Großkredit
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Ein Großkredit (nach deutschem Recht § 13 KWG) ist ein Kredit, der 10 % des haftenden Eigenkapitals des gewährenden Kreditinstituts übersteigt.
Ebenso wie ein Millionenkredit ist er der Bundesbank anzuzeigen. Ein einzelner Großkredit darf nicht mehr als 25 % des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts betragen. Alle Großkredite einesKreditinstituts zusammen dürfen nicht mehr als das Achtfache des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts betragen.