Zum Inhalt springen

Bundesamt für Umwelt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. Januar 2010 um 13:03 Uhr durch Leyo (Diskussion | Beiträge) (Tippfehler). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
«Corporate Design Bund» – Logo der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Hauptsitz
Webpräsenz www.bafu.admin.ch

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es ist die Umweltfachstelle der Schweiz und gehört zum Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Es ist am 1. Januar 2006 aus dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) und grossen Teilen des Bundesamts für Wasser und Geologie (BWG) entstanden.[1]

Aufgaben

Das BAFU ist die Fachbehörde für die Umwelt. Es ist zuständig für die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie für den Schutz des Menschen vor Naturgefahren und den Schutz der Umwelt vor übermässigen Belastungen.

Gestützt auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, verfolgt das BAFU folgende Ziele:

  • langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen (Boden, Wasser, Wald, Luft, Klima, biologische und landschaftliche Vielfalt) und Behebung bestehender Beeinträchtigungen;
  • Schutz des Menschen vor übermässiger Belastung (Lärm, schädliche Organismen und Stoffe, nichtionisierende Strahlung, Abfälle, Altlasten und Störfälle);
  • Schutz des Menschen und erheblicher Sachwerte vor hydrologischen und geologischen Gefahren (Hochwasser, Erdbeben, Lawinen, Rutschungen, Erosionen und Steinschlag).

Um diese Ziele zu erreichen, hat das BAFU folgende Aufgaben:

  • beobachten der Umwelt als Grundlage der Ressourcenbewirtschaftung;
  • vorbereiten von Entscheiden für eine umfassende und kohärente Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie der Gefahrenprävention;
  • umsetzen der gesetzlichen Grundlagen, Unterstützen der Vollzugspartner sowie Informieren über den Zustand der Umwelt und die Möglichkeit, die natürlichen Ressourcen zu nutzen und zu schützen.

(Ehemalige) Direktoren

Einzelnachweise

  1. BUWAL und BWG werden zum Bundesamt für Umwelt, 26. Oktober 2005