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Großmacht

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Eine Großmacht ist ein Staat, der im Vergleich zu anderen Staaten mehr Macht hat. In der Regel wird dabei die militärische Macht betrachtet, es können aber auch andere Aspekte der Macht (zum Beispiel wirtschaftliche Macht) in Frage kommen, wenn sie helfen, die Entscheidungen anderer Staaten zu beeinflussen.

Großmächte können regional – zum Beispiel auf einen Subkontinent bezogen – oder global betrachtet werden. Bei einer globalen Großmacht spricht man auch von Supermacht.

In der Neuzeit galten jedoch auch Spanien, Portugal, Österreich-Ungarn und das Osmanische Reich als Großmächte. Im Zuge der Entkolonisation Mittel- und Südamerikas im 19. Jahrhundert und des 1. Weltkriegs verloren aber diese Länder ihren Status als Großmacht wieder.

Vor dem Beginn des Zweiten Weltkrieges galten das Deutsche Reich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, die Sowjetunion und die USA als Großmächte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zunächst die Atommächte National-China (Taiwan) (erst 1971 wurde die VR China von den USA anerkannt und statt Taiwan in den UN-Sicherheitsrat aufgenommen), Frankreich, Großbritannien, die Sowjetunion und die USA als Großmächte oder auch Weltmächte angesehen. Im Zusammenhang damit erhielten diese Staaten auch das Vetorecht bei den Vereinten Nationen.

Der Begriff der Großmacht wird seit dem Aufstieg der USA zur einzigen Supermacht und dem damit verbundenen Machtverlust der Sowjetunion bzw. Russlands zunehmend weniger gebraucht.


Siehe auch: Hypermacht, Wirtschaftsmacht