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Kombilohn

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Als Kombilohn bezeichnet man an die Aufnahme oder die Ausübung einer abhängigen Erwerbstätigkeit gekoppelte staatliche Transfers an Beschäftigte.

Kombilöhne an Arbeitnehmer

Kombilöhne sollen Arbeitnehmer ermutigen, Arbeit anzunehmen, die unter oder relativ nah am Niveau der staatlichen Transferleistungen liegt. Somit soll eine Arbeitsnachfrage hervorgerufen werden, die ansonsten nicht bedient werden würde beziehungsweise aufgrund der erwartetem Lohnhöhe gar nicht erst entsteht (Vgl. Eintrag Niedriglohn). Gleichzeitig soll eine Umverteilung von höheren zu niedrigeren Einkommensschichten stattfinden.

Zuschüsse an Arbeitgeber

Eine ähnliche Wirkung erhofft man sich von Lohnkostenzuschüssen, die an Unternehmen gezahlt werden, die Arbeitnehmer mit bestimmten Einstellungshemmnissen beschäftigen. Dabei wird eine Wirkung in umgekehrte Richtung erwartet. Durch die geringeren Kosten für den Arbeitgeber steigt einerseits die Nachfrage nach Arbeit der geförderten Personengruppe und andererseits deren Löhne.

Intention

Kombilöhne basieren auf der Beobachtung, dass insbesondere Arbeitnehmer mit niedriger Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt nicht zum Zuge kommen, weil ihre Löhne über ihrer Produktivität liegen und ein weiteres Absinken ihres Einkommens durch staatliche Transferleistungen oder Mindestlöhne unterbunden wird beziehungsweise aus sozialen Gründen nicht erwünscht ist. So wird beispielsweise kaum ein Arbeitnehmer Arbeit zu einem Lohn anbieten, der unter dem Sozialhilfeniveau liegt. Kombilöhne sind vor allem in der englischsprachigen Welt verbreitet, maßgeblich in Irland, Großbritannien und den Vereinigten Staaten.

Die Situation 2005

Unter anderem aufgrund von tatsächlichen oder unterstellten Mitnahmeeffekten sind Kombilöhne aber umstritten. So besteht die Gefahr, dass das Lohnniveau aufgrund von Kombilöhnen sinkt und aus Steuermitteln aufgestockt werden muss, ohne dass die Nachfrage nach Arbeitskräften in einem die Kosten rechtfertigenden Maße steigt. Gleichzeitig kann Druck auf bestehende Arbeitsverhältnisse entstehen in entsprechend subventionierte Kombilohnmodelle umgewandelt zu werden.

Zur Zeit (Frühjahr 2005) wird ein Kombilohn in Form einer geringeren Anrechnung von Zuverdiensten auf das Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosengeld II diskutiert. So sollen Zuverdienste von Arbeitslosen weniger als bisher das Arbeitslosengeld mindern. Dadurch erhofft man sich eine langsame Rückführung in das Berufsleben. Das würde bedeuten, dass künftig zahlreiche Arbeitnehmer staatliche Zuschüsse erhalten könnten. Damit wäre ein Kombilohn faktisch geschaffen. Einige Agenturen für Arbeit praktizieren im Rahmen der Freien Förderung bereits Kombilohnmodelle.

Eine besondere Form des Kombilohns stellt die negative Einkommensteuer dar. Um Arbeitslose zur Arbeitsaufnahme zu motivieren wird zudem das Konzept der Workfare diskutiert, bei dem Sozialleistungen an gemeinnützige Tätigkeiten gebunden sind. Dabei entfällt aber das sozialstaatliche Element (keine zwangsläufige staatliche Subvention bei Aufnahme einer niedrig bezahlten Arbeit).

Temporäre Lohnkostenzuschüsse

Eine etwas andere Intention verfolgen dagegen temporärere Lohnkostenzuschüsse wie das Hamburger Modell. Hier geht es darum, insbesondere bei Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten die Kosten der Integration in den Beruf aufzufangen. Die Grundidee ist, dass insbesondere bei den genannten Berufsgruppen hohe Kosten für die Einarbeitung anfallen, weil diese in den ersten Monaten noch wenig produktiv sind. Deshalb wird beim Hamburger Modell die Hälfte des Zuschusses an die Arbeitgeber gezahlt. Nach einer bestimmten Zeit sind - so hofft man - die Arbeitnehmer produktiver und können damit einerseits höhere Löhne erzielen und sind andererseits dennoch als Beschäftigte attraktiver.