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Licht

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Dieser Artikel befasst sich mit Licht als Helligkeit, andere Bedeutungen unter Licht (Begriffsklärung)


Licht ist der Teil der elektromagnetischen Strahlung, der von unserem Auge erkannt werden kann. Dies sind die elektromagnetischen Wellen im Bereich von etwa 400 - 750 nm (Nanometer) Wellenlänge. (750 nm: rot, 400 nm violett/blau).

Das in der Umwelt vorkommende Licht ist eine Mischung unterschiedlicher Wellenlängen. Durch ein Beugungsgitter oder ein Prisma kann man dieses polychromatische Licht in monochromatisches Licht (Licht einer Wellenlänge) zerlegen. Jeder dieser monochromatischen Lichtkomponenten entspricht ein spezifischer menschlicher Farbeindruck, die so genannten Spektralfarben oder Regenbogenfarben. In der Reihenfolge zunehmender Wellenlänge findet man:

  • violett
  • blau
  • grün
  • gelb
  • orange
  • rot

Alle anderen wahrgenommenen Farben (etwa Türkis oder Braun) ergeben sich bei Licht, in dem mehrere Wellenlängen vorkommen. Die Übergänge zwischen Farben sind fließend, der Eindruck einzeln benennbarer abzählbarer Farben ist subjektiv und durch Sprache / Tradition / Denken bedingt. Die in verschiedenen Sprachen (ursprünglich) vorkommenden Worte für Farben belegen dieses Subjektivität.

Jenseits von violett liegt das unsichtbare Ultraviolett, jenseits von rot die auch Infrarot genannte Wärmestrahlung.

Eine der Hauptquellen des Lichtes ist die Sonne.

Licht kann man sich als wellenförmige elektromagnetische Strahlung vorstellen. Gleichzeitig hat Licht aber auch Teilchencharakter. Die kleinsten Lichtteilchen werden als Photonen bezeichnet.