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Unfall

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Ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen unfreiwillig auf einen Gegenstand oder ein Lebewesen einwirkendes Ereignis einen Schaden an Leben, Leib oder Sache hervorruft. (Siehe auch:Schaden (Recht))

Sinnvolle Einteilungen ergeben sich aus dem Umfeld, in dem der Unfall eintritt (Haushaltsunfall, Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, Sportunfall), aus der Art des Ereignisses selbst (Sturz, Zusammenstoß, Verbrennung), und aus der Art des Verschuldens (Eigenverschulden, Fremdverschulden, höhere Gewalt).

Für Versicherungszwecke wird der Begriff meist enger definiert. (Siehe auch: Unfallversicherung)

Siehe auch