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Rechtsobjekt

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Rechtsobjekte sind diejenigen Güter, an denen die Rechtsordnung Rechte erwerben lässt. Das Rechtsobjekt ist damit nicht wie das Rechtssubjekt selber Träger von Rechten und Pflichten. An ihm bestehen Rechte. Als Rechtsobjekte kommen neben körperlichen Gütern (Sachenrecht) auch immaterielle Güter (Immaterialgüterrecht) sowie Rechte an sich in Frage.