Führungsgrundgebiet
Die Führungsgrundgebiete (FGG) bezeichnen im militärischen Sprachgebrauch alle diejenigen Organisationsbereiche, die für die Tätigkeit der Streitkräfte in Frieden und Einsatz notwendig sind.
Ihre Aufteilung ist NATO-standardisiert. Die Bezeichnungen sind S (=Stabsabteilung) beim Heer und A bei Luftwaffe und Marine. Ihre Leiter sind Offiziere, die Abteilungen S1 und S3 werden von Generalstabsoffizieren geführt.
Die einzelnen Abteilungen sind bei Verbänden ab Bataillonsebene wie folgt eingerichtet:
- S 1: Personal
- S 2: Militärische Sicherheit
- S 3: Führung und Ausbildung
- S 4: Logistik (Nachschub und Instandsetzung)
- S 5: nur im Einsatzfall eingerichtet; zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC)
- S 6: Informationstechnologie und Fernmeldewesen (IT)
Ab der Großverbandsebene (Brigade und aufwärts) werden die Abteilungen mit "G" bezeichnet. Ab dieser Ebene bestehen auch noch die FGG 7 bis 9. Alle FGG werden bei höheren Stäben von Offizieren im Generalstabsdienst geleitet.
In der Wehrmacht hießen die FGG Ia, Ib, Ic usw.