Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt2/Intro
URV in Artikel Ramen?
siehe http://www.chi-sushi.de/html/ramen_nudelsuppen.html (nicht signierter Beitrag von 95.223.216.144 (Diskussion | Beiträge) 12:45, 14. Jan. 2010 (CET))
- Das ist eine umgekehrte URV, – sprich die Webseite hat von uns abgeschrieben. Beispielsweise ist der Satz „Der Teig für die meisten Ramen Nudeln besteht aus den Grundbestandteilen Weizenmehl, Salz und Wasser.“ im Artikel durch zwei Edits entstanden: 2004 durch diesen und 2006 durch diesen Edit. Könnte man auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eintragen, aber was solls... -- La Corona • ?! 20:49, 26. Jan. 2010 (CET)
Haut das mit dem Plakat urheberrechtlich hin? --Katimpe 01:39, 24. Jan. 2010 (CET)
- Nein. Aber das liegt auf Commons. --Marcela
01:43, 24. Jan. 2010 (CET)
- --> LA --Isderion 02:17, 24. Jan. 2010 (CET)
- Meine LA auf Commons werden zu gerne abgebügelt. --Marcela
02:29, 24. Jan. 2010 (CET)
- Meine LA auf Commons werden zu gerne abgebügelt. --Marcela
- --> LA --Isderion 02:17, 24. Jan. 2010 (CET)
Was ist denn das für eine Lizenz? Wie geht man da vor? Ist so was commonstauglich? --Matthiasb 18:15, 24. Jan. 2010 (CET)
- Ich betrachte das als identisch mit commons:Template:Attribution. Behaupte also: Verschiebung nach Commons ist problemlos möglich. --BerntieDisk. 18:27, 24. Jan. 2010 (CET)
Sehr geehrte Autoren,
ich habe mir diesen Artikel durchgelesen und bin der Meinung, dass Sie die Informationen dafür von meiner Internetseite haben: http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Personenregister/E/EdelsheimMRv.htm
Auf keinen Fall haben Sie diese Seite nur mit den beiden Quellen erstellt, die sie in diesem Artikel angegeben werden. Ich möchte Sie daher bitten, mir Ihre Quelle(n) für diesen Artikel zu nennen. Sollten Sie die Informationen von meiner Internetseite haben, wäre eine Nennung als Quelle sicherlich angebracht, oder?
MfG
Andreas Altenburger Webmaster Lexikon der Wehrmacht
- Habe mal den {{URV}} gesetzt. Artikel ist nocht hier einsehbar.-- goiken 20:02, 24. Jan. 2010 (CET)
- (BK) Hallo Andreas. Bitte sprich doch den Ersteller des Artikels an, der sollte wissen, welche Quellen er verwendet hat.
- Der Abschnitt "Leben" scheint aber in der Tat von deiner Webseite zu stammen. Soweit ich das gesehen habe, wurde diese Passage aber nicht 1:1 abkopiert, sondern in eigenen Worten verfasst, somit stellt das also wohl keine Urheberrechtsverletzung dar.
- Die Nennung deiner Seite als Quelle sollte dann aber schon stattfinden, nicht aus rechtlichen Gründen, aber aus Gründen der Nachvollziebarkeit. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:05, 24. Jan. 2010 (CET)
- Ich sehe es ebenfalls so wie Chaddy, das Umformulieren von Fakten stellt keine URV dar. Als Quelle sollte die genannte Seite aber schon erwähnt werden, was ich nachgeholt habe. --Marcela
20:12, 24. Jan. 2010 (CET)
- Ich sehe es ebenfalls so wie Chaddy, das Umformulieren von Fakten stellt keine URV dar. Als Quelle sollte die genannte Seite aber schon erwähnt werden, was ich nachgeholt habe. --Marcela
Hallo zusammen,
nur damit ich das richtig sehe: Ich kann jeden Artikel aus jedem Buch scannen, ein paar Wörter drehen, einen Satz umformulieren und ihn dann legal bei Wikipedia einstellen und dann auch noch eine falsche oder besser gar keine Quelle nennen und das ist dann legal?
A. Altenburger
- Nein, so einfach ist das nicht. Ein Lebenslauf besteht überwiegend aus der Aufzählung von Fakten, was nicht schutzfähig im Sinne des Urheberrechts ist. Wenn es nicht pure fakten sind, dann kommt die Schöpfungshöhe ins Spiel. Texte, die Schöpfungshöhe aufweisen, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen - wenn überhaupt - nur im Rahmen des Zitatrechts weiterverwendet werden. Eine ganz andere Frage ist der Anstand, der es (in meinen Augen) verlangt, daß man auch bei nicht geschützten Texten die Quelle nennt. --Marcela
20:30, 24. Jan. 2010 (CET)
Ok, um da nochmal einzusteigen, da der Autor dieses Beitrages auch die meisten seiner anderen Biographien bei mir "geklaut" hat: Wenn ich aus dem Brockhaus Biographien leicht ändere und hier einstelle, dann ist das kein Problem, weil es eine Aufzählung von Faten ist? Gibt es eine Möglichkeit, ein solches "Kopieren" auszuschließen, also z.B. mit einem entsprechenden Verweis in der Quelle? Danke für Eure Geduld mit meinen Fragen! Andreas
- Ich habe dir eine mail über deine Homepage geschickt. --Marcela
20:40, 24. Jan. 2010 (CET)
Wir lesen zum hunderttausendsten Mal: WP:TP. Aufwand und Mühe begründet keinen Urheberschutz. Fakten sind nicht schützbar. Es gibt kein Monopol auf Lebensdaten und das ist gut so --FrobenChristoph 22:31, 24. Jan. 2010 (CET)
Artikelveröffentlichung und Kopierrechte
Ich erlaube mir einen Querverweis, da ich Unwissender die Diskussion am falschen Platz begonnen habe: Wikipedia:Fragen zur Wikipedia#Artikelveröffentlichung und Kopierrechte. Gruß Holiday 22:54, 24. Jan. 2010 (CET)
100-Jahre-Regel
Wie genau nehmen wir die 100-Jahre-Regel. Laut Baustein und WP:BR muss das Entstehungsdatum des Fotos nachgewiesen sein, das ist aber bei sehr vielen Dateien, die mit dem 100-Jahre-Baustein markiert sind, nicht der Fall. Konkretes Beispiel: Datei:A H Rietzschel.jpg, Datumsangabe ist "um 1900" – ohne jede Begründung, ohne jeden Nachweis. Behalten oder löschen? -- Yellowcard 15:15, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich weis ja nicht aber der Urheber steht bei deinem Beispiel dabei. Dir zugeute halte muss man das da keine Lebensdaten stehen. Wobei eben bei Personen Fotos das um durchaus reichen kann, weil sie vor über 100 jahren verstorben sind. Das seh ich hier aber nicht kar gegeben (Weil Artikel Alexander Heinrich Rietzschel KEIN Todesdatum nennt). Wobei ich bei so einem Foto eigentlich unproblematisch finde, da vermutlich eh Werkfoto. Wichtig sit einfach ob es nachvollzeihbar ist, ob die Angaben stimmen. Und wenn AGFA selber schreibt um das ist es eben um. Bobo11 15:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- Augenmaß hilft. Ich habe mir erst das Bild angesehen und habe auf ein Alter des Dargestellten um die 40 getippt. Kleidung und Haartracht passen zur Jahrhundertwende. Im Artikel Agfa erfährt man sein Geburtsdatum: 1860. Die Datierung ist also hinreichend plausibel und hat noch zehn Jahre Spielraum. So ein Bild würde ich bedenkenlos akzeptieren. Rainer Z ... 15:34, 25. Jan. 2010 (CET)
- Und Todesjahr hinzugefügt. --Paulae 15:40, 25. Jan. 2010 (CET) Nachtrag: Und auch Fenner hat um 1900 gewirkt. Er ist in fotografischen Werken um 1904 vertreten, allerdings nicht später. Älter als 50 ist Rietzschel auf dem Foto in meinen Augen allerdings auch nicht. --Paulae 15:43, 25. Jan. 2010 (CET)
- OK, in diesem Fall mag man das noch annehmen können. Doch es gibt immer noch einen Großteil an Bildern, bei denen die Lage noch weitaus schlechter ist und die genauso gut von 1930 oder noch später sein könnten. Ich denke, solche Bilder kann ich direkt mit einem SLA ausstatten (oder doch lieber DÜP setzen?)? -- Yellowcard 15:49, 25. Jan. 2010 (CET)
- Bei Zweifel an den Angaben, DÜP setzen. SLA nur wenn du denn Nachweis erbringen kannst, dass es einen URV ist (PS: dann bite aber gleich auf Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit eintragen). Bobo11 15:52, 25. Jan. 2010 (CET)
- Eventuell könnte auch die 1923er Regel greifen. --Marcela
16:06, 25. Jan. 2010 (CET)
- ...wofür aber die Veröffentlichung nachgewiesen sein muss, was noch viel seltener der Fall ist. (Was machen wir eigentlich mal mit den ganzen (Nicht-)Diskussionen in WP:DÜP/1923?) -- Yellowcard 16:08, 25. Jan. 2010 (CET)
- Die Fälle 90 bis 142 können direkt beendet werden, müßte nur mal jemand machen. --Marcela
16:17, 25. Jan. 2010 (CET)
- Die Fälle 90 bis 142 können direkt beendet werden, müßte nur mal jemand machen. --Marcela
- ...wofür aber die Veröffentlichung nachgewiesen sein muss, was noch viel seltener der Fall ist. (Was machen wir eigentlich mal mit den ganzen (Nicht-)Diskussionen in WP:DÜP/1923?) -- Yellowcard 16:08, 25. Jan. 2010 (CET)
- Eventuell könnte auch die 1923er Regel greifen. --Marcela
- Bei Zweifel an den Angaben, DÜP setzen. SLA nur wenn du denn Nachweis erbringen kannst, dass es einen URV ist (PS: dann bite aber gleich auf Wikipedia:Countdown zur Gemeinfreiheit eintragen). Bobo11 15:52, 25. Jan. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe ja/nein? Brauchts dafür ne Freigabe? Der Uploader bestreitet das. --Felix fragen! 16:35, 25. Jan. 2010 (CET)
- Schöpfungshöhe durch die Lichtbilder; Cover kann nur behalten werden, wenn der rechtliche Status dieser Lichtbilder geklärt ist. -- Yellowcard 16:39, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ist ja lustig: „Das Exemplar befindet sich in meinem Besitz, und ich habe mit dem Erwerb Verwertungsrecht unter Angabe der Ursprungsquelle!“ - es liegt eindeutig SH vor, die datei ist zu löschen. --Marcela
16:50, 25. Jan. 2010 (CET)
- Wär ja schön, wenn das so wäre. Dann hätte ich ne mege Probleme weniger. --Felix fragen! 16:52, 25. Jan. 2010 (CET)
- Gemäß § 2 (1) 5. UrhG sind Fotos in Deutschland prinzipiell urheberrechtlich geschützt. --Marcela
16:55, 25. Jan. 2010 (CET)
- Gemäß § 2 (1) 5. UrhG sind Fotos in Deutschland prinzipiell urheberrechtlich geschützt. --Marcela
- Ich bestreite, dass das so schön wäre – das UrhG dient ja nicht der Schikanierung, sondern dem Schutz von Werken. ;-) Gruß -- Yellowcard 17:40, 25. Jan. 2010 (CET)
- Wär ja schön, wenn das so wäre. Dann hätte ich ne mege Probleme weniger. --Felix fragen! 16:52, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ist ja lustig: „Das Exemplar befindet sich in meinem Besitz, und ich habe mit dem Erwerb Verwertungsrecht unter Angabe der Ursprungsquelle!“ - es liegt eindeutig SH vor, die datei ist zu löschen. --Marcela
gelöscht --h-stt !? 19:23, 26. Jan. 2010 (CET)
Zustimmung zur Veröffentlichung
Grundsatz-Frage: WP-Bildrechte sagt unter anderem: Sofern der Abgebildete keine Erlaubnis für diese Veröffentlichung gewährt hat, ist das Hochladen generell nicht erlaubt. Wie sieht es denn mit Bildern aus die auf Commons stehen? Hier zum Beispiel: Personenaufnahme auf Commons. Wo muss die Zustimmung der Personen stehen? --Elab 18:02, 25. Jan. 2010 (CET)
- Der Fotograf hat vorher deutlich gefragt, wer nicht fotografiert werden möchte, worauf sich einige gemeldet haben. Ich gehe davon aus, daß sich THWZ daran gehalten hat. --Marcela
18:17, 25. Jan. 2010 (CET)
- @Marcela, darum geht es nicht was irgendwo im Artikel steht ist auf Commons nicht einsehbar dort steht nichts das die Personen eine Erklärung abgegeben haben. Nur der Lizenzvermerk: Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported lizenziert und kann so weiter verwendet werden. --Elab 18:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- WP:AGF, es muss nicht jede Aussage unbedingt belegt sein, im Zweifelsfall solltest Du den Uploader / Urheber fragen. Natürlich gelten auf Commons genau wie hier die Persönlichkeitsrechte. -- Yellowcard 18:52, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich hab Abena angerufen, die auf dem Bild ist. Sonst würde ich das ja nicht wissen ;) --Marcela
19:10, 25. Jan. 2010 (CET)
- Nochmal es geht nur darum wo im Lizenztext auf der Bildseite die Zustimmung der Personen erkennbar steht (stehen müsste) und kein Zweifel an den Fotografen, somit auch kein WP:AGF. Wie sollte bei Lizenzkonformer Weiternutzung die Zustimmung erkennbar sein? mehr nicht. Denn jeder andere Kleinigkeit braucht eine Freigabe oder sogar OTRS, nur eine Zustimmung zur Veröffentlichung wohl nicht...--Elab 19:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- Das ist bei den Persönlichkeitsrechten nicht so einfach wie bei der Unterstellung unter eine Lizenz. Die Zustimmung zum Foto kann in der Regel sowieso nur auf einen bestimmten Zweck begrenzt abgegeben werden; nur weil die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung auf Wikipedia zustimmen, heißt das nicht, dass sich Weiternutzer darauf verlassen und das Bild ohne Nachfrage an die abgebildeten Personen für einen anderen Zweck nutzen können. -- Yellowcard 20:38, 25. Jan. 2010 (CET)
- Die Kontrolle der Zustimmungen für solche Fälle wird vom OTRS abgelehnt. Wir haben quasi keine Kontrolle mehr darüber, auch nicht hier auf .de --Marcela
20:42, 25. Jan. 2010 (CET)
- Naja... Das wurde vor längerer Zeit mal zwischen DÜP und ST abgesprochen, aber seitdem hat sich auf beiden Seiten, besonders im ST, viel getan. Ob das immer noch der Konsens ist? Ich denke, eine kurze Erklärung der abgebildeten Person ans ST würde das ST auch wohl kurz mit Ticketnummer am Bild vermerken, der Arbeitsaufwand ist im Vergleich zu einer gültigen Freigabe wirklich marginal, besonders wenn keine Antwort erforderlich ist. Vielleicht ließe sich dafür auch eine neue Queue einrichten. -- Yellowcard 21:10, 25. Jan. 2010 (CET)
- Die Kontrolle der Zustimmungen für solche Fälle wird vom OTRS abgelehnt. Wir haben quasi keine Kontrolle mehr darüber, auch nicht hier auf .de --Marcela
- Das ist bei den Persönlichkeitsrechten nicht so einfach wie bei der Unterstellung unter eine Lizenz. Die Zustimmung zum Foto kann in der Regel sowieso nur auf einen bestimmten Zweck begrenzt abgegeben werden; nur weil die abgebildeten Personen einer Veröffentlichung auf Wikipedia zustimmen, heißt das nicht, dass sich Weiternutzer darauf verlassen und das Bild ohne Nachfrage an die abgebildeten Personen für einen anderen Zweck nutzen können. -- Yellowcard 20:38, 25. Jan. 2010 (CET)
- Nochmal es geht nur darum wo im Lizenztext auf der Bildseite die Zustimmung der Personen erkennbar steht (stehen müsste) und kein Zweifel an den Fotografen, somit auch kein WP:AGF. Wie sollte bei Lizenzkonformer Weiternutzung die Zustimmung erkennbar sein? mehr nicht. Denn jeder andere Kleinigkeit braucht eine Freigabe oder sogar OTRS, nur eine Zustimmung zur Veröffentlichung wohl nicht...--Elab 19:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich hab Abena angerufen, die auf dem Bild ist. Sonst würde ich das ja nicht wissen ;) --Marcela
- WP:AGF, es muss nicht jede Aussage unbedingt belegt sein, im Zweifelsfall solltest Du den Uploader / Urheber fragen. Natürlich gelten auf Commons genau wie hier die Persönlichkeitsrechte. -- Yellowcard 18:52, 25. Jan. 2010 (CET)
- @Marcela, darum geht es nicht was irgendwo im Artikel steht ist auf Commons nicht einsehbar dort steht nichts das die Personen eine Erklärung abgegeben haben. Nur der Lizenzvermerk: Diese Datei ist unter der Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported lizenziert und kann so weiter verwendet werden. --Elab 18:27, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich hatte das ja mal vor nicht allzu langer Zeit auf der DÜP-Disk angesprochen, und der allgemeine Konsens aus dem ST, der mit von mehreren Seiten übermittelt wurde, ist, daß das ST momentan nicht bereit ist, sich um RaeB-Freigaben zu kümmern. Robin (talk’n’judge - DÜP) 21:12, 25. Jan. 2010 (CET)
- Wikipedia:Support-Team/Permissions-DÜP-Koordination#OTRS_und_Recht_am_eigenen_Bild - zur Info. --Guandalug 21:15, 25. Jan. 2010 (CET)
- (BK) Mhm, meinst Du diese Diskussion? Ich könnte diesbezüglich nochmal auf der ST-Mailinglist rumfragen. -- Yellowcard 21:17, 25. Jan. 2010 (CET)
- Wenn ich meine Gesprächspartner richtig verstanden habe, dann wurde das schon ausdiskutiert. Aber wenn dabei noch was Neues rauskommt – gerne! Robin (talk’n’judge - DÜP) 21:19, 25. Jan. 2010 (CET)
- Dazu müsste aber vorher klargestellt werden, was für eine Freigabe benötigt wird. Das ST kann sich nicht um die Anfertigung von Modelverträgen kümmern, wenn aber eine kurze Bestätigung a la "Ich stimme zu, dass das Bild xyz.jpg, auf dem ich abgebildet bin, innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia genutzt wird" ausreichend ist (für hier! nicht generell für die Nachnutzer, versteht sich), dann wäre das doch eine Diskussionsgrundlage. -- Yellowcard 21:21, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ganz so einfach wäre die Formulierung nicht. "Für Wikipedia" bedeutet auch Diskussionsseiten. Aber das ist schon zu speziell. Welche Urheberrechtler außer Steschke sind im OTRS? --Marcela
21:32, 25. Jan. 2010 (CET)
- Zu speziell oder zu allgemein? Wieso ist das zu speziell, was bedeutet das? Mitglieder des STs finden sich teilweise in dieser Kategorie, ansonsten alle ST-Mitglieder (aller Sprachen) unter meta:OTRS/personnel. -- Yellowcard 21:36, 25. Jan. 2010 (CET)
- Was haltet ihr davon, das OTRS zu bitte, ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln? --Marcela
21:40, 25. Jan. 2010 (CET)
- Das wäre natürlich auch eine gute Idee. Aber vielleicht könntest Du vorher nochmal ein bisschen erklären, wie eine angemessene Freigabe bzgl. RaeB aussehen müsste? Ich würde dann mal mit Raymond und dann mit der Mailingliste darüber sprechen. -- Yellowcard 21:46, 25. Jan. 2010 (CET)
- Nicht rechtssicher, nur schnell zusammengepinselt:
- Das wäre natürlich auch eine gute Idee. Aber vielleicht könntest Du vorher nochmal ein bisschen erklären, wie eine angemessene Freigabe bzgl. RaeB aussehen müsste? Ich würde dann mal mit Raymond und dann mit der Mailingliste darüber sprechen. -- Yellowcard 21:46, 25. Jan. 2010 (CET)
- Was haltet ihr davon, das OTRS zu bitte, ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln? --Marcela
- Zu speziell oder zu allgemein? Wieso ist das zu speziell, was bedeutet das? Mitglieder des STs finden sich teilweise in dieser Kategorie, ansonsten alle ST-Mitglieder (aller Sprachen) unter meta:OTRS/personnel. -- Yellowcard 21:36, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ganz so einfach wäre die Formulierung nicht. "Für Wikipedia" bedeutet auch Diskussionsseiten. Aber das ist schon zu speziell. Welche Urheberrechtler außer Steschke sind im OTRS? --Marcela
Hiermit verzichte ich auf mein Recht am eigenen Bild gemäß § 22 Kunsturheberrechtsgesetz und gestatte die Veröffentlichung des Bildes XXX.jpg
- Das müßte noch etwas ausformuliert werden, das Änderungsverbot usw. gehören auch mit rein, das kann man nicht als Schnellschuß formulieren. --Marcela
21:50, 25. Jan. 2010 (CET)
- Das müßte noch etwas ausformuliert werden, das Änderungsverbot usw. gehören auch mit rein, das kann man nicht als Schnellschuß formulieren. --Marcela
- Vorschlag: Du verfasst mal etwas, was wirklich verwendbar wäre (hat ja ein paar Tage Zeit), während ich mit Raymond und den anderen Supportlern rede? -- Yellowcard 22:21, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ok, kann ich machen. --Marcela
22:29, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ok, kann ich machen. --Marcela
- Vorschlag: Du verfasst mal etwas, was wirklich verwendbar wäre (hat ja ein paar Tage Zeit), während ich mit Raymond und den anderen Supportlern rede? -- Yellowcard 22:21, 25. Jan. 2010 (CET)
Ein umfassender Rechteverzicht auf das Recht am eigenen Bild ist ganz sicher unwirksam. --FrobenChristoph 13:07, 26. Jan. 2010 (CET)
- Ja, das glaube ich auch. Dieser Verzicht müsste schon konkreter eingegrenzt werden, daher schrieb ich oben "Wikipedia". Gruß -- Yellowcard 13:37, 26. Jan. 2010 (CET)
- Eine eigene Queue braucht’s IMHO nicht. Entweder das ST ist allgemein bereit, sich darum zu kümmertn. Dann kann das in die ganz normale Queue. Eine weitere würde da – denke ich – nur Verwirrung stiften. Ist das ST dazu nicht bereit, dann können wir auch keine neue Queue aufmachen. Robin (talk’n’judge - DÜP) 13:41, 26. Jan. 2010 (CET)
- Hintergrund wäre natürlich eine Rechteerweiterung, d.h. auch bestimmte Nicht-Supportler könnten diese neue Queue bearbeiten, zum Beispiel Ralf (siehe oben: „ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln?“). Gruß -- Yellowcard 13:45, 26. Jan. 2010 (CET)
- Daß dieser eine hingeworfene Satz nicht ausreichend ist, war mir schon vollkommen klar. Ebenso, daß ein völliger Rechteverzicht sehr wahrscheinlich unwirksam ist. Ich lese mir erstmal die KUG-Kommentare dazu durch. Und dann spreche ich es mit einem Urheberrechts-Anwalt durch. --Marcela
16:39, 26. Jan. 2010 (CET)
- Daß dieser eine hingeworfene Satz nicht ausreichend ist, war mir schon vollkommen klar. Ebenso, daß ein völliger Rechteverzicht sehr wahrscheinlich unwirksam ist. Ich lese mir erstmal die KUG-Kommentare dazu durch. Und dann spreche ich es mit einem Urheberrechts-Anwalt durch. --Marcela
- Hintergrund wäre natürlich eine Rechteerweiterung, d.h. auch bestimmte Nicht-Supportler könnten diese neue Queue bearbeiten, zum Beispiel Ralf (siehe oben: „ein RaeB-Queque aufzumachen, in dem Freiwillige von uns die entsprechenden Freigaben behandeln?“). Gruß -- Yellowcard 13:45, 26. Jan. 2010 (CET)
- Bei Bild- und Textfreigaben kann man wenigstens aus der E-Mail-Adresse oft ablesen, ob ob der angegebene Rechteinhaber plausibel ist. Bei privaten E-Mail-Adressen vom Typ "Supermausi89@y*h**.de" ist das völlig illusorisch und aus diesem Grund weigert sich das ST dafür zur Verfügung und ggf gerade zu stehen. --h-stt !? 22:23, 26. Jan. 2010 (CET)
Gefälschtes amtliches Werk
Wie handhaben wir Fälschungen, die von sich behaupten, amtliche Werke zu sein? Konkret geht es um das Lachout-Dokument. Der Fälscher, Emil Lachout, behauptet ja nach wie vor, das Dokument sei echt und aus dem Jahr 1948 (auch wenn die Wissenschaft das Gegenteil erwiesen hat). Können wir das trotzdem irgendwie verwenden? Eine Klage ist ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu erwarten, das Dokument liegt auch nun auch in den Gerichtsakten (das Verfahren wurde wegen der Prozessunfähigkeit Lachouts eingestellt) und ist mehrfach im Internet veröffentlicht. Falls wir das nutzen können, würde ich gerne [www.vho.org/VffG/2003/3/Lachout.gif] oder [1] hochladen (der zweite Scan ist wohl trotz niedrigerer Auflösung und anderem Beschnitt die bessere Fassung). --pep. 19:50, 25. Jan. 2010 (CET)
- Bei beiden Dateien gehe ich nicht davon aus, dass die für ein Werk notwendige Schöpfungshöhe erreicht wird, aber hier bitte noch eine Zweitmeinung abwarten. Gruß -- Yellowcard 19:54, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich sehe auch keine SH. --Marcela
19:58, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ich sehe auch keine SH. --Marcela
- Ja, hätte ich nach dem Durchlesen des Texts eh auch gesagt (von diesem Blickwinkel aus bin ich's gar nicht angegangen). --pep. 20:03, 25. Jan. 2010 (CET)
Falls es noch wer anderer braucht, die das Bild liegt jetzt unter Datei:Lachout-Dokument.png. --pep. 21:11, 25. Jan. 2010 (CET)
- Interessanter Artikel und dazu das richtige Dokument, sehr schön! --Marcela
21:35, 25. Jan. 2010 (CET)
Bitte um Überprüfung
Ich sehe Datei:Rücktrittserklärung Walter Lüftl.png als amtliches Werk, da es sich um eine als Präsident eines in gewissem Umfang mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (Disziplinarrecht) betrauten Selbstverwaltungskörpers (Bundesingenieurkammer/Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) verfasste und veröffentlichte (Rücktritts-)Erklärung handelt. Die Veröffentlichung erfolgte im der Kammerzeitschrift Konstruktiv im April 1992.
Teilt Ihr meine Einschätzung? --pep. 22:34, 25. Jan. 2010 (CET)
- Ganz sicher nicht. Das ist eine individuelle Erklärung, kein amtliche Bekanntmachung. Schnell löschen --h-stt !? 23:59, 25. Jan. 2010 (CET)
- OK (hatte weiter oben schon einmal gefragt, da wollte sich aber niemand so wirklich äußern). Wie wäre es mit einem Ausschnitt nur des letzten Absatzes (Rücktritt + Unterschrift)? Da müßte doch dann die Schöpfungshöhe fehlen? Ich würde gerne den Artikel Walter Lüftl illustrieren, ein Portraitphoto bekommen wir ja wohl eher nicht. --pep. 00:07, 26. Jan. 2010 (CET)
- Was soll der enzyklopädische Nutzen des letzten Absatzes sein? Bilder um der Bilder willen sind kein Kriterium der Wikipedia. Weil es hier nur um Urheberechtsfragen geht: Diesen einzelnen Satz dürftest du auschneiden. Aber wozu? --h-stt !? 00:16, 26. Jan. 2010 (CET)
- OK (hatte weiter oben schon einmal gefragt, da wollte sich aber niemand so wirklich äußern). Wie wäre es mit einem Ausschnitt nur des letzten Absatzes (Rücktritt + Unterschrift)? Da müßte doch dann die Schöpfungshöhe fehlen? Ich würde gerne den Artikel Walter Lüftl illustrieren, ein Portraitphoto bekommen wir ja wohl eher nicht. --pep. 00:07, 26. Jan. 2010 (CET)
- Naja, es ist die unterschriebene Rücktrittserklärung, schon ein ziemlich wichtiger Einschnitt in der Biographie von Lüftl. Wenn das "enzyklopädisch nichts bringt", müßten nach diesen Maßstäben geschätzte 90 Prozent aller Bilder aus den Artikeln gelöscht werden. --pep. 00:21, 26. Jan. 2010 (CET)
Zeichnung aus Buch
Sind Bilder wie dieses hier rechtens? Meiner Meinung nach nicht. -- Хрюша ?? 08:20, 26. Jan. 2010 (CET)
- Die Freigabe ist etwas undeutlich dokumentiert. Nach der Bildbeschreibung und der Selbstauskunft des Hochladers ist der Hochlader des Bildes. 2004 waren solche undokumentierten Freigaben aber noch die Regel. 131.220.251.24 09:55, 26. Jan. 2010 (CET)
- Danke für diesen Hinweis. Es scheint schon so, dass der Hochlader der Buchautor ist. Dann wäre es ja in Ordnung. Die Verbindung Benutzer:JGWB ↔ Willy J.G. Bräunling springt nicht gerade ins Auge und damit bleibt die Freigabe leider etwas diffus. -- Хрюша ?? 11:11, 26. Jan. 2010 (CET)
- Davon abgesehen glaube ich bei dieser technischen Zeichnung nicht wirklich an Schöpfungshöhe. -- Yellowcard 13:35, 26. Jan. 2010 (CET)
Ich weiß nicht, ob man hier auf diese Angelegenheit aufmerksam wurde. Sehe ich das richtig, daß die fraglichen Bilder alle nach DE könnten? Falls ja, möge jemand mit dem entsprechenden Recht bitte tätig werden. --Matthiasb 11:27, 26. Jan. 2010 (CET)
- PS: Betrifft dann auch diese Liste, bzw. eigentlich alles in commons:Category:Buildings in the United Arab Emirates, deren Architekten am oder nach dem 1.1.1960 verstarb. --Matthiasb 11:30, 26. Jan. 2010 (CET)
Ist unsere Textpräsentation eine URV? --FrobenChristoph 13:07, 26. Jan. 2010 (CET)
- Nicht, wenn der jeweilige Textverfasser entweder mehr als 70 Jahre tot ist oder mit einer Veröffentlichung hier einverstanden ist. --Besserimmeralsnie 13:49, 26. Jan. 2010 (CET)
- Ersteres sehr unwahrscheinlich (Wettbewerb in den 1940er Jahren), zweiteres nicht explizit geschehen. Fragt sich, unter welche Lizenz die Urheberin die Hymne gestellt hat bzw. welche Nutzungsrechte sie an Österreich abgetreten hat; bei Abtretung der vollumfänglichen Nutzungsrechte an Österreich wäre das wohl als amtliches Werk gemeinfrei (das halte ich für die wahrscheinlichste Konstellation) -- Yellowcard 13:56, 26. Jan. 2010 (CET)
- Wenn es sich um die Nationalhymne selbst handelt, könnte das zutreffen, es sind aber auch andere Texte, auf die die Frage sich bezieht. --Besserimmeralsnie 14:37, 26. Jan. 2010 (CET)
- Ersteres sehr unwahrscheinlich (Wettbewerb in den 1940er Jahren), zweiteres nicht explizit geschehen. Fragt sich, unter welche Lizenz die Urheberin die Hymne gestellt hat bzw. welche Nutzungsrechte sie an Österreich abgetreten hat; bei Abtretung der vollumfänglichen Nutzungsrechte an Österreich wäre das wohl als amtliches Werk gemeinfrei (das halte ich für die wahrscheinlichste Konstellation) -- Yellowcard 13:56, 26. Jan. 2010 (CET)
Offensichtlich wurde ein Verlag per Vertrag damit beauftragt, über die Urheberrechte am Text zu wachen (siehe [2], [3]). Den könnte man doch einfach fragen. Paula von Preradović (hat den Text verfasst) ist übrigens 1951 gestorben. --BerntieDisk. 14:48, 26. Jan. 2010 (CET)
- Aber nicht die Verwertungsrechte. Begründet wird der derzeitige Wirbel nicht mit den Nutzungsrechten (die liegen vollständig bei der Republik, soweit das der Berichterstattung zu entnehmen ist), sondern mit der Entstellung des Kunstwerks, die sich durch die Textänderung ergeben würde. --pep. 14:56, 26. Jan. 2010 (CET)
- Und die Fragestellung bezieht sich auf URV im Zusammenhang mit dem Artikel --Besserimmeralsnie 15:15, 26. Jan. 2010 (CET)
"Für Zanger ist die Rechtslage nach dem österreichischen Urheberrecht eigentlich ganz klar: Die Bundeshymne sei kein amtliches Werk im gesetzlichen Sinne. Preradović habe zwar vor ihrem Tod 1951 die Verwertungsrechte der Republik übertragen, dies beinhalte aber kein Recht auf Änderung des Textes. Erst 70 Jahren nach ihrem Ableben, also im Mai 2021, läuft der Urheberschutz aus, dann kann die Republik den Text beliebig ändern." http://derstandard.at/1263705948312/Bundeshymne-Verlag-wird-klagen?_seite=2&sap=2 Ist sie kein amtliches Werk und liegt keine Freigabe unter freier Lizenz vor, kann der Text in der WP nur als Großzitat bleiben und sowas wird von den Fanatikern hier überwiegend abgelehnt --Historiograf 16:35, 26. Jan. 2010 (CET)
- Naja, als Anwalt des Verlags muß er das so sehen, sonst hätte er ja keine Geschäftsgrundlage. --pep. 16:39, 26. Jan. 2010 (CET)
Könnte bitte jemand die Dateien in dieser Kategorie auf Commonsfähigkeit prüfen? Ich war mir zu wenig sicher, um die Transfers gleich selbst durchzuführen. --Leyo 15:49, 26. Jan. 2010 (CET)
- Bei Bernhard von Cotta habe ich leichte Bauchschmerzen, ob das für Commons alt genug ist. Das Alte Museum - Quelle: WP ??? - und die Jahresangabe kann ich nicht ganz glauben, die Flecken sprechen für Zelluloid und die Kontraste für panchromatische Emulsion, beides wurde erst Jahrzehnte später erfunden. --Marcela
16:55, 26. Jan. 2010 (CET)
- Soll ich das alte Museum also DÜPen und Cotta lokal kategorisieren?
- Die anderen sind alle commonsfähig? --Leyo 19:47, 26. Jan. 2010 (CET)
- Das alte Museum dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter unsere 100er Regel fallen, für Commons ist mir das nur zu unsicher. Cotta würde ich hier behalten. Bei den anderen sehe ich persönlich kein Problem mit Commons, andere Meinungen sind erwünscht. --Marcela
19:55, 26. Jan. 2010 (CET)
- Cotta habe ich nun entsprechend angepasst, bei den andern warte ich noch ab. --Leyo 20:11, 26. Jan. 2010 (CET)
- Diese Cotta-Datei ist als Frontispiz Bestandteil des Buches: B.v.Cotta: Die Geologie der Gegenwart. Leipzig (J.J. Weber) 1867. Ich trage es noch in der Dateibeschreibung nach.-- Lysippos 18:40, 27. Jan. 2010 (CET)
- Nachdem ich nun die Autoren nachgetragen habe (diese stehen ja im Bild selbst), kann das Bapperl wohl auf PD-alt geändert und die Datei nach Commons verschoben werden. Der Fotograf und Maler F. Wolfram in Dresden starb wohl vor 1940, wenn er 1864 schon fotografierte und 1851 schon malte. Lupo 12:01, 28. Jan. 2010 (CET)
- @Lupo: Ist schon ok. Danke dir. -- Lysippos 13:41, 28. Jan. 2010 (CET)
- Nachdem ich nun die Autoren nachgetragen habe (diese stehen ja im Bild selbst), kann das Bapperl wohl auf PD-alt geändert und die Datei nach Commons verschoben werden. Der Fotograf und Maler F. Wolfram in Dresden starb wohl vor 1940, wenn er 1864 schon fotografierte und 1851 schon malte. Lupo 12:01, 28. Jan. 2010 (CET)
- Diese Cotta-Datei ist als Frontispiz Bestandteil des Buches: B.v.Cotta: Die Geologie der Gegenwart. Leipzig (J.J. Weber) 1867. Ich trage es noch in der Dateibeschreibung nach.-- Lysippos 18:40, 27. Jan. 2010 (CET)
- Cotta habe ich nun entsprechend angepasst, bei den andern warte ich noch ab. --Leyo 20:11, 26. Jan. 2010 (CET)
- Das alte Museum dürfte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter unsere 100er Regel fallen, für Commons ist mir das nur zu unsicher. Cotta würde ich hier behalten. Bei den anderen sehe ich persönlich kein Problem mit Commons, andere Meinungen sind erwünscht. --Marcela
Hallo, ich hatte die Datei:Logo Cobra11 animiert .gif hochgeladen. Nach Nachfrage beim Benutzer: Suhadi Sadono wurde mir gesagt das ich vermutlich für das Logo eine Erlaubnis brauche. Ich würde gerne dazu noch eine Meinung hören. Da es ein (animiertes) Logo darstellt müsste es somit eigentlich unter dieser Lizens stehen, oder? Gruß -- Tostedt (Disk.) 19:16, 26. Jan. 2010 (CET)
- Die Flammen sind sehr wahrscheinlich Foto- oder Videoaufnahmen, also geschützt. --Marcela
19:24, 26. Jan. 2010 (CET)
Logo Fullsteam Records
Hallo! Ich würde gerne für einen Artikel dieses Logo verwenden. Derzeit ist es nur auf der finnischen und englischen Wikipedia hochgeladen. Kann ich das Bild also ohne Weiteres auch auf der deutschen WP hochladen, oder braucht es hierzu erneut eine Erlaubnis des Urhebers explizit für de? Gruß, --VinylVictim 13:18, 27. Jan. 2010 (CET)
- Die Mehrheit sind uralte und vielfach gebrauchte Elemente, Schild und Löwen/Greife haben keine SH. Totenkopf wird in dieser Form auch schon seit Jahrhunderten benutzt (Jolly Roger), bleiben die Rosen, die man fast als Beiwerk ansehen kann. In der Summe hat das Gesamtwerk für mich keine Schöpfungshöhe, also kann es lokal hochgeladen werden. Aber sicher ist das nicht Commons-fähig. --Marcela
18:44, 27. Jan. 2010 (CET)
Eine IP meint, hier sei URV enthalten (siehe angeg. Quelle). Ich kann das nicht entscheiden, ob das mit dem Zitatrecht noch abgedeckt ist, aber da die Disk der falsche Ort für die Meldung ist, mach ich hier mal darauf aufmerksam. -- Qhx 18:40, 27. Jan. 2010 (CET)
- Ein bisschen genauer, bitte: Wo ist die URV, wer ist der Urheber? Gruß -- Yellowcard 18:43, 27. Jan. 2010 (CET)
- Ich hab das zwar nicht festgestellt, aber offenbar geht es um den letzten (größeren) Absatz im Geschichtsabschnitt, der im Wesentlichen dem Heise-Text entspricht. -- Qhx 18:54, 27. Jan. 2010 (CET)
Wikipedia:Zitate - wo ist die URV? --FrobenChristoph 16:53, 28. Jan. 2010 (CET)
Autorennennung bei Importen aus fremdsprachigen Wikipedias falsch
Bei Importen aus fremdsprachigen Wikipedias tauchen in der Versionsgeschichte zwar die Namen der dortigen Autoren auf, es wird aber in der History bei uns auf die Benutzerseiten der gleichnamigen Benutzer in der deutschsprachigen Wikipedia verlinkt (die natürlich bei Nicht-SUL-Accounts nicht dieselben Personen sein müssen). Das gilt selbst dann, wenn die betreffenden Benutzer hier überhaupt nicht existieren. Ein Benutzer könnte sich eventuell sogar neu hier anmelden und gleich mit Hunderten von ihm fälschlich zugeschriebenen Edits starten. Diese fälschliche Zuschreibung ist nach meinem Eindruck weder lizenzkonform, noch entspricht sie (zumal sie ja vermutlich auch in umgekehrter Richtung Deutsch-->Fremdsprache so praktiziert wird) dem Urheberrecht.
Wurde dieses Problem schonmal erörtert? Ich habe im Archiv nichts dazu gefunden.--Grip99 19:15, 27. Jan. 2010 (CET)
Schöpfungshöhe
Ich kann mir die Antwort fast denken, aber: Erfüllt dieses Bild (nicht nur das Logo selbst) Schöpfungshöhe? -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:11, 27. Jan. 2010 (CET)
- Die tatze könnte Probleme bereiten, Jack Wolfskin ist äußerst rigoros, was gelbe Tatzen-Abbildungen betrifft. Ich sehe zwar keine SH, das Bild könnte aber Ärger bringen. --Marcela
22:15, 27. Jan. 2010 (CET)
- Ist der Hintergrund (der Himmel) nicht auch ein Lichtbild (lichtbildartig)? -- Yellowcard 22:24, 27. Jan. 2010 (CET)
- Eben wegen des Hintergrundes frag ich. Ist ja ein Screenshot. -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:30, 27. Jan. 2010 (CET)
- Der Hintergrund kann Computer-generiert sein. Ich sehe in der Tatze ein echtes Problem. Die Firma ist da sehr rigoros. --Marcela
22:35, 27. Jan. 2010 (CET)
- Haben Computergenerierte Wolken keine Schöpfungshöhe? -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:44, 27. Jan. 2010 (CET)
- Das wäre ein falscher Umkehrschluss; es ist aber so, dass Lichtbilder in (fast) jedem Fall 50 Jahre, in den allermeisten Fällen sogar 70 Jahre (als Lichtbildwerke) geschützt sind. An der Stelle ist das UrhG einfach veraltet. -- Yellowcard 22:53, 27. Jan. 2010 (CET)
- Ich winke das nicht durch. Nicht wegen der Wolken, die haben für mich keine SH - aber die Tatze ist markenrechtlich in D so stark geschützt, daß ich das nicht gutheißen würde. --Marcela
23:04, 27. Jan. 2010 (CET)
- Ich winke das nicht durch. Nicht wegen der Wolken, die haben für mich keine SH - aber die Tatze ist markenrechtlich in D so stark geschützt, daß ich das nicht gutheißen würde. --Marcela
- Das wäre ein falscher Umkehrschluss; es ist aber so, dass Lichtbilder in (fast) jedem Fall 50 Jahre, in den allermeisten Fällen sogar 70 Jahre (als Lichtbildwerke) geschützt sind. An der Stelle ist das UrhG einfach veraltet. -- Yellowcard 22:53, 27. Jan. 2010 (CET)
- Haben Computergenerierte Wolken keine Schöpfungshöhe? -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:44, 27. Jan. 2010 (CET)
- Der Hintergrund kann Computer-generiert sein. Ich sehe in der Tatze ein echtes Problem. Die Firma ist da sehr rigoros. --Marcela
- Eben wegen des Hintergrundes frag ich. Ist ja ein Screenshot. -- Don-kun Diskussion Bewertung 22:30, 27. Jan. 2010 (CET)
- Ist der Hintergrund (der Himmel) nicht auch ein Lichtbild (lichtbildartig)? -- Yellowcard 22:24, 27. Jan. 2010 (CET)
- Ich sehe da gar kein Problem. Die Wolken sind CGI und JW ist gegen die gewerbliche Nutzung von Tazen als Logos vorgegangen - aus Markenrecht. Das interessiert uns hier nicht und hat keine Auswirkungen auf urheberrechtliche Fragen. Für mich völlig OK. --h-stt !? 23:16, 27. Jan. 2010 (CET)
Fechner (Medienrecht) definiert die Schöpfungshöhe folgendermaßen: "Bei einem urheberrechtlichen Werk muß es sich um eine persönliche Schöpfung des Urhebers handeln, die einen geistigen Gehalt aufweist, eine wahrnehmbare Formgestaltung gefunden hat und die Individualität des Urhebers zum Ausdruck bringt." Also müssen bei diesem Bild drei Punkte mit Ja beantwortet werden: geistiger Gehalt, wahrnehmbare Formgestaltung und Individualität. Zumindest die beiden letzten Punkte treffen zu (der geistige Gahalt könnte natürlich Streitthema sein). Falsch ist es dagegen einzelne Bestandteile des Bilds getrennt in ihrer Schöpfungshöhe zu betrachten, es muß immer das Gesamtwerk betrachtet werden. Eine Zusammenstellung von urheberrechtlich nicht geschützten Bestandteilen kann dadurch eben in der Regel wieder der Schöpfungshöhe genügen (z. B. Collagen).--Briefkasten300 23:48, 27. Jan. 2010 (CET)
- Du hast aus dem Fechner die Definition der Schöpfunghöhe bei Kunstwerken herausgesucht, hier liegt aber angewandte Kunst vor und da hat die deutsche Rechtsprechung eine wesentlich höhere Schwelle definiert. In Schöpfungshöhe findest du die Rechtsprechung und die Position, die die Kommentarliteratur daraus abgeleitet hat. Danach ist bei Logos selbst eine die durchschnittliche Leistung übertreffende Gestaltung noch weit unterhalb der Schwelle, ab der ein Schutz anzunehmen ist. Nur außergewöhnlich weit aus der Masse der gebrauchsgrafischen Arbeiten herausragende Leistungen erreichen diese Schwelle. Das da oben ist Dutzendware, bestenfalls Durchschnitt der grafischen Zunft. Und daher urheberrechtlich nicht geschützt. Grüße --h-stt !? 00:49, 28. Jan. 2010 (CET)
- Ich teile die Meinung von h-stt vollkommen, das Problem ist markenrechtlicher Natur. Es muß jeder selbst wissen, ob er das hochlädt oder nicht. (ich würde es nicht machen) --Marcela
09:50, 28. Jan. 2010 (CET)
- Ich teile die Meinung von h-stt vollkommen, das Problem ist markenrechtlicher Natur. Es muß jeder selbst wissen, ob er das hochlädt oder nicht. (ich würde es nicht machen) --Marcela
- Hochladesocke würde helfen (und dazu am besten ein nicht rückverfolgbarer Proxy, das mag die Foundation aber neuerdings nicht mehr...) -- Chaddy · D·B - DÜP 16:57, 28. Jan. 2010 (CET)
erledigt, DÜP Baustein entfernt --h-stt !? 16:48, 28. Jan. 2010 (CET)
© Wikipedia Commons
Ist bei kommerzieller Nutzung eines Bildes aus Commons die Quellenangabe "© Wikipedia Commons" ausreichend? Die Frage ist rein interessenhalber, da ich das eben zufällig in einer aktuellen Fotostrecke der tz gesehen. --kingofears→ ¿Disk? 野球 17:33, 28. Jan. 2010 (CET)
- Eindeutig nein. Zum einen ist diese Angabe falsch; zum anderen verlangen die meisten Lizenzen zusätzlich zur Angabe des Urhebers die Nennung der Lizenz. Hast Du vielleicht einen Link zu diesem Bild? Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:43, 28. Jan. 2010 (CET)
- Okay! Direktlink krieg ich nicht hin in der Fotostrecke, aber ich zeige dir den Weg:
- 1. Dieser Link: [4]
- 2. Und dann in der Fotostrecke immer weiter "vor" bis zu Bild 15.
- Ich habe das entsprechende Bild auch in den Commons gefunden. Es ist dieses hier: Datei:VW Arena alt.jpg
- --kingofears→ ¿Disk? 野球 17:48, 28. Jan. 2010 (CET)
- Auf dieses Bild hat mich eine schnelle Google-Suche auch gestoßen :) Eine korrekte Angabe wäre hier: Bild: Lokomotive74. Aber Wikimedia Commons (und Wikipedia Commons erst Recht ;)) ist nicht der Urheber. Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:51, 28. Jan. 2010 (CET)
- "© Wikipedia Commons" ist sowohl falsch als auch überflüssig. das (c) bezieht sich auf den anglo-amerikanischen Raum, hierzulande gibts kein Copyright. Und ein Verweis auf Wikimedia, Wikipedia oder Commons ist nicht nötig. Wohl aber die Nennung des Urhebers und der Lizenz, bei GFDL muß zusätzlich die Lizenz mit abgedruckt werden. --Marcela
18:27, 28. Jan. 2010 (CET)
- "© Wikipedia Commons" ist sowohl falsch als auch überflüssig. das (c) bezieht sich auf den anglo-amerikanischen Raum, hierzulande gibts kein Copyright. Und ein Verweis auf Wikimedia, Wikipedia oder Commons ist nicht nötig. Wohl aber die Nennung des Urhebers und der Lizenz, bei GFDL muß zusätzlich die Lizenz mit abgedruckt werden. --Marcela
- Auf dieses Bild hat mich eine schnelle Google-Suche auch gestoßen :) Eine korrekte Angabe wäre hier: Bild: Lokomotive74. Aber Wikimedia Commons (und Wikipedia Commons erst Recht ;)) ist nicht der Urheber. Viele Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 17:51, 28. Jan. 2010 (CET)