Landschaftsarchitektur
Unter Landschaftsarchitektur im speziellen Sinne ist die Planung zu verstehen, die nicht den Hochbau betrifft; sondern den Freiraum i.S. von "nicht bebautem Raum", s.a. Freiraumplanung. Dazu gehören im wesentlichen Parks, öffentliche Plätze und Gärten, aber auch andere Freiflächen wie Parkplätze.
Im Gegensatz zum Hochbau sind die raumbildenden Elemente der Landschaftsarchitektur Pflanzen, Beläge, Oberflächen, Hecken, Mauern, ... Landschaftsarchitektonische Räume müssen im Gegensatz zu architektonischen Räumen nicht mit einem umfassenden Raumabschluss versehen werden.
Um Landschaftsarchitekt zu werden, muß man auf einer der deutschen Universitäten oder Fachhochschulen das entsprechende Studium - teilweise als Landschaftsarchitektur, teilweise als Landespflege bezeichnet - absolvieren, mindestens zwei Jahre in diesem Bereich tätig sein und danach auf Antrag in die Architektenkammer eines Bundeslandes eintreten.
Die bundesweite Fachvereinigung ist der BDLA (Bund deutscher Landschaftsarchitekten).
Landschaftsarchitektur ist seit Jahrhunderten in unserer Kulturgeschichte verankert. Beispiele sind der Park von Versailles oder der Englische Garten in München.