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Vogelfreiheit

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Vogelfrei war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit jemand, über den als Strafe die Reichsacht verhängt worden war. Häufig ging der Reichsacht der Kirchenbann voraus, durch den derjenige von der Teilnahme an den Sakramenten ausgeschlossen wurde. Ein vogelfreier Mensch besaß keinerlei Rechte und kein Eigentum mehr; er konnte von jedem anderen straffrei getötet, verletzt oder ausgeraubt werden.

So wurde z. B. der Reformator und Bibelübersetzer Martin Luther 1521 vom Reichstag in Worms durch das Wormser Edikt für vogelfrei erklärt.

Die Bezeichnung vogelfrei war weniger so zu verstehen, dass der Betroffene "so frei wie ein Vogel" wäre, das war eher das Gegenteil. Die Gebannten durften auch nicht bestattet werden und falls sie hingerichtet wurden, wurden ihre Körper den Vögeln zum Fraß überlassen. Damit sollte verhindert werden, dass die Betroffenen nach dem Tode in den Himmel kommen und am jüngsten Tag auferstehen. Doch mancher Gebannter schloss sich Räubern oder Piraten an, mancher ging als Seemann zur See oder als Söldner zum Militär und kam so manchmal auch zu Geld und Eigentum und erkaufte sich damit eine neue Identität und Freiheit.

Siehe auch

Outlaw, Kufr, Bann, Teeren und Federn