Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe in Deutschland umfasst die der Sekundarstufe II zugerechneten oberen Jahrgangsstufen von Gymnasium und Gesamtschule und führt von der mittleren Reife zum Abitur.
Geschichte und rechtlicher Rahmen
Die Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe als Kurssystem sowie die Ausgestaltung des Abiturs als ausbildungsbegleitende, kumulative Prüfung gehen zurück auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1972 ("Saarbrückener Beschlüsse"). Seitdem ist die "reformierte Oberstufe" mehrmals modifiziert worden ("Reform der Reform"), wobei die Tendenz dahin ging, die zunächst sehr großen Wahlmöglichkeiten wieder einzuschränken; insbesondere ist es kaum noch möglich, die klassischen Hauptfächer abzuwählen und nur "billige" Abiturfächer zu wählen.
Die Leistungen aus den zwei letzten Jahren gehen mit erheblichem Gewicht ins Abiturzeugnis ein; die Ausgestaltung der gymnasialen Oberstufe ergibt sich deshalb weitgehend aus den Rechtsvorschriften über die Abiturprüfung. Diese Vorschriften umfassen ein feinverästeltes und hochgradig verknüpftes Netz von Regeln, welche Kombinationen von Kursen
- belegt werden können,
- als schriftlich gewählt werden können,
- in die Abiturwertung eingebracht werden können,
- als Abiturfach gewählt werden können.
Zyniker behaupten, diese Regeln zu verstehen sei die schwierigste Anforderung des gesamten Abiturs.
Einführungs- und Qualifizierungsphase
Die gymnasiale Oberstufe umfasst laut gültiger Vereinbarung der Kultusministerkonferenz eine einjährige Einführungs- und eine zweijährige Qualifizierungsphase. In Bundesländern, die das Abitur schon nach zwölfjähriger Schulzeit vorsehen (siehe Dauer der Schulzeit), fällt die Einführungsphase in die Jahrgangsstufe 10, die gemeinhin nicht der "Oberstufe" zugerechnet wird; die Nomenklatur ist also nicht widerspruchsfrei. Die Einführungsphase kann im Klassenverband oder im Kurssystem stattfinden.
Der Umstand, dass in Ländern mit dreizehnjähriger Schulzeit das elfte Schuljahr gerne und zumeist ohne Zeitverlust für einen Auslandsaufenthalt genutzt wird, zeigt, dass die Einführungsphase für viele Schüler vor allem Leerlauf bedeutet.
Grund- und Leistungskurse
Grund- und Leistungskurse gliedern das Lernangebot "dem Niveau nach".
Je nach Bundesland wählen die Schüler
- zwei Leistungskursfächer, die je fünfstündig unterrichtet werden (Default)
- drei oder mehr Leistungskursfächer, die mindestens vierstündig unterrichtet werden.
Eines der Leistungskursfächer muss entweder Deutsch oder eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Einzelne Länder beschränken überdies die möglichen Leistungskurskombinationen.
Die Grundkurse sind mindestens zweistündig, in Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik mindestens dreistündig.
Aufgabenfelder
Einige Beleg- und Einbringregeln nehmen Bezug auf die Unterteilung der Fächer in
- das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld (I)
- das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld (II)
- das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld (III)
Sport ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Für Religion gelten landesspezifische Regelungen.