Achtstundentag
Der Achtstundentag war eine der ältesten Forderungen der Arbeiterbewegung. Er bezeichnet eine Arbeitszeit von durchschnittlich (oder maximal) acht Stunden pro Werktag.
Eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das den Achtstundentag einführte, war 1900 die Firma Carl Zeiss unter Ernst Abbe.
In Deutschland wurde der Achtstundentag 1918 als Ergebnis des Stinnes-Legien-Abkommens durch den Rat der Volksbeauftragten erstmals gesetzlich eingeführt, um das Überangebot von Arbeitskräften nach dem Ende des Weltkriegs aufzufangen. Später wurde der Achtstundentag jedoch durch andere Bestimmungen wieder aufgeweicht.
In Deutschland ist der Achtstundentag heute gesetzlich vorgeschrieben. Im Arbeitszeitgesetz ist eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden festgelegt. Diese kann in Ausnahmefällen auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit im Laufe von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Werktag nicht übersteigt. Da von einer Sechstagewoche ausgegangen wird – der Samstag gilt als Werktag –, beträgt die Wochenarbeitszeit also maximal 48 Stunden, in Ausnahmefällen (auf wenige Monate begrenzt) bis zu 60 Stunden.
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie beschränkt den Ausgleichszeitraum von maximal 48 Stunden pro Woche jedoch statt sechs auf nur noch vier Monate.