Zum Inhalt springen

Heilberuf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. November 2003 um 14:22 Uhr durch Mikue (Diskussion | Beiträge) (-> Singular). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Heilberuf ist eine berufliche Tätigkeit, die die Arbeit von Medizinern unterstützt.

Der Beruf des Arztes wird von Allgemeinmedizinern oder Spezialisten ausgeübt. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist u.a. ein Studium der Medizin.
Zahnärzte oder Klinische Psychologen sind davon getrennte, akademische Berufe, die aber auch der Heilkunde im weiteren Sinn zuzurechnen sind.

Zu den Heilhilfsberufen zählen die

Krankenschwestern/Krankenpfleger
Hebammen
Krankengymnasten
Logopäden
Ergotherapeuten
medizinisch-technische Assistenten (MTA)
Arzthelferinnen u.a.

Sie üben in der Regel nicht selbständig heilkundliche Tätigkeiten aus, sondern werden auf Anordnung von Ärzten tätig.

Der Beruf des Heilpraktikers umfasst eine medizinische Tätigkeit mit bestimmten, gesetzlich festgelegten Einschränkungen. Dafür ist kein Universitätsstudium erforderlich, es muss jedoch eine amtsärztliche Prüfung abgelegt werden.