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Gehörschutz

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Als Gehörschutz werden alle Arten von Schutzeinrichtungen bzw. Schutzausrüstung bezeichnet, die das Gehör vor Schaden, hauptsächlich vor zu lauten Geräuschen, schützen.

Kapselgehörschutz
Ohrstöpsel

Wenn der Gehörschutz nicht dauernd gebraucht wird (z.B. im Gebäudebau), verwendet man meisten einen Kapselgehörschutz. Dabei handelt es sich um Kopfhörerähnliche Kapseln, die leicht und jederzeit angelegt und wieder abgenommen werden können und den Vorteil bieten, daß sie das Gehör außer vor Geräuschen auch vor Staub und anderen Fremdkörpern schützen. Das Ohr wird bei derartiger Ausrüstung komplett von einer Hartplastikschale umschlossen, die an der Berührungsstelle gepolstert und ansonsten mit schalldämmendem und polsterndem Schaumstoff ausgekleidet ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, Lautsprecher einzubauen, sodass Anweisungen und andere Mitteilungen trotz Gehörschutz und Außengeräuschen problemlos verstanden werden können, zum Austausch von Nachrichten ist oft zusätzlich ein Mikrofon angebaut.

Im Privatbereich oder bei dauerhafterer Lärmbelastung (z.B. bei Konzerten) werden Gehörschutzstöpsel (Ohrstöpsel, Ohrenstöpsel) verwendet: Dabei gibt es Ausführungen als wachsartige Kugeln, aus Schaumstoff oder aus Kunststoff. Die Wachskugeln werden durch Kneten weich gemacht und dann direkt in den Gehörgang gesteckt, wo sie sich anpassen und effektiv Schallwellen von Eindringen ins Ohr abhalten. Schaumstoffstöpsel werden zunächst zusammengerollt und dann in den Gehörgang eingeführt, wo sie sich ausdehnen können. Die Kunststoffstöpsel sind fertig geformt und müssen nur in den Gehörgang eingeführt werden. Ohrstöpsel gibt auch in Form individuell angepasster Kunststoffteile (Otoplastiken), die nach einem Abdruck des Gehörgangs angefertigt werden.

Die Stöpsel können auch mit einer Schnur oder einem Kunststoffbügel verbunden werden (sog. Bügelstöpsel). Die schalldämmende Wirkung bei Stöpsel ist bei korrekter Anwendung meist noch größer, und der Gehörschutz ist nur schwer sichtbar, allerdings ist das Ohr weniger gut gegen Fremdkörper geschützt.

Nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind bei der Auswahl des Gehörschutzes Stöpsel und Kapsel als gleich anzusehen.