yellowcard 18:27, 1. Feb. 2010 (CET)
- PS: Eine Lizenz mußt Du dennoch angeben. Schau einfach mal hier. Am einfachsten ist es hierzu, einfach
Nach Schweizer Recht ist das Foto nicht geschützt, nach deutschem Recht ja (eindeutig 3D). Nochmal genauer hingeguckt... das ist eine 2D-Kopie. --Marcela 18:37, 1. Feb. 2010 (CET)
- @Widescreen: soll ich es bearbeiten und umlizensieren? --Marcela
18:39, 1. Feb. 2010 (CET)
- Ralf: Ich hab schon … Du darfst aber gerne nochmal drüberbügeln, ich bin da noch relativ unerfahren. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:42, 1. Feb. 2010 (CET)
- Ah, ihr könnt Gedanken lesen! Vielen Dank. Super. Die URVler sind echt weiter zu empfehlen! -- Widescreen ® 18:43, 1. Feb. 2010 (CET)
- Ich habs mal noch etwas entgraut. --Marcela
18:47, 1. Feb. 2010 (CET)
- Das ist ja ein Service hier! Wie früher ;-). -- Widescreen ® 18:48, 1. Feb. 2010 (CET)
- Jaja, früher (TM) war alles besser ;) --Marcela
19:04, 1. Feb. 2010 (CET)
- Jaja, früher (TM) war alles besser ;) --Marcela
- Das ist ja ein Service hier! Wie früher ;-). -- Widescreen ® 18:48, 1. Feb. 2010 (CET)
- Ich habs mal noch etwas entgraut. --Marcela
- Ah, ihr könnt Gedanken lesen! Vielen Dank. Super. Die URVler sind echt weiter zu empfehlen! -- Widescreen ® 18:43, 1. Feb. 2010 (CET)
- Ralf: Ich hab schon … Du darfst aber gerne nochmal drüberbügeln, ich bin da noch relativ unerfahren. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:42, 1. Feb. 2010 (CET)
Bitte einmal dort vorbeischauen und Rechtslage beurteilen, dankeschön. :-) -- Yellowcard 23:00, 1. Feb. 2010 (CET)
Kopie eigener Artikel auf Homepage
Moin,
wurde bestimmt schon zig mal gefragt, aber ich bin jetzt ehrlich zu faul, mich durch das Archiv zu wühlen ... Wenn ich einziger Autor eines Wikipedia-Artikels bin, darf ich diesen dann ohne Quellenangabe auch auf anderen Seiten (z.B. meiner Homepage) veröffentlichen?
Grüße,
--MuWi 22:44, 3. Feb. 2010 (CET)
- Ja, das darfst du. Du bist der Urheber, du hast die Rechte - der einzige, der dich verklagen könnte, bist du selbst ;-). Aber: vielleicht wäre ein Hinweis trotzdem sinnvoll (also z.B. darauf, dass du diesen Text auch unter dem Nutzernamen MuWi in der Wikipedia veröffentlicht und ihn damit unter die CC-BY-SA und GNU-FDL gestellt hast) - sonst könnten hier Leute meinen, der Wikipedia-Artikel verletze deine Urheberrechte (sei also als sogenannte "URV" von deiner Homepage übernommen worden) und ihn daher löschen wollen. Oder du hättest den Text unter Verstoss gegen die Lizenzbedingungen aus der Wikipedia übernommen. Gestumblindi 23:00, 3. Feb. 2010 (CET)
- „der einzige, der dich verklagen könnte, bist du selbst“ ... werde ich tun *g* Danke für die rasche Antwort. Grüße, --MuWi 10:44, 4. Feb. 2010 (CET)
Reicht das als Dokumentation einer Textspende?
Deutscher Künstlerbund und Diskussion:Deutscher Künstlerbund. Jeweils mit Versionsgeschichte, isnbesondere dieser Diff - Reicht uns das als Dokumentation einer Textspende oder schreibt jemand von uns nochmal eine kleine nette E-Mail und lässt das an das Support Team bestätigen? --h-stt !? 23:14, 3. Feb. 2010 (CET)
In der englischen Wikipedia hab ich dieses Bild gefunden. Kann man es zu Commons oder hierher verschieben? Die derzeitige Version ist ziemlich schlecht. -- AlofokMLUVIT! 20:37, 4. Feb. 2010 (CET)
- Vielleicht ist nach §134 Satz 2 UrhG irgendwas zu machen, dafür müsste aber mal ein Experte die Urheberrechtssituation dieser Veröffentlichung zur Zeit um 1945 eruieren. -- Yellowcard 20:55, 4. Feb. 2010 (CET)
- Meines Wissens haben die Nazis eine Veränderung des UrhG zwar propagiert aber nie umgesetzt? Großes Kleinzitat nach § 51 UrhG ist auf Wikiversity zulässig, hier aber nicht. --Marcela
21:03, 4. Feb. 2010 (CET)
- rofl @ "großes Kleinzitat"--goiken 21:37, 4. Feb. 2010 (CET)
- Und die Herausgaben des Völkischen Beobachters waren auch nicht aus anderen Gründen gemeinfrei (als Parteiorgan der NSDAP vllt. eine Art Amtliches Werk?)? Wer ist denn de facto jetzt Rechtsinhaber, wenn die NSDAP als verfassungsfeindliche Organisation verboten ist? -- Yellowcard 21:25, 4. Feb. 2010 (CET)
- Meines Wissens haben die Nazis eine Veränderung des UrhG zwar propagiert aber nie umgesetzt? Großes Kleinzitat nach § 51 UrhG ist auf Wikiversity zulässig, hier aber nicht. --Marcela
- Der Völkische Beobachter ist im (aufgelösten) Eher-Verlag erschienen, die einzelnen Artikel waren nicht mit Namen gekennzeichnet, daher gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren seit Erscheinen. Für eine Ausgabe von 1945 müssen wir also noch bis zum 1. Januar 2016 warten. So entschieden: LG München I, Urteil vom 25.03.2009 - Az. 21 O 1425/09 - „Zeitungszeugen“ --h-stt !? 21:59, 4. Feb. 2010 (CET)
Lizenz bei Datei:Panorama Wuerzburg.jpg
Hallo Wikipedianer,
ich bin der ehemalige Würzburg, der wegen eines "Fakeartikels" gelöscht wurde. Mein Bild "Datei:Panorama Wuerzburg.jpg" steht immer noch im Artikel Würzburg. Da ich Wikipedia wegen meiner Löschung nicht weiter unterstützen will, bestehe ich darauf, dass die Lizent verändert wird. Ich möchte das Bild nicht löschen, da es doch recht schön ist und die Besucher einen guten EIndruck von Würzburg bekommen. Doch ich möchte eine Lizent, dass das Bild nicht frei verwendet werden darf, sondern entweder gar nicht, oder nur mit der Quelle meiner Website "würzburg-panorama.de".
Wie ist das möglich?
-- 91.10.221.163 15:11, 5. Feb. 2010 (CET)
- Eigentlich gar nicht. Du hast die Datei unter einer bestimmten Lizenz veröffentlicht, und diese kannst Du nicht einfach so wieder zurückziehen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 15:17, 5. Feb. 2010 (CET)
- Es verbietet dir aber niemand auf der Beschreibungsseite deine Webseite zu vermerken. Dazu solltest du kurzzeit entsperrt werden.--134.2.3.103 15:42, 5. Feb. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe?
Erreicht diese schlichte Abbildung eines Oberleitungsbus-Schleifkohleneinsatzes Schöpfungshöhe: http://www.obus-es.de/images/Schleifkohle_S_E_.jpg ? Oder kann sie frei verwendet werden (mit entsprechender Quellenangabe natürlich)? Danke schonmal Firobuz 18:02, 5. Feb. 2010 (CET)--
- Ich habe das mal gedreht, zugeschnitten und hochgeladen. Ist zwar keine hohe Qualität, dürfte aber rechtlich ok sein. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:11, 5. Feb. 2010 (CET)
- Danke Dir für die prompte Hilfe, hab das Bild auch schon verwendet: Oberleitungsbus#Stromabnehmer! MfG, Firobuz 18:25, 5. Feb. 2010 (CET)--
- Warum sollte das "rechtlich ok sein"? Bitte Genehmigung besorgen, sonst wird's gelöscht. --A.Hellwig 18:29, 5. Feb. 2010 (CET)
- Das muss leider schnellgelöscht werden, da es sich um ein Lichtbild handelt. Eine Zeichnung wäre in Ordnung, aber bei Fotos gilt eine Sonderregelung des Urheberrechts. Ich habe das Bild aus dem Artikel rausgenommen und zur Löschung markiert. --h-stt !? 18:30, 5. Feb. 2010 (CET)
- Hmm, mag sein. Aber dann hättest du ja wenigstens die anderen Änderungen von mir belassen können *grummel* Firobuz 18:35, 5. Feb. 2010 (CET)--
- Bitte lies Wikipedia:Bildrechte. Einmal haben wir die Reproduktion einer zweidimensionalen Grafik, wobei die Grafik keine Schöpfungshöhe aufweist. Die Reproduktion einer flachen Vorlage erzeugt kein neues Urheberrecht, die Grafik ist nicht schutzfähig. Daher ist das in Ordnung. Im anderen Fall haben wir ein Foto eines dreidimensionalen Gegenstandes. Dieses Foto ist immer zumindest ein Lichtbild und daher geschützt. --h-stt !? 18:48, 5. Feb. 2010 (CET)
- Ireas, ich will ja nichts sagen, aber als DÜPer solltest du das eigentlich wissen... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:50, 5. Feb. 2010 (CET)
- Ich würde das aufgeschlagene Buch durchaus dreidimensional nennen. Das Grundprinzip ist mir aber sehr wohl klar; von meiner Seite aus erledigt. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 18:52, 5. Feb. 2010 (CET)
Hochladen einer PDF-Datei
ich möchte eine historische Landkarte, die ca. 1910 erstllt wurde und dern Hrkunft ich nicht kenne, als PDF-Datei in einem Artikel einstellen. Wie gehe ich vor und was muss ich beachten??(nicht signierter Beitrag von Peberhardt (Diskussion | Beiträge) 19:08, 5. Feb. 2010 (CET))
Du solltest umfassend recherchieren, ob der Urheber der Karte bekannt ist und deine Recherchen nach Möglichkeit dokumentieren (angefragt bei ...). Dann darfst du wiederkommen, n-100 gilt inzwischen für 1910 --134.130.68.65 20:08, 5. Feb. 2010 (CET)
"Passphoto" ohne Autorennennung
Hallo ein umfangreiche Sammlung von Bildern von Ewald Wassiljewitsch Iljenkow (1924-1979) befindet sich unter http://caute.net.ru/ilyenkov/eng/fgall.htm, dort werden keine Angaben zu Lizenzen und Bildautoren gemacht, so daß man von Copyright auf die Bilder ausgehen muß. Das Bild http://www.marxists.org/glossary/people/i/pics/ilyenkov.jpg hingegen habe ich nicht unter den Bildern auf caute.net.ru gefunden.
Es dürfte eine Nachkriegsaufnahme sein, also jünger als 70 Jahre. Das Bild steht wie alles andere auf marxists.org auch dort unter creative commons Attribution-ShareAlike 2.0, siehe http://www.marxists.org/admin/legal/cc/by-sa.htm. Allerding wird der Autorenname des Bildes ilyenkov.jpg auf marxists. org nicht genannt. Besitzt ilyenkov.jpg "Schöpfungshöhe", oder läßt es sich auch ohne Kenntnis des Autorennamens hochladen? --Rosenkohl 20:25, 5. Feb. 2010 (CET)