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Diskussion:Beneš-Dekrete

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 85.127.36.208 in Abschnitt Inhalt in der Einleitung

Schreibweise

Auf Diskussion:Václav Klaus habe ich eine Diskussion zur Schreibweise angezettelt, diese Schreibweise müsste dort noch ergänzt werden ;) -- WikiWichtel fristu 10:37, 21. Jan 2004 (CET)

Polnische Dekrete

Mir ist nicht klar, warum die polnischen Dekrete hier stehen. Das müsste erklärt werden. --maha 13:38, 1. Jun 2004 (CEST)

Ich vermute, die stehen hier, weil der Ausdruck Benesch-Dekrete viel bekannter ist und kaum jemand etwas mit dem Ausdruck Bierut-Dekret anfangen kann. Es erscheint mir thematisch auch sinnvoll, die Benesch-Dekrete und die Bierut-Dekrete gemeinsam zu diskutieren.
--212.114.237.6 12:13, 4. Jun 2004 (CEST)

Karte der Resttschechei

Die Karte ist unübersichtlich und unästhetisch, mit Bild:GDR.png existiert eine neue und deutlich ansprechendere Karte. Ein Austausch ist erstrebenswert.

Die Landkarte des Deutschen Reichs weist etwas auf, dass ich mir nicht erklären kann. Ich weis eindeutig, dass das Protektorat Böhmen und Mähren (Chechy i Morava) nicht aufgeteilt war. Ich besitze selbst eine Originalkarte aus dem II Weltkrieg von Freytag und Bernth, Wien - woher kommen also die Grenzen im Protektorat selbst . Ich habe sie noch nie zuvor gesehen.

Ogan 20:47, 23. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ausnahmen

"Da sie sich gegen eine bestimmte ethnische Gruppe ohne Ansehen von persönlicher Schuld und auch ohne Ansehen von Verdiensten im Widerstand gegen das Nazi-Regime richteten,"

Das ist meines Wissens nicht richtig. Widerstandskämpfer und Opfer des NS-Regimes waren von den Dekreten mindestens auf dem Papier ausgenommen. Steht doch sogar in den Zitaten im Artikel. --moldy 19:56, 25. Aug 2004 (CEST)

Inhaltliche Auseinandersetzung mit den Dekreten

Der Artikel sollte durch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den wichtigsten Dekreten aufgewertet werden. Die zitierten Quellen sind zwar wichtig und sollten auch genannt werden. Jedoch ist http://wikisource.org/wiki/Main_Page:Deutsch der richtige Platz. Ein gutes Beispiel ist http://wikisource.org/wiki/Protokoll_der_Wannsee-Konferenz. --Venividiwiki 21:10, 10. Okt 2004 (CEST)

Editorische Anmerkung

Der angebliche Wortlaut der Bierut-Dekrete war in der Tat unter Beneš-Dekrete eingestellt und wurde von mir dort am 15.11.2004 gelöscht, weil er hier nichts zu suchen hat. Auch der Artikel Bierut-Dekrete muss wegen seiner augenfällig revanchistischen Tendenz und schon atemberaubend frechen propagandistischen Absicht dringend überarbeitet oder aber gelöscht werden.

Ich stelle die angeblichen Polnischen Dekrete in der Diskussion (!) zu Bierut-Dekrete im Wortlaut (so wie hier entfernt) zur Diskussion. Dieser Wortlaut sollte vor Wiedereinstellung jedoch zwingend geprüft werden!

Beneš-Dekrete wurde von mir überarbeitet, angemessen ergänzt und einigermaßen entschärft. Er war vorher im Wesentlichen nichts als ein revanchistischer Propaganda-Wisch der Sudetendeutschen Landmannschaft von dümmlichster Einseitigkeit. --wolpertinger 16:47, 15. Nov 2004 (CET)

Die meisten Dekrete des Präsidenten der Republik regeln die Sachen, die er überhaupt regeln konnte - meistens ging es um die Verhältnisse in den tschechoslowakischen Einheiten in Großbritanien. Die Abschiebung der Deutschen wurde nirgends dort geregelt (wenn jemand etwas anderes meint möchte ich die Stellen kennen, damit man überhaupt vernünftig diskutieren kann) - es ging ausschließlich um die Enteignung und (bei einer kleinen Gruppe) um die Staatsbürgerschaft. Die meisten Deutschen haben jedoch ihre tschechoslowakische Staatsbürgerschaft bereits im Jahre 1938 verloren und wurden als unbequeme Ausländer nach dem Fremdengesetz aus der Vorkriegszeit abgeschoben

Ausserdem möchte ich fragen wie die Zahl 15 zustandegekommen ist.

--Jvano 21:36, 12. Dez 2004 (CET)


Wenn jemand behauptet, dass die Dekrete des Präsidenten der Republik die Grundlage für die "Vertreibung" waren, sollte er auch zitieren, wo es dort geregelt ist. Ich behaupte dass es nicht stimmt, aber ich lasse mich gern überzeugen--Jvano 06:38, 16. Dez 2004 (CET)

Natürlich waren sie die Voraussetzung für die Vertreibung. Dort steht nicht das die Beneš-Dekrete beinhalten, dass die Sudetendeutsche oder Ungarn vertrieben werden müssen. Dort steht "...unter anderem die Voraussetzung für die Vertreibung und Enteignung der meisten Sudetendeutschen wie auch vieler Ungarn ab 1945" --Paddy 06:55, 16. Dez 2004 (CET)


Also das verstehe ich überhaupt nicht - was heisst es "Voraussetzung", entweder ist es dort geregelt oder nicht, es ist ja eine Rechtsvorschrift und keine filosofische Abhandlung.

--Jvano

Neutralität

Ist die Diskussion jetzt abgeschlossen und kann der Warnvermerk raus? --robby 20:36, 4. Feb 2005 (CET)

Artikel genehmigungsfähig?

Ich finde, der kann jetzt raus. Der Artikel genügt jetzt einigermaßen wissenschaftlichen Ansprüchen. --wolpertinger 20:11, 8. Mär 2005 (CET)

Wiki-gerecht ist er aber in keiner Weise, es fehlt ein Einleitungssatz, die endlosen Gesetzestexte usw. gehören hier auch nicht her. --robby 12:53, 25. Mär 2005 (CET)

Der erste Einwand wurde hoffentlich zufriedenstellend korrigiert; dem zweiten ("die endlosen Gesetzestexte usw. gehören hier auch nicht her") stimme ich im Grundsatz auch zu, aber ich wage es nicht, die auf eigene Faust zu entfernen, zumal es dann auf jeden Fall einen stabilen externen Link geben sollte, wo man die Dekrete im Original nachlesen kann. - Hat jemand einen Vorschlag?

Zwei Kapitel wären ja noch zu bearbeiten; ich finde vor allem das von mir vorgeschlagene

Die Dekrete im Selbstverständnis der Zweiten Tschechoslowakischen Republik

wichtig, weil die Tschechen und Slowaken die Chose nach dem 2. Weltkrieg natürlich ganz anders gesehen haben als die (meisten) Deutschen. Da müsste jemand ran, der fachhistorisch was drauf hat und/oder sich dementsprechend einarbeitet, denke ich.

Schöne Grüße - wolpertinger 18:10, 12. Apr 2005 (CEST)

Als zweite Republik wird die Zeit zwischen dem Münchner Vertrag (1938) und dem 15. März 1939 bezeichnet, hier wurde wahrscheinlich die Nachkriegszeit gemeint --Jvano 23:02, 7. Jan 2006 (CET)


Hallo, ich wollte nur darauf hinweisen, dass ich momentan mit Unterstützung aus Tschechien an diesem Artikel schreibe. Hierzu gehört u.a. die Überarbeitung der Paragraphen "Allgemein" sowie "Die Dekrete im Selbstverständnis der (Zweiten) Tschechoslowakischen Republik".

Den bisherigen Einleitungssatz halte ich für stark verbesserungsdürftig, da er zu ungenau ist und zudem den Eindruck vermittelt, Benes allein sei für die Entstehung der Dekrete verantwortlich zu machen. Ebenso fehlt der Hinweis, dass die fälschlicherweise als "Benes-Dekrete" bezeichneten Dekrete lediglich ein Teil der ca. 141 Präsidialdekrete sind, mit deren Hilfe die Tschechoslowakei nach der Kapitulation Deutschlands aufgrund des herrschenden Verfassungsnotstandes regiert wurde. Gerne werde ich auch einen Verweis auf die tschechische Version der besonders umstrittenen Dekrete hinterlegen. - Jape 17:10, 24. Apr 2006 (CET)


das kann ich nur unterstützen, der Artikle ist zu einsetig. Und selbst der Satz "Die Dekrete im Selbstverständnis der Zweiten Tschechoslowakischen Republik" ist vollkomemen unsinnig, 2. republik ist die Zeit vom 30.9. 1938 - 15.3. 1939. --Nolanus 23:52, 24. Apr 2006 (CEST)


Nolanus, hinsichtlich der fälschlichen Bezeichnung des Artikels "Die Dekrete im Selbstverständis der Zweiten Tschechoslowakischen Republik" kann ich Dir nur Recht geben. Vielmehr müsste es heissen "Die Präsidialdekrete im Selbstverständnis der Tschechischen Republik". Gerne nehme ich mit meinem Team evtl. Zuarbeiten Deinerseits zu diesem Themenbereich auf. - Jape 21:37, 29. Apr 2006 (CET)


Hallo, mir sind z.B. folgende Dinge aufgefallen: „Der österreichische Völkerrechtler Felix Ermacora, der zuvor lange als Gutachter der UNO tätig war, kam in einem Rechtsgutachten im Jahre 1991 zu dem Ergebnis, dass die Vertreibung in den Jahren 1945/46 den Tatbestand des Völkermordes erfüllt habe.“

---) Wird in diesem Abschnitt über die wilde Vertreibung gesprochen oder über den von den Allierten zugestimmten Transfer?

„Ein Gutachten des deutschen Juristen Christian Tomuschat von 1995 kam nicht zu dieser Schlussfolgerung, jedoch bezog sich seine Analyse nicht auf die Vertreibung des Sudetendeutschen insgesamt, sondern nur auf deren entschädigungslose Enteignung durch das Beneš-Dekret Nr. 108 vom Oktober 1945. Während der Begriff Völkermord in diesem Zusammenhang heftig umstritten bleibt, gilt die Vertreibung allgemein als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“

---) „Die Vertreibung allgemein“ soll in diesem Fall also die von den Allierten zugestimmten Aussiedlung bedeuten? Meinem Erachten nach ist der ganze Abschnitt im Artikel sehr unverständlich geschrieben und er würde wohl sowieso eher in den Artikel über das Potsdamer Abkommen gehören (die Dekreten befassten sich mit keiner Vertreibung).

Ich habe auch sonst einige Teile des Artikels schon bearbeitet, denn ich finde, einige Aussagen waren zu ungenau, tendenziell, vereinfacht oder fälschend. Andere Abschnitte müssen meiner Meinung nach immer noch mehr präzisiert werden. Ich werde daran gerne zusammenarbeiten! Gruß --Kveta 17:45, 4. Mai 2006 (CEST)Beantworten

33/1945, FAZ vom 18.4.2006

In der FAZ vom 18.4.2006, Seite 5 steht

Das tschechische Innenminiserium hat dem 1946 verstorbenen Fürsten Hugo Salm-Reiffenscheidt unter neuerlicher Anwendung des Benes-Dekrets Nr 33/1945 zum zweiten Mal die Staatsbürgerschaft abgesprochen.

Salm-Reiffenscheidt hatte 1946 "vom zuständigen Bezirks-Nationalausschuss" eine provisorische Staatsbürgerschaftsbescheinigung bekommen, die ihn als "aktiven Gegner des Nationalsozialismus" vor den Auswirkungen der Benes-Dekrete schützen sollte. Das Verfahren, um die Bescheinung vom Innenministerium bestätigen zu lassen, wurde nicht zu Ende geführt. Salm-Reiffenscheidt starb 1946, der Besitz der Familie wurde beschlagnahmt. 56 Jahre später klagten die Erben auf Restituierung, das Innenministerium entzog dem Toten (mit 33/1945) die Staatsbürgerschaft, das Verfassungsgericht in Brünn sah Grundrechte verletzt, das Innenministerium sprach Salm Reiffenscheidt 2006 erneut die Staatsbürgerschaft ab:

Dabei kam das Dekret Nr 33/1945 zur Anwendung, das seit 1945 nicht mehr in Kraft ist. Es wurde vom Innenministerium neu angewendet.

Laut FAZ ist es also nicht etwa so, dass die provisorische Bescheinigung für ungültig erklärt wurde; die gültige Staatsbürgerschaft wurde rückwirkend aberkannt. Mir kommt das seltsam vor, weil ich immer dachte, die Benes-Dekrete seien Teil der Geschichte und würden jetzt nicht mehr angewendet, auch nicht rückwirkend. Ich habe einen kurzen Satz zum Dekret 33 in den Artikel eingefügt. Wenn sich jemand mit der Rechtslage besser auskennt, wäre ich für Erläuterungen dankbar.

Die FAZ ist zwar als konservativ bekannt, aber (soviel ich weiß) nicht als revanchistisch.

Wuzel 15:46, 18. Apr 2006 (CEST)

Nebenbei: Es heißt nicht "Reiffenscheid", sondern "Reifferscheid". --83.215.156.146 10:23, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nach diesem Artikel (im tschechischen ist das ein bisschen anders: das Verfahren von 1946 wurde 2002 nur zu Ende geführt, das Verfassungsgericht hat dann das Verfahren annuliert und sah hat zwar Grundrechte verletzt (rechtsmässiger Prozess, ich bin mir jedoch nicht sicher der deutschen Terminologie), das Verfahren musste also noch einmal beendet werden und das Innenministerium kam zum gleichen Schluss. Das Gericht entschied also nicht darüber ob es richtig ist das Verfahren nach mehr als 50 Jahren nach damaligen recht zu Ende zu führen, und wie das juristisch mit den nicht yu Ende geführten verfahren allgemein ist, weiss ich nicht. Und die Sache scheint selbstverständloch nicht ganz zu Ede zu sein. Später find ich mal die Entscheidung des gerichts. --Nolanus 20:56, 19. Apr 2006 (CEST)

Benes-Dekrete und Vertreibung

Ich glaube die Themen liegen zwar beieinander, aber sie sollten trotzdem noch in zwei verschiedenen Artikeln behandelt werden. Ich habe daher einen neuen Artikel über die Zwangsverschiebung der Deutschen aus der Tschechoslowakei gegründet. Fürs Erste habe ich dort dazu die wichtigsten Grundinformationen eingeführt. Bestimmt sollen noch mehrere Dinge hier raus und dahin rein. Z.B. die Entstehungsgeschichte der Dekrete erzählt eher über die "Vertreibung" als über die Dekrete selbst! Der Inhalt dieses Teiles gehört meiner Meinung nach bestimmt eher in den Artikel über die Aussiedlungsgeschichte. LG --Kveta 03:04, 6. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hintergründe

Die Idee einer ethnischen Säuberung Böhmen und Mährens von seinem deutschen Bevölkerungsanteil (37 %) der Gesamtbevölkerung wurde bereits 1921 während einer Rede des ersten tscheoslowakischen Präsidenten Masaryks geäußert. Der WK 2 bildete nur den für den tschechischen Nationalismus willkommen Anlass diesen Ideen Taten folgen zu lassen. Die deutsche Besatzung war Anlaß aber nicht Grund dieser schweren tschechischen Kriegsverbrechen. Grund war die Vorstellung vom ethnischen homogen tschechischen Nationalstaat, der deutlich über die eigentlichen Grenzen des historischen tschechischen Siedlungsgebietes hinausging. Hier liegt der eigentliche Kern des Problem seit der Staatsgründung im Jahre 1918. Vorher war das Gebiet Böhmens und Mährens stehts von im wesentlichen 2 Nationalitäten geprägt. Der deutschen und der tschechischen die über Jahrhunderte friedlich zusammenlebten. Mit Gründung der Tschechoslowakei beanspruchte nun ein Teil der Bevölkerung, der tschechische, eine Alleinherrschaft und negierte die Rechte der anderen Bevölkerungsgruppen. Dies ist ein wesentlicher Teil der Gesamtproblematik der nicht ausgeblendet werden sollte--Hans.mellersen 13:19, 29. Mai 2006 (CEST).Beantworten

Begriff "Verräter"

Derzeit steht im Text: "Als Verräter galten jene, welche die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft zugunsten einer anderen, also meist jener des Deutschen Reiches, aufgegeben hatten. Kritisiert wird daran unter anderem, dass nicht alle antinazistischen und republiktreuen „Sudetendeutschen“ es angesichts der Methoden der Nationalsozialisten nach dem Einmarsch der Wehrmacht wagten, selbst wenn sie es wollten, die aufgenötigte Reichszugehörigkeit auszuschlagen."

Das ist nur ein Teil der Kritik. Es würde nämlich bedeutend, dass bei den "Verrätern", die den Anschluss ans Deutsche Reich begrüßt hatten (solche gab es auch), die Vertreibung rechtens gewesen wäre. Vertreibungen wegen mangelnder Loyalität zum Staat sind aber ebenfalls völkerrechtswidrig. Genausowenig wurden ja diejenigen Tschechen und Slowaken vertrieben, die dem Staat Österreich-Ungarn nicht loyal gegenüberstanden und die Gründung der Teschechoslowakei guthießen. 155.56.68.220 15:00, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Änderungen

Zu meinen Änderungen folgende Begründung:

1.Der Artikel ist in seiner jetzigen Form ein typisches Produkt deutschen Gezänks um Vertreibung, gerecht oder nicht usw. Er berücksichtigt in keinster Weise, daß es Benesch nicht nur um die Vertreibung der Nichtslawen ging, sondern um eine grundlegende Neuausrichtung der Gesellschaft hin zu einem sozialistischen Staat. Das ist daran zu erkennen, daß sich ein großer Teil der Dekrete mit Enteignungen und Verstaatlichungen befassen, die auch die "normalen" Tschechen betreffen. (Ich hoffe, es gibt hier überhaupt Leute, die die Dekrete mal gelesen haben). Also der Benesch hat mit seinen Dekreten die Tscheslowaken der Sowjetunion und derenWirtschaftssytem ausgeliefet, ausgehend von seinem Treffen mit Stalin 1943. Wenn man hier die primär deutsche Seite darstellt (Vertreibung) ist das sehr verzerrend, zumal es darüber hier schon bestimmt 5 Artikel gibt. Die tschechische Seite wird mit keinem Wort erwähnt. 2.Die im Artikel enthaltenden Wertungen (z.B. die Dekrete waren vom tschechischen Parlament abgesegnet und der Verfassung gemäß) sind einfach falsch. Benesch war 1938 ordnungsgemäß, nach der Verfassung von 1920, zurückgetreten. Alles was danach kommt, waren seine Privatinitiativen, die im Einklang mit den Machtverhältnissen standen, aber mit keinem Gesetz und keiner Wahl, denn nach 1938 haben in dem Land keine freien Wahlen mehr stattgefunden. --Steen 10:28, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Ich hab mal den Zusatz über das Parlament in Preßburg wieder aufgenommen. Bekannterweise ist sowohl die Tschechische Republik als auch die Slowakei ein Nachfolgestaat der ČSR. Genau aus diesem Grund berichtete der Deutschlandfunk am 20.10. darüber.--Admiral Horthy 18:07, 24. Sep. 2007 (CEST)Beantworten


Offensichtlich gibt es hier unterschiedliche Auffassungen, ob durch die Zerschlagung der Tschechoslowakei ein Verfassungsnotstand eingetreten war, der die Londoner Exilregierung zum Erlass der Präsidialdekrete berechtigte oder ob es sich hierbei um eine Privatinitiative von Edvard Beneš quasi als Erfüllungsgehilfe Stalins gehandelt haben soll. Daher sollte hier erst einam geklärt werden, was nun zutrifft. --ahz 13:46, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Unterschiedliche Auffassungen gibt es hierzu eigentlich nicht. Ich gehe mal davon aus, dass du tschechisch sprichst und die Verfassungen kennst. Die wirtschaflichen und sozialen Veränderungen, die Benes plante und in die Dekrete einbrachte haben mit keinem Verfassungsnotstand zu tun. Der "Verfassungsnotstand" war die Idee von Benes selbst (hierzu auch die Quelle Kaplan). Den hatte er selbst beschlossen und dazu noch seine passende Theorie der "Rechtskontinuität" geliefert, die aber keine Grundlage besaß, sondern nur aus taktischen Gründen von Briten akzeptiert wurde.Er selbst hat ja die verfassungsgemäße Wahl Hachas zum Präsidenten anerkannt. Die Dekrete gehen wesentlich über die territoriale Wiederherstellung der Tschecheslowakei hinaus. Ist das eigentlich so schwer zu begreifen? Die Anbiederung an Stalin war ja grade die Voraussetzung dafür, dass Stalin die Exilregierung überhaupt anerkannt hat. Ohne dem hätte er gar nicht zurückgekonnt! Daß Benes sofort nach dem Krieg alle Vorkriegsparteien verbieten ließ, war auch nicht gemäß der Verfassung. --Steen 13:58, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Die Exilregierung unter Beneš war ja sowohl von den Amerikanern, Briten und Sowjets anerkannt. Dass Beneš 1943 mit Stalin den Beistandsvertrag eingegangen ist, ist klar, ebenso dass er nach 1945 die Machtübernahme der Kommunisten ermöglichte. Allerdings wurden die Dekrete wohl von der von den Alliierten anerkannten Exilregierung - und nicht von Beneš allein erlassen. --ahz 14:29, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Das stimmt so nicht. Die Exilregierung wurde zunächst nur von den Briten anerkannt, mit der Aufforderung, diese nach Kriegsende wieder aufzulösen. Die Russen haben die Regierung erst anerkannt, nachdem diese weitreichende Änderungen hin zum Sozialismus beschlossen hatte? In Moskau gab es ja unter Gottwald selbst eine Exilregierung, die von Stalin anerkannt wurde. --Steen 14:33, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Lt. Geschichte_der_Tschechoslowakei#Exil-Tschechoslowakei war die Londoner Exilregierung von allem drei Mächten anerkannt - im Gegensatz zu Stalins Marionette Gottwald und Hitlers Marionette Hácha, die keinerlei internationale Anerkennung hatten. --ahz 14:48, 25. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Auch dies ist wieder falsch: 1. Hacha war ein regulär gewählter Staatspräsident, der dann bis zum 8.Mai 45 sein Amt nicht verfassungsgemäß ausüben konnte, weil das Land besetzt war. Laut der tschechischen Verfassung von 1920 wird der Staatspräsident vom Volk gewählt und nicht von anderen Mächten. 2. Die westlichen Mächte haben Benesch nur bis zum 8.Mai als "Präsidenten" anerkannt. Die Exilregierung hat es auch nicht gegeben, weil außer Benes und sein "Ministerpräsident" Necas das Personl ständig wechselte. Die Sowjetunion hat Benes erst ab Dezember 43 anerkannt, nachdem dieser seine Politik in Richtung Sozialismus geändert hatte. 3. Die Umsetzung der Dekrete zur Enteignung von Eigentum und zur Verstaatlichung wurden bereits im 2. Halbjahr 45 umgesetzt, noch ehe es eine Wahl gegeben hatte. Das war zu einem Zeitpunkt, als Benes nur noch "Staatspräsident" von Stalins Gnaden war. Der Satz im Artikel, dass das Parlament Benes Dekrete später rückwirkend absegnen konnten ist auch Unsinn, weil es nach 1935 keine freien und unabhängigen Parlamentswahlen mehr gegeben hat. 4. Machst du hier eine Phantomdebatte auf. Es geht hier nicht darum zu zeigen, wie gerecht Benes deiner Meinung nach war, sondern die Inhalte und folgen der anderen Dekrete zu erklären. --Steen 11:33, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Eine Einordnung der Dekrete im Staatsrechtlichen Sinn darf im Artikel prinzipiell nicht fehlen, auch wenn die Legitimität der erlassenden Organe fraglich wäre. Daher kann ich der Löschung des Absatzes nicht zustimmen. Eine Diskussion über die Legitimität der Exilregierung ist natürlich möglich, gehört aber nicht in dieses Lemma.
Zu Deinem Satz "(...) daß es Benesch nicht nur um die Vertreibung der Nichtslawen ging," fürchte ich, dass Du Dich hier auf einen nichtexistierenden ethnischen Grund berufst. Ebenfalls ist es kaum möglich anhand der Verstaatlichungen von Großkonzernen, die noch Wochen zuvor Teil der deutschen Rüstungsindustrie waren, auf eine sozialistische Neuausrichtung der Gesellschaft zu schließen. --Sasik 15:01, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Hácha war zwar gewählt, aber seit der Besetzung hatte er seine Legitimation verloren und seine Regierung amtierte seit diesem Zeitpunkt nur als Marionettenkabinett von Hitlers Gnaden und hatte keinerlei internationale Anerkennung mehr. Dass die provisorische Nationalversammlung kein gewähltes Parlament war stimmt, aber es ist ja auch kaum zu erwarten, dass gleich nach Kriegsende Wahlen erfolgen. Die von Steen eingebrachte Version halte ich eher für eine gewagte Theorie. Ich beabsichtige hier keinesfalls die Rolle des Präsidenten Beneš zu schönigen, der sich, nachdem deutlich wurde, welche der Alliierten Mächte das tschechoslowakische Gebiet besetzen würde, sich deutlich bei Stalin angebiedert hat, um nach Kriegsende die Macht zu übernehmen. Die Inhalte der gesamten Dekrete sollte dringend eingearbeitet werden. --ahz 17:13, 26. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Zunächst mal ist das nicht meine Theorie. Kaplan hat das in seinen Quellen gut herausgearbeitet. Außerdem sind die tschechischen Archive voll mit Material, die zeigen wie Benes vorgegangen ist. Aber darum gehts auch nicht. Der Benutzer:AHZ verfängt sich hier in typischen Argumentationsmustern auf einer moralischen Basis und auf der Ebene, dass ein nicht vorhandenes Recht das tschechische Recht bricht. Was moralisch wünschenswert ist und was Benes tatsächlich getan hat sind unterschiedliche Sachen. Was ich gelöscht habe, ist inhaltlich einfach falsch. Das habe ich auch begründet. Nach welchem Recht hatte Hacha denn seine Legitimation verloren? Außerdem hast wohl nicht verstanden, dass Benes mit dem Parteienverbot den Kommunisten den Weg für eine neue Diktatur geöffnet hat. Es ist doch nicht so schwer in den Artikel zu schreiben, dass Benes seinen Dekrete und mehr als fragwürdigen Rechtsnormen getätigt hat. @Sasik: das ist der Grund warum ich die Wikipedia so liebe. Ebenfalls ist es kaum möglich anhand der Verstaatlichungen von Großkonzernen, die noch Wochen zuvor Teil der deutschen Rüstungsindustrie waren, auf eine sozialistische Neuausrichtung der Gesellschaft zu schließen. --Sasik 15:01, 26. Sep. 2007 (CEST) Entweder hast du die Dekrete nicht gelesen, oder null Ahnung vom Wirtschaftssystem. Es geht nicht nur um einige Großkonzerne, sondern um Konzerne, aus denen 2/3 des BIP erwirtschaftet wurden. Außerdem um die Verstaatlichung aller Banken und Versicherungen, so daß ein auf Kreditbasis geführte Eigentumswirtschaft nicht mehr möglich war. Das ist der (ökonomische) Übergang zum Sozialismus. --Steen 12:21, 27. Sep. 2007 (CEST) --Steen 11:42, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Mit der Abspaltung der Slowakei und deutschen Besetzung der "Resttschechei" existierte der Staat de facto nicht mehr. Die Protektoratsregierung Hácha war doch wohl von niemandem anerkannt. Statt dessen wurde die Londoner Exilregierung unter Beneš bis Kriegende von drei Alliierten anerkannt. Ich habe nicht behauptet, dass dies deine Thesen seien, aber die ganze Theorie von Kaplan halte ich für sehr gewagt und von der allgemeinen Sicht der Historiker stark abweichend. Das Beneš schließlich den Kommunisten den Weg geebnet hat, weil er sich von Stalin und Gottwald seine Anerkennung als künftiger Staatspräsident durch massive Zugeständnisse teuer erkauft hat und dem fortschreitenden Abdriften zum Ostblock nur noch zähneknirschend zusehen konnte, habe ich gestern bei Edvard Beneš ergänzt. Dort wurde bisher nur weitschweifig auf die Enteignung der Deutschen eingegangen und noch nicht einmal das Kaschauer Programm, das er in Moskau mit Gottwald ausgearbeitet hatte, auch nur ansatzweise erwähnt. --ahz 13:54, 27. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Also rechtlich ist das nicht so einfach. Das Land war rechtlich nicht verschwunden, sondern nur besetzt. Hacha hat sein Parlament ja nicht freiwillig aufgelöst, sondern ist von den Nazis dazu gezwungen worden. So hat es der Nürnberger Gerichtshof 1947 auch gesehen. Von den 142 Dekreten sind 98 nicht von der Exilregierung, sondern von der "Nachkriegsregierung" Benes erlassen worden (nach Mai 45), die dann nur von der Sowjetunion anerkannt war. Das fehlt im Artikel völlig und führt dann wohl zu Fehlinterpretationen. D.h. so steht es falsch im Artikel, deshalb hatte ich das gelöscht. Den Verfassungsnotstand hat Benes zwar ausgerufen, heißt aber nicht, das es einer war. Er selbst hätte das Münchener Abkommen gar nicht annehmen dürfen, sondern erst das Parlament befragen müssen. tat er aber nicht. So hatte er gegen die Verfassung verstoßen und durch seinen eigenen Verfassungsverstoß erst den angeblichen Verfassungsnotstand herbeigeführt. Das sollte in den Artikel. Eigentlich ging es darum, den Artikel etwas einzudampfen und nicht nur über die Vertreibung zu schreiben, sondern auch über die Folgen für die Tschechen. Das die rechtliche Lage kompliziert ist, sollte erwähnt werden.--Steen 11:55, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Eigentlich ging es darum, den Artikel etwas einzudampfen und nicht nur über die Vertreibung zu schreiben, sondern auch über die Folgen für die Tschechen... - eine löbliche Absicht, nur war davon noch nichts zu verspüren.

Auch wenn die Nachkriegsregierung ganz nach dem Willen Stalins war - das Land gehörte zum Interessengebiet der Sowjetunion, gab keine andere Regierung oder Gegenregierung. Das Protektorat bestand nicht mehr, die Tschechoslowakei wurde wieder errichtet, somit also ein neuer Staat, folglich gab es den Verfassungsnotstand. --ahz 20:30, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Jetzt zum xten Mal: 1. Ob das Protektorat ein anderer Staat war, ist unter Völkerrechtlern umstritten. Das Militärgericht Nürnberg (auch die Sowjetunion!) hat 1946 festgestellt, daß das Land nur besetzt war. Das kannst du natürlich bezweifeln, aber in jedem Werk über das Tribunal nachlesen. Deshalb gab es auch keine Regierung. Da Hacha als gewählter Präsident der Tschechoslowakei aber nicht zurückgetreten ist, die NV aus den Wahlen von 1935 auch nicht, gab es ab dem 8.Mai auch wieder einen Präsidenten Hacha, der das Amt aber nicht mehr ausüben konnte, weil er ermordet wurde. Die NV konnte nicht mehr einberufen werden, weil die größten Parteien verboten wurden und viele ihrer Mitglieder in Gefängnissen und Lagern verschwanden. 2. Gab es einen Verfassungsnotstand nur nach der Ansicht von Eduard Benes. Selbst bei einem tatsächlichen Verfassungsnotstand hätte er diese Befugnisse, die er sich herausgommen hat, nicht gehabt, wie du mit einem Blick in die Verfassung sehen kannst. Was daran liegt, dass Benes kein Verfasungsgericht in dem wieder errichteten Staat zugelassen hat und es auch sonst keine unabhängigen Gerichte mehr gab. Wie Benes selbst die Verfassung gebrochen hat, habe ich dir im Artikel Eduard Benes erklärt. Also Benes war nur auf Grund der aktuellen Machtkonstelation im Amt und nicht auf Grund irgendeiner Rechtslage. Benes wollte natürlich auch keinen neuen Staat errichten, sondern den alten wiederherstellen, allerdings ohne ethnische Minderheiten. 3. Wäre es schön, wenn du mitteilen könntest, ob du nur als Zensor unterwegs bist, oder irgendwie am Artikel mitarbeiten möchtest. --Steen 10:45, 17. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Hier noch die Quelle, die zeigt, wie Benes den Staat in eine sozialistische Gesellschaft umbauen wollte. (der Teil wurde im Artikel auch zensiert)

Benes, Eduard: Demokratie heute und morgen, Zürich 1944 (für meine tschechischen Landsleute: Demokracie dnes a zítra, Prag 1946) --Steen 13:26, 18. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo zusammen! Es ist schon lustig, wenn Juristen versuchen, Geschichte zu schreiben. War die Unabhängigkeitserklärung der Slowakei juristisch gültig? War die Unabhängigkeitserklärung der Karpato-Ukraine juristisch gültig? War die Wiedervereinigung letzterer mit Ungarn juristisch gültig? Macht beugt Recht, und nach einem Krieg (zumal diesem) noch darüber diskutieren zu wollen, wer nun rechtmäßiger Präsident irgendwo ist, ist einfach naiv. Beneš war de facto Präsident, Hácha war es de facto nicht, später war er de facto auch noch tot, ob es eine juristische Legitimation dafür gab oder nicht. Also geht es bei den Dekreten auch nicht um die Privatmeinung des Herrn B. - sonst hätte sich wohl auch niemand an die Umsetzung des Papiers gemacht. Man verhielt sich Beneš gegenüber wie gegenüber einem echten Präsidenten im echten Amt. Alles andere ist Sophisterei. Aber das ist eigentlich nur ein Nebenaspekt des Streites. So long --C.G. 15:38, 26. Okt. 2007 (CEST)Beantworten


Nein, das ist kein Nebenaspekt. Wäre dies so, würden sich nicht heute noch Gerichte in Tschechien, Polen und der Europäische Gerichsthof mit der Problematik von Enteignungen und deren Legitimität beschäftigen. Mit deiner Sichtweise kriegen wir selbst die Nürnberger Rassengesetze in eine gut zu verteidigene Position, von den Enteignungen der Juden ganz zu schweigen. Wenn jemand für den reibungslosen Übergang von einer Diktatur in eine andere sorgt, wie Benes, ist das zumindest für die innertschechische Diskussion schon sehr relevant. Ansonsten sind wir auf der Ebene, in der politische Propaganda und Geschichtschreibung deckungsgleich sind. Die Benes-Dekrete haben eben eine deutsche und eine tschechische Perspektive, auch wenn du dir das in deiner nationalen Sichtweise nicht vorstellen kannnst. Das liegt dann eher noch auf dem Niveau: Ich find Schießbefehle und Mauerschützen gut. So long --Steen 11:17, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Es gab keinen reibungslosen Übergang von einer Diktatur in eine andere, denn 1945 bis 1948 war die Tschechoslowakei keinen Diktatur. (Dass in diesem Zeitraum unter anderem die Beneš-Dekrete umgesetzt und auch andere Repressionsmaßnahmen durchgeführt wurden, ist eine andere Sache. Menschenrechtsverletzungen als solche konstituieren keine Diktatur, sonst wären fast alle Staaten der Welt Diktaturen, z.B. auch Frankreich und Großbritannien in der hier behandelten Zeit nach 1945, was meines Wissens aber so kaum jemand behauptet.) Ein reibungsloser Übergang mit drei Jahren Unterbrechung ist schon etwas seltsam. -- 1001 20:43, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten


Ist nicht seltsam. Ein Übergang ist ein Zeitraum, und kein Zeitpunkt. Ich habe auch nicht behauptet, dass Benes eine Diktator war, sondern seine Dekrete eine wesentliche Bedingung für die Errichtung der kommunistischen Diktatur waren. --Steen 11:16, 30. Okt. 2007 (CET)Beantworten


Hallo! Ich hab früher viel an diesem Artikel gemacht und ihn mal fast komplett bearbeitet, da er ganz einseitig (aus der deutschen Sicht) und sehr vereinfacht (nur über die Wirkung der Dekrete auf die Deutsche) gewesen war. Ich finde in dieser Diskussion hat jeder ein wenig Recht, aber irgendwie könnt Ihr nicht übereinkommen, da die Ansichten sehr redikal iterpretiert werden. Es stimmt sicher, dass die Dekrete sehr intensiv auch Tschechen und Slowaken und ihre Zukunft in der kommunistischen Diktatur betrafen. Viele von den Dekreten kamen durch eine heftige innenpolitische Diskussion schon im Staatsrat während des Krieges durch und meistens standen dann im sowie nach dem Krieg gegen sich die kommunistische Konzeption und die anderen Parteien der Exilregierung. Benes war sicher kein Held, er war zwar ganz ambiziös, hat aber viele Fehler gemacht, wobei er aber auch in einer sehr schweren Zeit lebte und schwere Entscheidungen machen musste. Ich schönige ihn damit nicht, aber ich würde ihn eher als eine tragische Figur der tschechischen Geschichte bezeichnen - ungefähr so wie den armen Hácha - denn ich bin davon überzeugt, dass nur wenige sich in damaligen Zeit so verhalten könnten, dass man darüber heute keine Diskussionen führen müsste und es für richtig oder gar nicht für kontroverz halten würde.
Sicher fehlen in diesem Artikel noch Informationen zu den anderen Dekreten, die keine Deutsche oder Ungaren, sondern eben eher die tschechoslowakische Bevölkerung und den Staat mit ihrer Indrustrie und Gesellschaft betrafen. Es ist eine Menge an Dekreten, aber ich glaube die müssten hier noch mindestens allgemein kurz beschrieben werden um eben erklären zu können, dass das Thema der Dekrete viel komplexer ist. Wie komliziert das Thema ist, sieht man ja schon in dieser Diskussion! Ich habe auch schon früher versucht in den Artikeln über Benes und diese Dekrete zu erwähnen, dass es spätestens zwischen 1945 und 1948 (wenn nicht schon während des Krieges) eben auch ein Zeitabschnitt war, in dem die Kommunisten mit der Unterstützung von Stalin ihre Positionen schrittweise und sicher befestigten, so dass sie in Februar 1948 ohne grosse Probleme die Macht total übernehmen konnten. Das wäre hier nun noch kurz zu ergänzen, aber viel mehr gehört es meiner Meinung nach in einen Artikel über die Nachkriegstschechoslowakei, Kommunistische Machtergreifung in der CSR, bzw. Benes, oder z.B. die Tschechoslowakische Kommunistische Partei.
@Steen: Auch wenn ich verstehe, wie Du es meinst, Hácha wurde nicht ermordet in dem Sinne. Man hat ihn gleich im Mai 1945 als 73-jährigen kranken Mann verhaftet und ein Monat später in Gefängniskrankenhaus sterben lassen.
Benes ist zwar nach dem Münchner Abkommen in Oktober 1938 zurückgetreten und nach London weggegangen, aber nach der deutschen Okkupation in März 1939 hat er das Abkommen für ungültig erklärt und erklärte die Kontinuität der Tschechoslowakischen Republik. Damit sei auch sein Abdanken ungültig. Wie auch immer, man kann wohl nicht bezweifeln, dass er der jenige war, der bei den Allierten für das Wiederherstellung der Tschechoslowakei nach dem Krieg in den tschechischen Grenzen vor 1938 (also mit dem sog. Sudetenland) sorgte, was am Anfang des Krieges kein Selsbstverständnis war. Vor allem deswegen betrachtet man ihn bis heutzutage als tschechoslowakischen Präsident in den Jahren 1935 - 1948 ohne Pause und sein Zurücktreten 1938 wurde "de facto" vergessen.

LG, Kveta 14:27, 29. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Kveta,

Es ging eigentlich nur darum zu zeigen, daß Benes keine rechtliche Legitimation hatte, sondern nur aufgrund der machtpolitischen Verhältnisse "Präsident " war. Für seine Kontinuitätsthese gab es keine Rechtsgrundlage. Natürlich ist das heute längst vergessen. Es sollte ja auch nur kurz, also in einem Satz, erwähnt werden. --Steen 11:23, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Hallo Steen,
ich schlage die folgende Änderung und Ergänzung im Absatz "Historischer Kontext" vor:
Im rechtlichen Sinne entsprechen die „Dekrete des Präsidenten der Republik“ (Dekrety prezidenta republiky), so die offizielle Bezeichnung, Erlassen, die der Präsident unter Anhörung des Staatsrates und auf Vorschlag der Exilregierung, gemäß der Verfassung der Tschechoslowakischen Republik, im Falle eines Verfassungsnotstandes einsetzen durfte und die später rückwirkend vom Parlament ratifiziert werden mussten.
Nach dem Münchner Abkommen in Oktober 1938 ist Präsident Edvard Benes in Prag zurückgetreten und nach London weggeflogen, zu seinem Nachfolger wurde Emil Hácha gewählt. Allerdings hat Benes nach der deutschen Okkupation der "Rest-Tschechei" in März 1939, als Adolf Hitler das Protektorat Böhmen und Mähren hat entstehen lassen, das Münchner Abkommen im Londoner Exil für ungültig erklärt und zugleich erklärte er die Kontinuität der Tschechoslowakischen Republik. Damit sei auch sein Abdanken ungültig. Aufgrund der machtpolitischen Verhältnisse, Situation im Krieg und der Tatsache, dass er bei den Allierten für die Wiederherstellung der Tschechoslowakei nach dem Krieg in den tschechischen Grenzen vor 1938 (also mit dem sog. Sudetenland) sorgte, wurde er nun weiter als tschechoslowakischer Präsident angesehen und sein Zurücktreten 1938 wurde "de facto" vergessen.
In dieser Situation war durch die Zerstörung des tschechoslowakischen Staates und die Besatzung durch das NS-Regime in den Jahren 1938 und 1939 nun ein Verfassungsnotstand eingetreten. Die sog. Benes-Dekrete wurden dann in den Jahren von 1940 bis 1945 im Exil erlassen und wie vorgesehen am 28. März 1946 vom Tschechoslowakischen Parlament gebilligt.
Ich glaube jetzt muss es nun eigentlich in Ordnung sein. Wenn Du denkst, dass man die Position von Benes und die damaligen Machtverhältnisse noch mehr erklären muss, dann soll es aber meiner Meinung nach in einen anderen Artikel kommen. Ich würde hier jedoch ganz bestimmt neben dem Absatz "Folgen für die deutsche Bevolkerung" noch den Absatz "Folgen für die tschechoslowakische Bevolkerung und den Staat" ergänzen!
LG, Kveta 12:14, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Nur sind dann wieder einige inhaltliche Fehler dabei. 1.Die Mehrheit der Dekrete (über 90) wurde ja nicht im Exil in London, sondern erst nach Benes Rückkehr erlassen. 2. Wir schreiben besser, dass aus Benes Sicht ein Verfassungsnotstand eingetreten ist. Ob dies objektiv der Fall war, hätte nach der Verfassung, das Verfassungsgericht feststellen müssen. Das hat es nach 45 nicht mehr gegeben. Bei den Folgen für die Tschechen sind wohl die Dekrete 100-103 am wichtigtsen, also die Enteignung. --Steen 12:42, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten


1.Ich habe jetzt über die Dekrete allgemein geschrieben, nicht darüber wieviele in welchem Jahr entstanden sind. Sie wurden in Jahren 1940 - 1945 erlassen.
2.Ich würde nicht schreiben, dass aus Benes Sicht ein Verfassungsnotstand eingetreten sei, da die Dekrete nachfolgend auch vom Parlament gebilligt wurden und das heißt, es war nicht nur Benes Sicht, sondern minimal nachträglich auch die Sicht des Parlaments. Meiner Meinung nach wird die komplizierte Situation in der Tschechoslowakei nach der NS-Besatzung aus dem Text klar, es wird ja auch erwähnt, dass Benes zuerst zurückgetreten war und später selbst seine Abdankung für ungültig erklärte. Der Verfassungsnotstand in dieser Situation zu bezweifeln, nur weil man nicht die Stellung des Verfassungsgerichts dazu kennt, hat keinen Sinn. Anders müssten wir fast alles bezweifeln, was bisher noch kein Verfassungsgericht genau beurteilte. Das Verfassungsgericht hat sich schon mit den Dekreten an sich beschäftigt, und wenn es keine Verfassungsnotstand gewesen wäre, müsste es sagen, dass die Dekrete eigentlich auch verfassungswidrig sind. Das hat es aber nicht getan - siehe die Entscheidung über das Dekret 108/1945 vom März 1995.
Und schließlich ist der Verfassungsnotstand spätestens nach dem Kriegsende ohne Zweifel entstanden. Es gab noch kein Parlament, Hácha war tot und die Regierung war das einzige Organ, was die Legislative extra erlassen konnte.
3.Du solltest nun bitte zu den Dekreten 100-103 etwas in den Artikel ergänzen.
Kveta 13:23, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Noch zu dem Satz Die sog. Benes-Dekrete wurden dann in den Jahren von 1940 bis 1945 im Exil erlassen und wie vorgesehen am 28. März 1946 vom Tschechoslowakischen Parlament gebilligt.: Nun, im Exil soll man hier also entweder weglassen, oder eher mit und nach dem Krieg in der Tschechoslowakei ergänzen. Kveta 13:38, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Selbstverständlich sind die Dekrete verfassungswidrig. Benes selbst hatte ja alle demokratischen Institutionen nach 45 abgeschafft. Dazu hätte er nach der Verfassung gar kein Recht gehabt. Das Parlament ist nur auf der Basis der Verbote von anderen Parteien gewählt worden. Was hat das denn mit einem Verfassungsnotstand zu tun? Der Präsident wurde ja von den 2 Kammern gewählt. Benes hat den Senat abgeschafft und von einer Nationalversammlung mit den konservativen Parteien wäre er ja niemals gewählt worden. Er hatte ja schon bei der Wahl 35 Probleme gehabt. Zu den Dekrten 100-103 kann ich nichts schreiben, weil der Artikel gesperrt ist. --Steen 13:40, 30. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Hallo Wikis,

ich halte nicht die Bezeichnung Beneš-Dekrete für irreführend, sondern das was dort geschrieben steht. Deshalb schlage ich für die Einleitung folgenden Text vor:

Als Beneš-Dekrete werden im deutschsprachigen Raum jene Präsidialdekrete bezeichnet, die die von Edvard Beneš 1940 gegründete tschechoslowakische Exilregierung in London erlassen hat und die später im März 1946 nachträglich von der provisorischen tschechoslowakischen Nationalversammlung gebilligt wurden.

Edvard Beneš, der bereits von 1935-1938 Staatspräsident war und dies 1945-1948 erneut wurde, war die treibende Kraft bei der Wiederherstellung der Tschechoslowakei in den Grenzen vor dem Münchner Abkommen von 1938 und dem möglichst vollständigen Transfer der insgesamt 3,4 Millionen Deutschen. Schon während seiner Zeit im Exil wurde ihm von den Allierten der Status eines tschechoslowakischen Präsidenten wieder zuerkannt.

In einer Rundfunkansprache der BBC erklärte Beneš am 27. Oktober 1943 in London:

"In unserem Land wird das Ende dieses Krieges mit Blut geschrieben werden. Den Deutschen wird mitleidlos und vervielfacht all das heimgezahlt werden, was sie in unseren Ländern seit 1938 begangen haben. Die ganze Nation wird sich an diesem Kampf beteiligen, es wird keinen Tschechoslowaken geben, der sich dieser Aufgabe entzieht, und kein Patriot wird es versäumen, gerechte Rache für die Leiden der Nation zu nehmen."

Nach seiner Rückkehr aus dem Exil verkündete Beneš am 16. Mai 1945 in Prag:

"Es wird notwendig sein..., insbesondere kompromisslos die Deutschen in den tschechischen Ländern und die Ungarn in der Slowakei völlig zu liquidieren, soweit diese Liquidierung im Interesse des einheitlichen Nationalstaates der Tschechen und Slowaken überhaupt nur möglich ist. Unsere Losung muss es sein, unser Land kulturell, wirtschaftlich und politisch endgültig zu entgermanisieren." (tschech. Original: „Bude třeba vylikvidovat zejména nekompromisně Němce v českých zemích a Maďary na Slovensku, jak se jen likvidace ta dá v zájmu jednotného národního státu provést!“)

Edvard Beneš hat die Dekrete „offiziell“ nicht persönlich erlassen, sondern die tschechoslowakische Exilregierung, dennoch war er es, der diesen Dokumenten Leben und Inhalt gab, die zur Enteignung und ethnischen Säuberung Böhmens und Mährens von seinem deutschen Bevölkerungsanteil führten. Gruß 15:00, 30. Dez. 2007

offizielle Bezeichnung

Die „Dekrete des Präsidenten der Republik“, so die offizielle Bezeichnung, (...) - irgendwie glaub ich nicht dran, daß diese Dekrete offiziell in deutscher Sprache benannt wurden - nun braucht es hier sicher nicht die offiziellen, tschechoslowakischen (?Name der Sprache?) Bezeichnungen für Parlament, Regierung, Präsident etc. pp., aber hier fände ich eine kursiv gesetzte Angabe des wirklichen Namens dieser Dekrete doch ganz sinnvoll (obwohl ich zugegebenermaßen rein gar nichts damit anfangen könnte)-- feba 01:59, 21. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Potsdamer Abkommen

Es fehlt der Hinweis auf das Potsdamer Abbommen:
XIII.

Ordnungsmäßige Überführung deutscher Bevölkerungsteile


Die Konferenz erzielte folgendes Abkommen über die Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn:

Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darin überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll. …--Ulamm 20:05, 14. Mai 2008 (CEST)Beantworten

1939 und nicht 1929

Fehler: Dekret Nr. 5/45: deutscher und magyarischer Staatsangehörigkeit nach der Volkzählung von 1939 [sic!], nicht 1929 wie im Text. Danke.

In § 6 steht "in irgendeiner Volkszählung ab 1929". --Sasik 23:24, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Quellennachweis

Der Link zur Quelle [1] (http://www.mzv.cz/servis/soubor.asp?id=16132) ist nicht erreichbar. "We are sorry, but the requested page was not found on this server.".

Vielleicht lässt sich die Seite wegen technischer Änderungen auf Seiten des Betreibers woanders wieder auffinden. Ansonsten wäre es ganz nett, wenn man das Geschriebene durch andere Quellen belegen könnte. -> Qualitätsmerkmal! --Christian Grimm 20:18, 18. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Inhalt in der Einleitung

Mit der Einleitung versteht man gar nichts, man könnte auf die Inhalte eingehen. Kann das jemand, der das kann zusammenfassen? 85.127.36.208 15:57, 27. Dez. 2009 (CET)Beantworten