Zum Inhalt springen

Sterbehilfe

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. März 2004 um 20:14 Uhr durch 217.82.79.168 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Sterbehilfe (auch Euthanasie) ist die Verkürzung der Sterbephase eines unheilbar Kranken durch Maßnahmen anderer Personen.

In den Niederlanden, Belgien, Australien und der Schweiz ist die Sterbehilfe unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Sterbehilfe wird von vielen christlichen Strömungen abgelehnt.


Arten

Passive Sterbehilfe

Unter passiver Sterbehilfe wird das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen verstanden. Darunter fällt:

Aktive (direkte) Sterbehilfe

Unter aktiver Sterbehilfe wird das aktive Herbeiführen des Todes eines unheilbar kranken Menschen verstanden. Darunter fällt:

Indirekte Sterbehilfe

Im Gegensatz zur direkten (aktiven) und passiven StH wird bei der indirekten StH nicht die gewollte oder gezielte Tötung eines Patienten verstanden, sondern die Inkaufnahme eines vorzeitigen Todes zugunsten einer besseren und stärkeren Schmerzbehandlung ist die Absicht des Arztes oder Betreuers. Es geht also um die "innere Einstellung" bei der Verabreichung von Medikamenten, die nach den hergebrachten Grundsätzen und Regeln der ärztlichen KUNST zu erfolgen hat, was nachvollziehbar sein muß und dokumentiert werden muß. (Die Nichtverabreichung notwendiger stärkerer Schmerzmittel, um keinen vorzeitigen Tod herbeizuführen, kann wegen der somit nicht ausreichend behandelten Schmerzen eine strafbare Körperverletzung darstellen; aus Unwissenheit, unterlassener Fortbildung oder einfach wegen großer Unsicherheit unterlassen viele Ärzte u. Pflegedienste - zumal in Deutschland - die nötige intensive u. individuell ausreichende Schmerzbehandlung, was ein ebenso großes Unrecht darstellen kann wie eine strafbare aktive Sterbehilfe!)

Probleme der Sterbehilfe

Die Sterbehilfe steht im Spannungsfeld zwischen Recht u. Autonomie, zwischen Gesetz u. Selbstbestimmung, zwischen staatlichem Anspruch u. individuellen Persönlichkeitsrechten, zwischen Strafrecht u. Notwehr bzw. Nothilfe, zwischen Medizin u. Behandlungsabbruch. Die Abgrenzung von aktiver zur passiven StH oder auch der indirekten StH ist im Einzelfall schwierig, wobei beachtlich ist, daß die indirekte StH fast nie, die passive StH manchmal und die aktive StH fast immer (zumindest in Deutschland) strafbar ist. Auch ist die Abgrenzung der Hilfe beim Suizid zur StH schwierig, wobei die Frage der "Handlungsvollmacht" und "Handlungsherrschaft" bei Entschluß, Beschaffung von Mitteln und der Art der Ausführung u. ggf. der persönlichen Anwesenheit eines Sterbebegleiters wichtig sind. Oft findet eine Verwechselung mit ähnlichen Begriffen wie "Sterbebeistand", "Sterbebegleitung" oder "Hilfe b e i m Sterben" (im Gegensatz zur Hilfe z u m Sterben) statt. Die Sterbehilfe-Frage befindet sich zudem im ständigen politischen u. ethischen Wandel und muß immer wieder einmal neu diskutiert und von einem verantwortlichen ärztlichen Handeln abgegrenzt werden...


  • Wer definiert den Begriff unheilbar krank?
  • Wer kontrolliert den Missbrauch der Sterbehilfe?
  • Wer darf sich anmaßen, ob Schwerstleidende länger leiden oder früher sterben
dürfen/sollen? Wer traut sich im Ernstfall eine richtige Entscheidung zu?
  • Wer will oder soll verantwortlich sein bei einer Sterbehilfe?


Euthanasie im Dritten Reich

Datei:EnthanasiePropaganda.jpg
Nationalsozialistisches Propagandaplakat zur Akzeptanzbereitung für Eugenik und Euthanasie

Das Dritte Reich tarnte mit dem Begriff Euthanasie die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Vor allem Geisteskranke, senil Erkrankte, Epileptiker, Mißgebildete u.a. wurden in bestimmten Anstalten zusammengezogen und durch Injektionen oder Vergasung getötet. Rund 100.000 Menschen fielen diesen Mordaktionen zum Opfer. So wurden z.B. in Grafeneck bei Marbach auf der Schwäbischen Alb ca. 10000 Menschen Opfer des NS-Euthanasieprogramms.

 Die Diskussion um die Euthanasie darf aber nicht den Blick verstellen auf

die aktuellen Gegenwartsprobleme und die wesentlich erweiterten Möglichkeiten der modernen Medizin; hier die reale Möglichkeit eines Sterbens und eines damit verbundenen Leidens ohne absehbares Ende...

Siehe auch: Eugenik, Nationalsozialismus, Tod, Tötung, Selbsttötung, Pflegefall, Palliativmedizin, Hospizbewegung, Patientenverfügung

Literatur

  • Sterbehilfe: Handeln oder Unterlassen?.
    • Hrsg. v. Franz J. Illhardt, Hermann W. Heiß u. Martin Dornberg. 1998. 168 S.
    • ISBN 3-7945-1839-X, KNO-NR: 06 57 39 98 -SCHATTAUER- 29.95 EUR
  • Textsammlung Sterbehilfe:
    • Hrsg. v. Gabriele Wolfslast u. Christoph Conrads. 2001. XI, 251 S. 20,5 cm.
    • ISBN 3-540-67835-2, KNO-NR: 09 27 42 75 -SPRINGER, BERLIN- 49.95 EUR
  • Euthanasie im NS- Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens.
  • Selbsterlösung durch Medikamente.
    • Hrsg. durch DGHS, Gelka-Verlag