Bundeskindergeldgesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Bundeskindergeldgesetz |
Abkürzung: | BKGG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Sozialrecht |
Fundstellennachweis: | 85-4 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 11. Oktober 1995 (BGBl. I S. 1250, 1378; ber. 1996 I S. 714) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1996 |
Neubekanntmachung vom: | 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142; ber. S. 3177) |
Letzte Änderung durch: | Art. 8 G vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950, 3954) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
1. Januar 2010 (Art. 15 Abs. 3 G vom 22. Dezember 2009) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Bundeskindergeldgesetz (BKGG) ist ein Bundesgesetz, das die Regelungen zum Kindergeld in Deutschland enthält. Das Bundeskindergeldgesetz trat am 1. Januar 1996 in Kraft.
Inhalt
Das Bundeskindergeldgesetz besteht aus vier Abschnitten. Der erste Abschnitt regelt in den Paragraphen 1 bis 6a die Leistungen. Im zweiten Abschnitt finden sich in den Paragraphen 7 bis 15 Bestimmungen zur Organisation und Verfahren. Der dritte Abschnitt enthält in Paragraph 16 eine Bußgeldvorschrift. Im vierten Abschnitt finden sich in den Paragraphen 17 bis 22 Übergangs- und Schlussvorschriften.
Eng mit dem BKGG verwoben ist das Einkommensteuergesetz (EStG). So verweist beispielsweise § 1 Abs. 1 S. 1 BKGG für die Anspruchsberechtigung des Kindergelds auf § 1 Abs. 1 und 2 EStG. Einkommensteuerrechtlich werden Kinder entweder durch den Kinderfreibetrag oder durch das Kindergeld gefördert. Welche von beiden Leistungen für den Steuerpflichtigen besser ist, prüft die Finanzbehörde von Amts wegen (sog. Günstigerprüfung). Erweist sich der Kinderfreibetrag als günstiger, wird das Kindergeld wieder angerechnet.