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Stationskirche

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Als Stationskirchen werden die Kirchen am Sitz eines Bischofs, vornehmlich in Rom, aber auch in anderen Gegenden, bezeichnet, an denen Stationsgottesdienste gehalten werden. Dabei handelt es sich um Gottesdienste, die der Bischof an anderen Kirchen seiner Stadt zu festgesetzten Zeiten feiert. Sie sollen die kultische Einheit der bischöflichen Stadtkirche darstellen.

Diese Gottesdienste in verschiedenen Kirchen der Stadt sind schon seit dem Ende des 4. Jahrhunderts in der Ost- und der Westkirche nachweisbar. Die Praxis in der römisch-katholischen Kirche festigte sich im Laufe des 5. Jahrhunderts und erhielt unter Gregor d. Gr. ihre endgültige Form, die bis zur Sacrosanctum Concilium (Zweites Vatikanisches Konzil) ihre Gültigkeit hatte.

Nach dem Mittelalter verloren die Stationsgottesdienste an Bedeutung. In Rom existieren zwar seit dem Mittelalter noch alle 101 Stationsgottesdienste in 45 Kirchen während des gesamten Kirchenjahres. Allerdings ist es seit Johannes XXIII. üblich, dass der Papst lediglich der Feier am Aschermittwoch und Gründonnerstag persönlich vorsteht. Alle übrigen Stationsgottesdienste werden im Auftrag des Papstes von der Päpstlichen Akademie Cultorum Martyrum durchgeführt. Die Stationskirchen sind heute nur noch von religionsgeschichtlicher, insbesondere liturgiegeschichtlicher Bedeutung.

Liste der Stationskirchen in Rom

Die folgende Aufstellung gibt die Angaben im Missale Romanum wieder, das bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil im Gebrauch war. Nach dem Festtag wird jeweils die entsprechende Stationskirche genannt.