Kino.to
| Kino.to | |
| best online movie streams | |
| Video-on-Demand-Website | |
| Sprachen | Deutsch, Englisch |
|---|---|
| Betreiber | unbekannt |
| Registrierung | nicht erforderlich |
| http://www.kino.to/ | |
Kino.to ist eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website, die auf Kinofilme, Serien und Dokumentationen spezialisiert ist. Kino.to gehörte laut Alexa Internet im Juli 2009 zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland.[1] Nach Angaben ihrer Betreiber wird die Seite von rund vier Millionen Zuschauern im Monat besucht.
Konzept
Mehrere tausend Videos, ein Großteil davon in deutscher Sprache, sind online kostenlos über die Website abrufbar. Nach Betreiberangaben waren im Februar 2009 „18.537 Serien[folgen], 6.333 Filme und 481 Dokumentationen online“.[2] Fast alle Filme und Serien-Episoden sind (zum Beispiel von verschiedenen Release Groups auf unterschiedlichen Streamhostern) als so genannte Dupes oder Mirrors mehrmals vorhanden. Auch aktuelle Kinofilme erscheinen bei Kino.to, welche in der Regel zunächst nur als sogenannte Screener, Cam-Rips, Telesyncs oder Telecines erscheinen. Um Filme ansehen zu können, kann je nach Videoformat und Streamhoster ein Adobe-Flash-Plug-in oder DivX-Web Player erforderlich sein. Pornographie bietet Kino.to nach eigenen Angaben nicht an.[2] Zur Begründung des Erfolges des Kino.to-Webangebotes führen die Betreiber unter anderem an, „dass bei 7 Millionen Hartz IV Empfängern, die Preise für jegliches Medium definitiv zu hoch“[2] seien, so dass Unterhaltungsangebote mit anderen Bedürfnissen konkurrierten.
Die von Kino.to benutzten Server befinden sich derzeit in Russland. Nachdem die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) im Verbund mit der niederländischen Antipiraterievereinigung Brein gedroht hatte, gegen Kino.to vorzugehen,[2] wurde der niederländische Server der Website abgeschaltet.[3] Der Firmensitz ist unbekannt.[4] Die Domainendung .to der Website steht für den Südsee-Archipel Tonga.
Rechtslage
Die Legalität des Angebots insbesondere für die Besucher von Kino.to wird kontrovers diskutiert. Kino.to hostet nach eigenen Angaben keine eigenen Streams, sondern verlinkt nur Embedded Codes von verschiedenen Streamhostern, wie zum Beispiel Duckload oder Filebase. Mit den Standardeinstellungen des jeweiligen Players können demnach die gestreamten Filme nicht auf dem eigenen Rechner gespeichert und damit auch nicht weiterverbreitet werden. Jedoch ist bei einigen Streamhostern (Beispiel: Filebase.to) die Möglichkeit gegeben, Spielfilme ohne Einsatz eines DivX-Players in voller Länge im AVI-Format herunterzuladen.
Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) halten das Angebot für rechtswidrig. Kino.to haftet demnach hier als Aggregator zumindest als Störer. Seit 2008 ermittelt die GVU gegen die Kino.to-Betreiber, die in Deutschland vermutet werden. Auf der Webseite der Lobbyorganisation Respect Copyright ist zu lesen, dass durch das Anschauen eines Streams eine Straftat begangen werden könne, da aufgrund der Technik beim Streamen eine Zwischenspeicherung auf dem eigenen Rechner durchgeführt und damit rechtlich gesehen eine sogenannte Raubkopie erzeugt werde. Dennoch hat es bisher noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben.[5] Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung ist jedoch „der bloße Abruf copyright-geschützter Inhalte in einer bislang straffreien rechtlichen Grauzone angesiedelt“,[3] so dass – wie Spiegel Online ergänzt – „im Hinblick auf die Stream-Dienste die Rechtslage durchaus nicht so klar ist, wie GVU und Respect Copyrights Glauben machen wollen.“[5] In einer Presseerklärung verkündete Respect Copyright daher, dass man bereits versuche, „eine Kooperationsvereinbarung mit den Internetserviceprovidern zu erzielen“, um den Zugang für solche Dienste zu erschweren.[5] „Das Problem ist nur, dass dem die Überwachung des Kommunikations- und Konsumverhaltens seiner Kunden gesetzlich untersagt ist.“[5]
Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga schweigt sich über die Daten der Domain-Inhaber aus.[6]
Finanzierungs- und Werbepraktiken sowie Gefahren
Die Verbraucherzentrale warnt Internetnutzer vor der Benutzung von Kino.to: Bei vielen Streamhostern weisen Pop-ups oder nachempfundene Windows-Fehlermeldungen auf angeblich fehlende oder veraltete Plug-ins oder Videoplayer (DivX Web Player) bekannter Anbieter hin. Dies kann auch geschehen, wenn bereits ein DivX-Web Player installiert ist.
Daneben macht Heise online auf den Einsatz von Scareware-Methoden der Streamhoster aufmerksam: Aufwendig nachempfundene Windows-Fehlermeldungen oder Warnmeldungen von Virenschutzprogrammen weisen auf eine angebliche Bedrohung hin. Ein Klick auf eine solche Meldung führt zu Weiterleitungen auf Webseiten, die dem Nutzer eine Lösung für das Problem versprechen. Durch das Vornehmen einer Registrierung und einer vermeintlichen Aktualisierung kann jedoch ein Vertrag über ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen werden. [7] Bei den Weiterleitungen zu Opendownload.de und Win-loads.net erhält man den aktuellen DivX-Codec im Rahmen eines Zweijahresvertrags für 96 Euro im Jahr. Unter anderem wird auf der Weiterleitung zu antivirus-security.net auch Software von G DATA angeboten, wo ein Zweijahresabo in Höhe von 316 € abgeschlossen werden kann. Der Hersteller selbst steht jedoch nach eigenen Angaben in keinerlei geschäftlicher Verbindung zum Anbieter der Webseite und prüft rechtliche Schritte gegen den in Dubai registrierten Anbieter. [4] [8] Kino.to sei „eine der schlimmsten Abo-Fallen im Web“. Zudem führen einige Links zu kommerziellen Usenet-Anbietern. Ob ein Stream funktioniert, hängt von der Auswahl und der Serverbelastung des Streamhosters und des verwendeten Browsers ab. Besuchern der Website wird im Allgemeinen dazu geraten, Software, falls sie benötigt wird, aus vertrauenswürdigen Quellen (z.B. bei den Anbietern der Programme selbst) zu verwenden. Die Verbraucherzentrale rät dazu, durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firmen nicht einschüchtern zu lassen und man die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurückweisen könne, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen sei. [9]
Weblinks
- www.kino.to, offizielle Website
- Interview mit den Betreibern von Kino.to. In: Gulli.com, 12. Februar 2009.
- Stefan Krempl: Experten warnen vor rechtlichen Grauzonen bei Video-Streaming. In: Heise Online, 25. November 2009.
Einzelnachweise
- ↑ Alexa: Top Sites in Germany, Zugriff am 20. Juli 2009.
- ↑ a b c d Interview mit den Betreibern von Kino.to. In: Gulli.com, 12. Februar 2009.
- ↑ a b Christian Heger: Spielfilme im Internet. Der Traum von der globalen Videothek. In: FAZ.net, 25. Dezember 2009.
- ↑ a b Vorsicht Falle: Warnung vor dem Web-Kino. In: Spiegel Online, 6. April 2009.
- ↑ a b c d Frank Patalong: Entertainmentbranche: Copyright-Lobby nimmt Streaming aufs Korn. In: Spiegel Online, 25. Dezember 2009.
- ↑ Raubkopierer: Kino.to statt Kino. In: Focus.de, 16. März 2009.
- ↑ Vorgebliche Antiviren-Seite zockt Anwender ab. In: Heise Online, 18. Februar 2009.
- ↑ G Data Pressemeldung: Abofalle – Antiviren-Club zockt Anwender ab
- ↑ Verbraucherzentrale: Softwaresuche kann zur Kostenfalle werden - Nicht einschüchtern lassen