Geldwerter Vorteil
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Als Geldwerten Vorteil bezeichnet man Leistungen oder Waren, die ein Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses preiswerter oder unentgeltlich erhält. Diese werden vom Finanzamt als Einnahmen gewertet und sind somit unter Einräumung von am Abgabeort (Sitz der Firma) üblichen Preisnachlässen und einem Steuerfreibetrag Einkommenssteuer pflichtig.
Am häufigsten entsteht der Geldwerte Vorteil durch die private Nutzung eines Firmenwagens oder verbilligtes Kantinenessen.
Das Einkommenssteuergesetz regelt dies in §8.