Rat für Wettbewerbsfähigkeit
Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit (WBF) ist ein Rat der Europäischen Union, welcher seine Einsetzung im Juni 2002 beschloss und damit die Arbeit von drei Fachräten zusammenfasste (Binnenmarkt, Industrie, Forschung). Offiziell trifft sich der Rat vier- bis sechs mal im Jahr. Hinzu kommen weitere informelle Treffen.
Inhaltliche Ausrichtung
Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit befasst sich ressortübergreifend mit der Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in Europa zu verbessern. Speziell behandelt er die Themen Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Tourismus. Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit Rechtsbeschlüsse fassen, meist durch Mitentscheidung mit dem Europäischen Parlament.
Abhängig von den Themen der Tagesordnung nehmen die Minister für Europapolitik, Wirtschaft, Industrie, Forschung bzw. Wissenschaft oder auch Justiz an den Sitzungen teil.
Vorbereitung der Gesetzgebung
Innerhalb der Europäischen Kommission bereiten folgende Kommissariate die Gesetzgebungsakte für den Rat Wettbewerbsfähigkeit vor. Die politischen Prioritäten selbst werden von der Ratspräsidentschaft vorgegeben:
- Kommissar für Wettbewerb
- Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen
- Kommissar für Unternehmen und Industrie
- Kommissar für Wissenschaft und Forschung
- Kommissar für Wirtschaft und Währung