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Flottille

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Flottillenstander der Deutschen Marine

Unter einer Flottille versteht man eine kleinere Gruppe von Schiffen. Der Begriff ist eine Verkleinerungsform des Wortes Flotte. Im militärischen Sprachgebrauch sind Flottillen Marineverbände, die aus mehreren Kriegsschiffen oder kleineren Booten bestehen. In einigen Marinen ist Flottille eine allgemeiner Name für Untergliederungen einer Flotte und kann auch einen nicht aus Schiffen bestehenden Verband bezeichnen.

In Deutschland wurde bis Ende des Zweiten Weltkriegs ein Verband aus kleinen Booten wie etwa Schnellbooten, Minensuchbooten oder U-Booten als Flottille bezeichnet, die wiederum häufig aus zwei Halbflottillen bestand. In der Kaiserlichen Marine umfasste beispielsweise eine Torpedobootsflottille 12 Boote, bestehend aus einem Flottillienführerboot, je zwei Halbflottillen zu vier Booten und die dazugehörigen beiden Halb-Flottillienführerboote und einem Boot als Materialreserve. In der Bundesmarine wurde die Bezeichnung zunächst nicht gebraucht und erst in den 1960er Jahren wieder eingeführt. In Anlehnung an den Gebrauch bei den Verbündeten bezeichnet eine Flottille seitdem einen größeren Verband aus mehreren Geschwadern gleichartiger Schiffe oder Boote, der auch als Typverband bezeichnet wurde. Außerdem gab es nicht-schwimmende Flottillen, wie die Flottille der Marineflieger. Jetzt verfügt die Deutsche Marine über zwei Einsatzflottillen, von denen eine an der Nordsee und die andere an der Ostsee stationiert ist. Beide werden von einem Offizier im Dienstgrad eines Flottillenadmirals geführt.

Auch die Volksmarine der DDR gliederte sich in drei Flottillen, die in ihrer Größe etwa den Flottillen der Bundesmarine entsprachen, jedoch unterschiedlich aufgebaut waren.

Der Begriff Flottille wird gelegentlich auch im Segelsport verwandt. So werden z. B. gemeinsame Segeltouren mehrerer Boote als Flottillensegeln bezeichnet.