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Musterung

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Im militärischen Bereich ist die Musterung eine mehr oder weniger gründliche Untersuchung der körperlichen und geistigen Eignung eines Menschen für den Wehrdienst. Musterungen gibt es nicht erst seit der Einführung der gesetzlichen Wehrpflicht zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Auch schon bei der Aushebung von Söldnern, durch Werberkolonnen usw. spricht man von Musterungen. Meist waren und sind damit sog. Musterungsärzte betraut, die - in Deutschland, auch in der DDR - bei den Wehrkreiskommandos eingesetzt waren, in der BRD durch Ärzte bei den Kreiswehrersatzämtern oder - für Freiwillige - bei den entsprechenden Institutionen der Truppe. Für die Einstufung des Wehrpflichtigen ist in entsprechenden Richtlinien (Zentralen Dienstvorschriften) ein Rahmen festgelegt, nachdem die körperlichen Mängel klassifiziert sind, so dass je nach deren Erheblichkeit ein entsprechender Tauglichkeitsgrad vergeben wird. Auch über die Verwendbarkeit, also die Fähigkeiten und Kenntnisse, die einen Wehrpflichtigen für besondere Tätigkeiten beonders befähigen, wird entschieden. Bei der Musterung wird auch darüber entschieden, ob der Wehrpflichtige sofort herangezogen werden kann, oder ob er zunächst - etwa bis zum Ende eines Ausbildungsabschnittes - zurückgestellt werden muss. In Deutschland gilt, dass es sinnvoll ist, spätestens im Zeitpunkt der Musterung auch einen Antrag zu stellen, um als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden und dann zum Zivildienst herangezogen zu werden.