Körperschaftsteuer
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Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen.
Das Körperschaftsteuergesetz ist in den einzelnen Regelungen dem Einkommensteuergesetz angelehnt, damit natürliche Personen, also die einzelnen Steuerzahler, den Körperschaften, z. B. den Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften, gleichgestellt sind.
Der aktuelle Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt seit 2001 25 %. (davor 45 und 40 %).
Seit dem Jahr 2001 wurde das Körperschaftsteuersystem von dem sogenannten Anrechnungsverfahren in das Halbeinkünfteverfahren umgestellt.