Domkapitel
Das Domkapitel - seltener auch Kathedralkapitel genannt - ist ein Zusammenschluß von Geistlichen an einer katholischen Bischofkirche. Ist die Bischofskirche Sitz eines Erzbischofs, also Metropoliten, so wird das Domkapitel auch als Metropolitankapitel bezeichnet.
Aufgaben
Es unterstützt den Bischof als eigenständige juristische Person in der Leitung des Bistums. In bestimmten Angelegenheiten hat es ein Zustimmungs- oder Beratungsrecht. Das Gremium besteht aus dem Dompropst, residierenden und nichtresidierenden Mitgliedern aus anderen Regionen des Bistums. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist es nach dem Amtsverzicht oder Tod eines Bischofs - also mit Eintritt der Sedisvakanz - den zwischenzeitlichen Diözesanadministrator zu wählen und dem Papst eine Liste von Kandidaten für das Bischofsamt zu unterbreiten.
Geschichte
Die Domkapitel entstanden bereits seit dem 9. Jahrhundert, später dort wo Bistümer gegründet wurden. Sie lagen im Bereich der Domimmunität oder Domfreiheit, unterstanden also nicht der jeweiligen weltlichen Herrschaft über den Ort ihres Sitzes. Waren ihre Aufgaben ursprünglich ausschließlich geistlicher Natur (z.B. Oberaufsicht über die Kirchen des Sprengels), so verlagerten sie sich im Laufe der Jahrhunderte immer mehr in Richtung eines Verwaltungsorgans der Diözese. Die Mitglieder des Domkapitels bildeten eine Lebensgemeinschaft, die der des Klosters nicht unähnlich war, aber seit dem Mittelalter nicht mehr dieselbe Strenge und Reglementierung aufwies.
Reformation
In vielen lutherischen Gebieten bestanden die Domkapitel auch über die Reformation hinaus. In einigen Fällen, wie in Halberstadt, blieb das Kapitel als Körperschaft bestehen, wurde aber vom Landesherrn kontrolliert; in anderen Fällen, zum Beispiel im Fürstbistum Lübeck, übte das Kapitel, das nicht mehr aus Geistlichen bestand, auch die weltliche Herrschaft über seinen Anteil des Hochstifts aus; so besaß das lutherische Domkapitel zu Lübeck noch bis 1804 u.a. die stormarnschen Dörfer Hamberge und Hansfelde. Die lutherischen Domkapitel wurden im Rahmen der Säkularisierung kirchlicher Güter im Reichsdeputationshauptschluss 1803 oder in Preußen bis 1810 aufgelöst. Lediglich das Domkapitel in Brandenburg wurde 1826 wiederhergestellt und ist nach wechselvoller Geschichte ([1]) bis heute erhalten. Die Kapitel in Meißen und Wurzen blieben als lutherische kirchliche Korporationen ebenfalls bis heute erhalten.
siehe auch: Kapitular