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Grafschaft Schaunberg

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Die Grafschaft Schaunberg zwischen Bayern und Österreich, 1378

Schaunberg war der Name einer Grafschaft im (Erz-)Herzogtum Österreich ob der Enns im Hausruckviertel, wo auch die gleichnamige Burgruine (auch: Schaunburg) in Hartkirchen steht.

Die Schaunberger, die vermutlich von den hochfreien Herren von Julbach (am Inn) ab­stammten, erhielten von Kaiser Friedrich Barbarossa Mitte des 12. Jahrhunderts die Maut zu Aschach an der Donau als einträgliches Reichslehen und schon wenige Jahre später errichtete Heinri­cus de Scovenberch (so urkundlich 1160) unweit von Aschach eine Burg, die namengebender Mittelpunkt des Territoriums wurde, das die Schaunberger besonders mit Hilfe von Hochgerichtsbarkeit, Vogtei (etwa über das Zisterzienserkloster Wilhering) und Kirchenpatronat im Laufe des 13. Jahrhunderts im Wesentlichen zwischen Kürnberg und Sauwald sowie Donau und Hausruck schufen. Die bereits 1316 urkundlich Grafen genannten Schaunberger sprachen von diesem Territorium als „terra no­stra"; es war eine Grafschaft mit eigenem Land­recht und Son­derstellung im Herzogtum Österreich ob der Enns. Die Stadt Eferding, welche die Schaunberger 1367 vom Bischof von Passau kauften, nahm unter ihrer Herrschaft bedeutenden Aufschwung.

1380 beschloss Herzog Albrecht III. von Österreich, dem Streben der Schaunberger nach einem unabhängigen Land ein Ende zu setzen. In der „Schaun­berger Fehde" (1380-1390) besetzte er alle ihre Donau­burgen und auch die Stadt Eferding; die Burg Schaunberg bela­gerte er allerdings vergeblich. Heinrich von Schaunberg musste sich unterwerfen und sei­ne Besitzungen von Österreich zu Lehen nehmen. Diese Niederlage wurde mit einer Rei­he von Verträgen, unter anderen dem Schiedsspruch vom 28. Februar 1383 durch ein Gericht von Reichsfürsten, besiegelt. 1388 fühlte sich Graf Heinrich jedoch wieder stark genug, um sich gegen Habsburg aufzulehnen; nach wechselnden Erfolgen unterwarf er sich schließ­lich und musste 1390 dem Herzog end­gültig Urfehde schwören.

Die Schaunberger konnten noch etwa ein Jahrhundert lang eine gewisse Sonderstellung be­haupten. Unter anderem war Friedrich V. von Schaunberg von 1489−1494 Salzburger Erzbischof. Erst unter den Kaisern Friedrich III. und Maximilian I. gelang es den Habsburgern, die schaun­bergischen Sonderrechte endgültig zu beschneiden; 1548 verloren die in der Reformation lutherisch gewordenen Schaunberger ihre Reichs­standschaft, 1559 starben sie mit Graf Wolfgang von Schaunberg aus und wurden über dessen Schwester Anna von den Starhembergern beerbt.

Von der Grafschaft der Schaunberger leitet sich auch der Begriff Landl ab, der bis ins 18. Jahrhundert die Bezeichnung für das heutige Hausruckviertel war.

Literatur

  • O. Hageneder, Die Grafschaft Schaunberg, Mitt. d. Oberösterr. Landesarchivs 5, 1957;
  • S. Haider, Schaunberg, Lexikon des Mittelalters 7, 1995;
  • G. Taddey (Hrsg.), Lexi­kon der deutschen Geschichte bis 1945, 3. Aufl. 1998;
  • G. Köbler, Histo­risches Lexikon der deut­schen Länder, 7. Aufl. 2007