Zum Inhalt springen

Abecedarium (Rechtsgeschichte)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 28. August 2004 um 11:08 Uhr durch Magnus Manske (Diskussion | Beiträge) (Kategorie:Rechtsgeschichte). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Abecedarium (Mz. Abecedarien) nennt man die aus dem 14. und 15. Jahrhundert stammenden Zusammenfassungen des deutschen, römischen und kanonischen Rechts.

Weitere Bedeutungen: siehe Abecedarium