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Bruno Gröning

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Bruno Gröning (* 30. Mai 1906 in Danzig-Oliva; ursprünglich Bruno Grönkowski; † 26. Januar 1959 in Paris) trat ab dem Jahr 1949 in verschiedenen Regionen Deutschlands als Geistheiler öffentlich in Erscheinung.[1] Gröning betrachtete sich als von Gott gesandt und rief in seinen Vorträgen seine Mitmenschen zur „Großen Umkehr“ auf.

Leben

Bruno Gröning stammte aus einfachen Verhältnissen. Er wurde in Danzig-Oliva geboren.[2] Sein Vater war Maurer-Polier und erzog ihn streng katholisch.[3][2] Die Volksschule verließ er nach der 5. Klasse, weder eine anschließende Kaufmannslehre noch eine Zimmermannslehre beendete er.[2] Er war die folgenden Jahre als ungelernter Arbeiter in unterschiedlichsten Bereichen tätig. Gröning heiratete im Alter von 21 Jahren Gertrud Cohn aus Danzig. Der Ehe entstammten zwei Söhne - Harald (1930) und Günther (1940)[2], die beide in jugendlichem Alter verstarben. 1943 erfolgte die Einberufung zur Wehrmacht. Im Frühjahr 1945 geriet er in russische Kriegsgefangenschaft, noch im selben Jahr wurde er entlassen und siedelte nach Hessen über, wo seine Familie erst in Haigerselbach, dann in Dillenburg wohnte.[3][2]

1955 ließ er sich von seiner ersten Frau scheiden und heiratete die Französin Josette Dufossé.[4]

Bruno Gröning starb am 26. Januar 1959 in Paris an Magenkrebs. Sein Leichnam wurde nach der Einäscherung in einer Urne auf einem Friedhof in Dillenburg (Hessen) beigesetzt.[4][1]

Öffentliches Auftreten

In den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg gaben vereinzelt Menschen an, durch die Einwirkung Grönings von gesundheitlichen Beschwerden befreit worden zu sein.[3] Das Ehepaar Hülsmann aus Herford, das davon erfahren hatte, bat ihn im März 1949 um Hilfe für seinen neunjährigen Sohn, der an Muskelschwund litt, woraufhin sich Gröning des Jungen annahm. Nachdem der Sohn einige Schritte laufen konnte, informierte der Vater die Presse, dass sein Sohn geheilt worden sei. Die Medien berichteten ausführlich, und von da an strömten Tausende Heilungssuchende zu Gröning und wollten ebenfalls geheilt werden. Die unbewiesene Heilung des Hülsmann-Sohnes hatte Gröning berühmt gemacht. Gröning nahm Handlungen an den Heilungsuchenden vor, die er als Heilungen bezeichnete. Zusammen mit seinen Helfern nahm er dafür „Spenden“ in nicht geringen Außmaß an.[3] Teilweise drängten ihm gläubige Menschen ihr Geld auch auf. Der Ingenieur Hülsmann stellte Gröning aus Freude über die vermeintliche Heilung seines Sohnes seine gesamte Habe zur Verfügung, das Haus, den Wagen. Der Sohn starb im übrigen im Jahr 1955. [3]

In den Jahren nach 1949 formierte sich eine große Anhängerschaft, die in ihm einen „Wunderdoktor“ sah. Schon am 3. Mai 1949 verboten die nordrhein-westfälischen Behörden Gröning Auftritte. Er begab sich daraufhin nach Rosenheim in Bayern, wo man ihn zunächst gewähren ließ. Bis zu 30.000 Heilungssuchende sollen dort zu seinen Vorträgen, die er auf dem ehemaligen Pferdegestüt „Traberhof“ hielt, gekommen sein. Gröning musste Helfer anstellen, die auch die Arbeit des Geldeinsammelns übernahmen. Aber auch dort und in vielen anderen Städten bekam Gröning Schwierigkeiten mit den Behörden.

Grönigs Verhältnis zu Geld und wirtschaftlichen Fragen wird als naiv beschrieben. Er selbst bereicherte sich nicht, statt dessen wohnte er bei seinen Gönnern und brauchte so keinen festen Wohnsitz.[2]

1954 erhielt Gröning ein in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültiges Verbot für öffentliche Auftritte. Darauf gründete er örtliche Gemeinschaften, sogenannte „Freundeskreise“, die er regelmäßig besuchte, um dort Vorträge zu halten. Im Mai 1958 rief er den Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen e. V. ins Leben. Aus diesem spaltete sich 1979 der heutige Bruno Gröning-Freundeskreis ab, vereinsrechtlich „Kreis für geistige Lebenshilfe e.V.“.

Gerichtliche Verfahren

Bruno Gröning musste sich in zwei Prozessen vor Gericht verantworten.

Bei einem ersten Prozess 1951-1952 wurde er vom Vorwurf, gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben, freigesprochen. [5] Daraufhin wollten das bayerische Innenministerium, die deutsche Heilpraktikerschaft e.V. und die bayerische Landesärztekammer sein Auftreten durch ein weiteres Gerichtsverfahren verbieten lassen. [6]

1954 erhielt er das Verbot, als Heilpraktiker aufzutreten, weil er nie eine Heilpraktikerprüfung abgelegt habe.[7] Gröning dagegen argumentierte, dass seine religiösen Vorträge kein Behandeln im Sinne des Heilpraktikergesetzes seien, sondern durch die in Artikel 4 Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt seien.[8]

Eine erneute Anklage mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz führte zum Prozess 1955-1959.In diesem wurde Gröning weiterhin die fahrlässige Tötung eines 17-jährigen lungenkranken Mädchens zur Last gelegt.[9] Die erste Instanz verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz zu 2.000 DM Geldstrafe, sprach ihn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung jedoch frei.[10] Das Landgericht München II verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz sowie wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie 5.000 Geldstrafe.[11] Da das Urteil nach Grönings Auffassung gegen höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung verstieß, legte er Revision ein.[12] Über die Revision wurde durch das zuständige Bayerisches Oberstes Landesgericht nicht entschieden, da Gröning zwischenzeitlich verstarb.[13]

Heilstrom und Stanniolkugeln

Eine zentrale Stellung in Grönings Lehre nimmt der angebliche „Göttliche Heilstrom“ ein: „Der Heilstrom ist um uns, und jeder kann ihn sich holen, wenn er ihn braucht. So wie die Radiowellen da sind, so ist auch der Heilstrom da, rund um die Uhr und zu jeder Zeit.“ Gröning selbst sah sich als „Transformator“, der diesen Heilstrom in vollem Maße aufnehmen könne, um ihn dann, richtig dosiert, an die Heilungssuchenden weiterzuleiten.

Gröning behauptete auch, Erkrankte in großer Entfernung heilen zu können, die ihn nicht persönlich aufsuchen konnten. Ihnen ließ er von ihm selbst geformte Stanniolkugeln zukommen. Diese lud er zuvor nach eigenen Angaben mit der durch ihn strömenden Heilkraft auf, indem er sie mit einem Kraftträger wie Haaren, Fingernägeln, oder Körperflüssigkeit füllte. Es versteht sich, dass diese Stanniolkugeln sehr teuer waren.[4] Zeitweise brauchte Gröning mehrere Helfer, die die täglich ankommenden Briefe mit Geld zu öffnen hatten.

Kritik

Ein wissenschaftlicher Nachweis von Heilerfolgen wurde nicht erbracht. Insbesondere von Medizinern, Kirchenvertretern und Presse wurde Bruno Gröning sowie die unter seinem Namen gegründete Organisation "Bruno Gröning-Freundeskreis - Kreis für geistige Lebenshilfe e.V." kritisiert.

  • Geltend gemachte Heilungen seien nur temporär und würden überwiegend auf Hypnose oder Suggestion beruhen.
  • Heilungssuchenden würden durch Aussagen und Versprechungen falsche Hoffnungen gemacht und von notwendigen Arztbesuchen abgehalten, was teilweise akute Lebensgefahr bedeute[14].

Einzelbelege

  1. a b Bistum Trier: Bruno Gröning-Freundeskreis - Kreis für geistige Lebenshilfe e.V., 93107 Thalmassing, zuletzt bearbeitet 12. Januar 2009
  2. a b c d e f Evangelische Informationsstelle der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich: Bruno Gröning-Freundeskreis, letzte Aenderung 1998.
  3. a b c d e Der Spiegel 6/1959, S. 62: Nachruf auf Bruno Gröning vom 4. Februar 1959.
  4. a b c Bruno Gröning. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL).
  5. Landgericht München II, Urteil vom 8. Juli 1952, Az. 2 Ns 324 ab/52, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178
  6. Schreiben des Bayerischen Innenministeriums, Gesundheitsabteilung, an die Regierung von Oberbayern vom 2.9.1954-III 8-5068 d 17, Staatsarchiv München, bay.Staatsm. Bd.III 1954; Schreiben der Deutschen Heilpraktikerschaft e.V., München, an das Staatliche Gesundheitsamt Starnberg vom 29.7.1952 mit Durchschrift an das Bayerische Innenministerium, Gesundheitsabteilung; Schreiben der Bayerischen Landesärztekammer an das Bayerische Innenministerium, Gesundheitsabteilung, vom 23.8.1954, Staatsarchiv München, bay.Staatsm. Bd.III 1954
  7. Schreiben der Regierung von Oberbayern an Gröning vom 10.9.1954, Staatsarchiv München, bay.Staatsmin. Bd. III 1954
  8. Erwiderung Grönings am 4.11.1953 zu einer Anzeige aus Hameln; Vernehmung Grönings bei der Bayerischen Landpolizei Grafrath am 23.4.1954, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a; Schreiben Grönings an die Regierung von Oberbayern vom 27.9.1954, Staatsarchiv München, bay.Staatsm. Bd.III 1954
  9. Anklageschrift des Oberstaatsanwalts zum Schöffengericht München-Land vom 4.3.1955, Aktenzeichen 7 Js 214 a-f/55, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  10. Schöffengericht München-Land, Urteil vom 30.7.-1.8.1957, Az. 2 Ms 42/57, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  11. Landgericht München II, Urteil vom 14.-16.1.1958, Az. 7 Ns 498/57, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  12. Revisionseinlegung Grönings vom 18.1.1958 mit Revisionsbegründung vom 3.4.1958, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  13. Verfahrenseinstellung durch das Bayerisches Oberste Landesgericht am 18.Februar.1959 –Az. 4 St 168/58, Staatsarchiv München, Akte der Staatsanwaltschaft 3178a
  14. WDR Panorama über Wayback Machine