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Dachauer Prozesse

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Die Dachauer Prozesse waren eine Serie von amerikanischen Militärgerichtsprozessen gegen deutsche Kriegsverbrecher, die in den Jahren 1945 bis 1948 auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Dachau stattfanden.

Vorgeschichte

Das Konzentrationslager Dachau wurde am 29. April 1945 von der US-Armee befreit. Zu dieser Zeit lebten noch um 32.000 Häftlinge im Lager, darunter auch viele, die von der SS aus anderen Lagern nach Dachau verlegt worden waren, als sich die Truppen der Alliierten den Lagern näherten.

Die von den Amerikanern angetroffenen Häftlinge waren zum Teil in einem extrem schlechten Gesundheitszustand. Außerdem fanden die Befreier eine große Zahl Leichen verstorbener oder ermorderter Häftlinge vor. Diese Eindrücke der Befreier mögen auch bei den folgenden Prozessen eine Rolle gespielt haben.

Noch im Jahre 1945 begann die Prozessserie. Verhandelt wurde gegen Wachmannschaften und Kommandanten von Konzentratioslagern, gegen Militärs und Zivilisten, denen die Ermordung abgeschossener oder notgelandeter alliierter Flieger vorgeworfen wurde, und gegen die Beschuldigten des Malmedy-Massakers.

KZ-Prozesse

Die Amerikaner führten in Dachau Prozesse gegen die Mannschaften der KZs Dachau, Mauthausen, Flossenbürg, Buchenwald, Mühldorf und Nordhausen durch.

Der erste Prozess richtete sich gegen die Mannschaft des KZ Dachau und dauerte vom 5. November bis zum 13. Dezember 1945. Die Liste der Angeklagten reichte vom zeitweiligen Lagerkommandanten Martin Gottfried Weiss, Johann Baptist Eichelsdorfer bis zu drei Funktionshäftlingen. Von 40 Angeklagten wurden 36, also 90 %, zum Tode verurteilt. Von den Verurteilten wurden 28 am 28. und 29. Mai 1946 im Gefängnis Landsberg am Lech gehängt.

In den folgenden KZ-Prozessen lag der Anteil der zum Tode Verurteilten niedriger.

Verurteilte

Fliegerprozesse

Da so genannte Fliegerprozesse nicht nur in Dachau, sondern auch an anderen Orten stattfanden, wird hier auf den gesonderten Artikel verwiesen.

Malmedy-Prozess

Auch zum Malmedy-Prozess wird auf den gesonderten Artikel verwiesen.

Propaganda

Schon während der Prozesse wurde behauptet, die Angeklagten seien durch Folter zu Aussagen und Geständnissen gezwungen worden. Derartige Anschuldigungen, die ähnlich auch gegen andere Kriegsverbrecherprozesse erhoben wurden, finden sich von rechsextremer und revisionistischer Seite bis heute.