Patrizier
Patrizier (Latin: patricius, Greek: πατρίκιος) ist die Bezeichnung für Angehörige der alteingesessenen Oberschicht im antiken Rom. Davon abgeleitet wird auch die sozial relativ abgeschlossene Oberschicht in vielen mittelalterlichen Städten Patriziat genannt.
Antikes Rom
Die kamen aus Rom um rats zu machen es kam Kirg mit den römer sie resiten weiter in rom fanden sie eine schöne stelle und trieben handel
In der frühen Römischen Republik waren Mischehen zwischen Patriziern und Plebejern, also dem gewöhnlichen Volk, zunächst verboten. Auch der Handel war strikt getrennt. Im Zuge der Ständekämpfe lockerten sich diese Einschränkungen, als sich die Plebejer ihr Recht auf Teilhabe an der politischen Macht erstritten. Ab der Zeit der mittleren Republik bildeten die Patrizier und einige plebejische Familien die politische Führungsschicht Roms. Sowohl patrizische als auch plebejische Familien waren Großgrundbesitzer. Die Führungsschicht der hohen und späten Republik, die Nobilität, setzte sich aus Patriziern und Plebejern zusammen. Einige Ämter – besonders das Volkstribunat – waren für Patrizier unzugänglich, während ihnen umgekehrt bis zuletzt bestimmte Priesterämter vorbehalten waren.
Patrizier genossen prinzipiell auch noch in der späten Republik besonderes Ansehen und neigten zumeist der politischen Richtung der Optimaten zu. Das hinderte jedoch bekannte Patrizier wie Gaius Iulius Caesar nicht daran, ihr politisches Glück bei den Popularen (oder vielmehr: mit popularen Methoden) zu suchen.
Bekannte Patrizierfamilien, die auch viele Konsuln und andere hohe Beamte der römischen Republik stellten, waren unter anderem die Cornelier, Valerier, Julier, Claudier, Aemilier, Fabier.
Im spätantiken Römischen Reich führte Kaiser Konstantin der Große den Titel Patricius als Ehrentitel für Bürger, die sich um das Reich verdient gemacht hatten, ein. Bis zum Ende der Antike war er als Ehrentitel von Bedeutung (vgl. etwa Petros Patrikios).
Deutsche Reichsstädte des Mittelalters
In den deutschen Reichsstädten des Mittelalters bildete sich ab dem 11. Jahrhundert ein Patriziat aus dem ehemaligen Ortsadel und/oder der örtlichen Ministerialität heraus. Sie nannten sich selbst „Geschlechter“. Die Patrizier besetzten den Rat und wichtige andere städtische Ämter und versuchten, sich ein ausschließliches Recht auf diese Ämter zu wahren, also die Patrizier zu den alleinigen ratsfähigen Geschlechtern zu machen. Da sie vornehmlich als Kaufleute tätig waren schlossen sie sich in Gilden zusammen und setzten ein erbliches Recht auf die begehrten Ämter durch.
Mit dem Erstarken des Handwerks und der Herausbildung eines in Zünften organisierten Bürgertums kam es seit dem 13. Jahrhundert zu Kämpfen der Handwerker gegen die Vorrechte der in Gilden vereinigten Patrizier. In der Regel konnten die Zünfte eine Beteiligung am Stadtrat erlangen. In Köln wurde die gesamte Stadtverfassung auf die Zunftverfassung zugeschnitten, während sich in Augsburg, Nürnberg, Frankfurt und in der Mehrzahl der Hansestädte das Patriziat behaupten konnte.
Das mittelalterliche „Patriziat“ nannte sich selbst nicht so; man sprach üblicherweise von „Geschlechtern“, wie etwa für Köln, Frankfurt am Main und Nürnberg nachgewiesen. Der Ausdruck „Patrizier“ in seiner Übertragung auf die städtische Oberschicht des Mittelalters entstammt selbst nicht dieser Zeit, sondern erst der Renaissance. Im Jahr 1516 wurde der Nürnberger Ratskonsulent (Stadtjurist) Dr. Christoph von Scheurl (1481–1542) vom Generalvikar des Augustinerordens Dr. Johann Staupitz beauftragt, einen Abriss der Nürnberger Verfassung auszuarbeiten; diesen überreichte er am 15. Dezember desselben Jahres in Form der heute noch berühmten Epistel. Da diese Arbeit in lateinischer Sprache verfasst war, bezeichnete Scheuerl die Nürnberger „Geschlechter“ in durchaus naheliegender Analogie an römische Verfassungszustände als „patricii“, die dann in der zeitgenössischen Rückübersetzung zum „Patriziat“ wurden. Der Begriff selbst setzte sich in dieser Verwendung jedoch erst im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts allgemein durch. [1][2]
Die Patrizier gelten als dem landgesessenen Adel ebenbürtig. So nimmt das genealogische Handbuch des Adels unverändert jene Familien auch ohne Adelsprädikat auf, deren Mitglieder nachweislich spätestens im 14. Jahrhundert erbgesessene Ratsgeschlechter in deutschen Reichsstädten waren.
Einzelnachweise
- ↑ vgl. Eberhard Isenmann: Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft. Stuttgart 1988, S. 276
- ↑ Entstehungsgeschichte der Epistel auch in Eberhard Isenmann: Gelehrte Juristen und das Prozessgeschehen in Deutschland im 15. Jahrhundert, in Franz-Josef Arlinghaus et al.: Praxis der Gerichtsbarkeit in europäischen Städten des Spätmittelalters, Klostermann, Frankfurt 2006, S. 305, Fußnote 1.